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Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren des 3.ContStifÄndG

am Vorabend der 2./3.Lesung im Deutschen Bundestag

 

Es ist soweit:

Das 3.ConterganStifÄndG steht fest. Heute wurde es durch den Familienausschuss des Bundestages verabschiedet und kommt morgen ins Plenum zur 2./3. Lesung. Der Gesetzentwurf stammt von der CDU/CSU, FDP und SPD. Im Familienausschuss wurde durch CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen die Einbringung eines Änderungsgesetzes dieses Entwurfes beschlossen.  Am 25.04.2013 also ist das 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz durch! Im Juni kommt es in den Bundesrat und tritt am 1.August in Kraft. Darüber hinaus gibt es wichtige Regelungen, die mit den Richtlinien festgelegt werden. Diese Richtlinien beschließt nicht das Parlament, sondern das Familienministerium. Hierin wird auch die Rentenhöhe in den jeweiligen Schadensstufen festgelegt. Wie ich hörte, sollen die Rentenstufen feststehen. Wann die Richtlinien rauskommen ist offen, spätestens aber wohl im Juni.

 

Wir können mehr als zufrieden sein, was wir erreicht haben.

 

Für das Gesetzgebungsverfahren blieb eine enorm knappe Zeit. Dafür haben wir enorm viel unterbringen können.

Es wird also Rentenerhöhungen geben, wofür 90 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Für Zuschüsse bezüglich spezifischer Sonderbedarfe werden zusätzliche 30 Mio. Euro jährlich bereitgestellt.

Die monatlichen Renten bewegen sich zwischen 612 und 6.912 Euro. Regeln für die Sonderbedarfe werden auch mit den Richtlinien festgelegt.

Wie ich auch in meinen Stellungnahmen verlangte, muss bezüglich der Sonderbedarfe, entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf, jetzt doch ein schriftlicher Verwaltungsakt erfolgen (beschlossen mit dem Änderungsantrag) - Bescheide erfolgen also nicht mal mündlich, sondern schriftlich und sind anfechtbar.

Zudem können Sozialleistungen ohne Anrechung von Einkommen und Vermögen nach dem 5 bis 9 Kapitel (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und "in anderen Lebenslagen") des SGB XII ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden.

Alle Leistungen unterfallen der Anrechungsfreiheit des § 18 ContStifG.

Eine erhebliche strukturelle Verbesserung wird gemäß meiner Forderung aus meinen Schriftsätzen sein, dass künftig der Stiftungsrat so tagt, wie dies üblicherweise in Gemeindeordnungen für Gemeinderäte geregelt ist: also GRUNDSÄTZLICH öffentlich und nur in wirklichen Ausnahmefällen nicht öffentlich, wobei bei Wiederherstellung der Öffentlichkeit auch über die wesentlichen Verhandlungsgegenstände zu berichten ist. Dies steht auch im Änderungsantrag. Durch die Öffentlichkeit ist damit die strukturelle Ungleichheit zwischen Betroffenenvertretern und Ministerialbeamten eingedämmt.

Schließlich ist dem Bundestag nach 2 Jahren Bericht zu erstatten. Ich rechne dann mit zusätzlichen Verbesserungen, wie dem Erbenschutz bezüglich § 102 SGB XII.

Nochmal zur richtigen Einschätzung: Wenn Ihr überlegt, wo wir jetzt stehen und was in der wirklich äußerst knappen Zeit für Gesetzgebungsverfahren erreicht wurde, kann man nur von revolutionären Verbesserungen reden.

 

Wie kommen die zustande?

Viele von uns haben geholfen, indem sie unentwegt auf unsere Probleme aufmerksam gemacht haben. Das war großartig, zumal, wenn man bedenkt, dass uns alles doppelt und dreifache Kraft kostet. Trotz Schmerzen waren viele von uns unter diesen Vorzeichen, großteils auf eigene Kosten, mit bei Veranstaltungen und bei Politkern.

Dass, was jedem bekannt war und offensichtlich ist (z.B. das jemand, der keine Arme hat auch mal Hilfe braucht) wurde zudem auch noch mit der Studie teuer aufgeschrieben. Mit dieser Studie wurde aber leider die Chance vertan, zu ermitteln, wie hoch die conterganopferspezifischen monatlichen finanziellen Bedarfe der Opfer sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenüber steht. Das hat, entgegen dem Willen der Universität Heidelberg, skandalöser Weise der Bundesverband verhindert....

 

http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/31146-Aufforderungen-gegen%C3%BCber-Bundesverband-Contergangesch%C3%A4digter.html

 

Damit lagen keine Zahlen vor, wie hoch die monatlichen Renten in den einzelnen Schadensstufen sein müssen. Mit erheblichster Arbeit habe ich dann aus rechswissenschaftlicher Sicht Zahlen hergeleitet, die zu meiner Freude Grundlage im Gesetzgebungsverfahren waren:

 

http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/Stellungnahme_Stuermer_Anhoerung_Famileinausschuss_2013-03-06.pdf

 

Den Durchbruch, dass wir in dieser Legislaturperiode noch zum Ziel kommen und das in der jetzt vorliegenden Leistungshöhe haben wir dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg zu verdanken. Thomas Strobl war am 31.1.2013 (vor der Anhörung am 1.2.2013) bei der Bundeskanzlerin und hat da durchgesetzt, dass das Thema auf die Tagesordnung des am selben Abend tagenden Koalitionsausschusses kam. Dort wurde dann der 120 Millionen-Beschluss gefasst

 

http://www.contergannetzwerk.de/component/k2/item/225-der-lange-weg-der-conterganopfer-der-einsatz-von-thomas-strobl.html

 

Für die gute Zusammenarbeit im Gesetzgebungsverfahren mit Thomas Strobl, Markus Grübel, Thomas Jarzomek und ihren lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte ich mich auch an dieser Stelle bedanken!

 

Vor allem bei Thomas Strobl, der die "kleine Revolution" bewirkt hat!

 

Contegannetzwerk Deutschland e.V.

durch Christian Stürmer

Vorsitzender

 

zum Gesetzentwurf, Änderungsantrag und Diskussion hier klicken

 

 

 

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