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Datenschutzskandale in der Conterganstiftung – 

Betroffenvertreter mit Drohungen versucht, zum Schweigen zu bringen

Am 13.03.2018 verhandelt das Verwaltungsgericht Köln über eine Klage des Betroffenenvertreters Christian Stürmer im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.

 

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme – es geht um unserer aller Rechte!

 

Anlass der Klage ist, dass der Vorstand der Conterganstiftung den Betroffenenvertreter Christian Stürmer erheblichst unter Druck setzte, einen Skandal im Umgang mit höchstpersönlichen Daten der Betroffenen nicht mehr zu thematisieren.

 

Hintergrund ist der, dass die Conterganstiftung an verschiedene Adressaten, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, per ungesicherter und ungeschützter Email eine Auflistung über sämtliche jemals beantragten spezifischen Bedarf von allen Conterganopfern verschickte. Aus dieser Datei waren jeweils unter dem jeweiligen Aktenzeichens (STC-Nummer) die Art der beantragten Leistung, die hierfür jeweils beantragte Geldsumme und der bewilligte Betrag ersichtlich. Aus weiteren Dateien ergaben sich die einzelnen Klagen, Widersprüche etc.

 

Nachdem der Betroffenenvertreter Christian Stürmer hierzu Aufklärung verlangte, wurde versucht ihn unter Druck zu setzen. Ihm wurden Unterlassungserklärungen zugeschickt, die er unterschreiben und sich insbesondere verpflichten sollte, die Email nie wieder und zwar auch nicht im aufsichtsführenden Stiftungsrat zu thematisieren.

 

Dagegen wendet sich der Betroffenenvertreter, insbesondere, da dieser datenschutzwidrige Umgang mit Betroffenendaten keinen Einzelfall darstellt. In einem weiteren Fall wurden Teile aus den medizinischen Akten von Conterganopfern mit Diagnoseangaben an andere Betroffene verschickt.

 

Ureigene Aufgabe eines Betroffenenvertreters aber ist es jedoch, gerade solches Fehlverhalten gegenüber Conterganopfern aufzugreifen und für Abhilfe zu sorgen.

 

Weiter versucht die Stiftung, den Betroffenenvertreter mit den Kostenrisiken eines rechtlichen Verfahrens zum Schweigen zu bringen. Nachdem der Betroffenenvertreter rechtlich gegen die Umgangsweise mit ihm vorging,  hat die Stiftung zwar in Vergleichsverhandlungen  weitgehende Zugeständnisse gemacht, aber darauf beharrt, dass der Betroffenenvertreter seine Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen solle.

 

Aufgrund dieser Umstände hat der Betroffenenvertreter Klage eingereicht.

Christian Stürmer wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin Karin Buder Heckert

 

Die Verhandlung findet statt:

Verwaltungsgericht Köln

Adresse: 50667 Köln, Appellhofplatz/Eingang Burgmauer

Datum und Zeit: 13.03.2018 um 11.30h

Saal: 101, 1. Stock

 

 

 

Zur Klageschrift in dem Verfahren:

http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf

 

 

 

 

Zur Barrierefreiheit des Gerichts: Von der Eingangshalle Burgmauer sind alle Etagen mit einem Aufzug zu erreichen; die Treppen zu den Sitzungssälen 1 und 2 können mit einem Behindertenaufzug überwunden werden. Menschen mit Behinderung, die auf die Benutzung dieses Aufzuges angewiesen sind, sollten dies möglichst frühzeitig gegenüber dem unten genannten Ansprechpartner äußern.

Behinderten-WC: Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss.

 

 

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