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Nacht außen

 Rückblick: Contergan-Symposium 16.03.2024

in Stuttgart-Bad Cannstatt

Wir danken allen Gästen des Symosiums für ihr zahlreiches Erscheinen. 

Die gehaltenen Reden, waren fantastisch und haben unsere Sache vorangebracht - vielen herzlichen Dank an die tollen Referenten! Die entsprechenden Videos werden hier nach und nach, aber auch Fotos zur Veranstaltung, eingestellt. Im Unterhaltungsteil der Veranstaltung haben die Theatergruppe "Bühnenreif Saar" und die Band "n*cognito" und auch Lilli Eben mit einer Bilderausstellung für viel Freude gesorgt. Auch an alle Künstlerinnen und Künstler ein großes Dankeschön!

Auch danke ich meinen Mitstreitern, die geholfen haben - hierunter ganz besonders meinen langjährigen Mitkämpferinnen und Mitkämpfern, so Nancy Roski, Martina Geburzi, Iris Marianne Cygan (mit ihrem netten Freund Stefan), Lilli Eben, Werner Wittpoth und Torsten Schwarz. Ein großartiges Team! Danke für Eure Unterstützung! Wir haben viel bewegt und werden es weiter tun! Hervorzuheben ist auch das Helferinnen- und Helferteam, die ein herausragendes und liebevolles Engagement gezeigt haben. Auch an jede(n) dieser Gruppe ein herzlches Danke!

Euer Christian Stürmer

 

  Gruppenfoto_klein.jpg  Saal-stehend.jpg
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THEMA: Führerschein und Anhängerbetrieb

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 22:13 #27016

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Schlüsselnummern auf dem Führerschein

Habt ihr euch auch über die geheimnisvollen Zahlencodes auf der Rückseite von eurem EU-Füherschein gewundert?
Kein Problem, hier kommt eine Erläuterung der wichtigsten Codes:
@ "edschie"
Vielleicht helfen dir Zahlencodes ja weiter
(Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV)


a) Schlüsselzahlen [ZAHL] der Europäischen Union


ZAHL Erklärung
01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
01.01 Fahrer ist Brillenträger.
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen.
01.03 Fahrer muß eine Schutzbrille tragen.
02 Fahrer braucht eine Hörhilfe.
03 Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen.
05 Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen.
05.01 Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren.
05.02 Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts fahren.
05.03 Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren.
05.04 Fahrer darf nicht schneller als ... km/h fahren.
05.05 Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren.
05.06 Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren.
05.07 Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren.
10 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Schaltung fahren.
15 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Kupplung fahren.
20 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bremsmechanismen fahren.
25 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
30 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten kombinierten Brems- und Beschleunigungsmechanismen fahren.
35 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bedienvorrichtungen fahren.
40 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Lenkung fahren.
42 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Rückspiegeln fahren.
43 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßtem Fahrersitz fahren.
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Fahrer darf nur Krafträder mit Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel fahren.
44.02 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter handbetätigter Bremse fahren.
44.03 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter fußbetätigter Bremse fahren.
44.04 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
44.05 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter Handschaltung und Handkupplung fahren.
44.06 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Rückspiegeln fahren.
44.07 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Kontrolleinrichtungen fahren.
44.08 Die Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen.
45 Fahrer darf nur Krafträder mit Beiwagen fahren.
50 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
51 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen)
55 Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
70 Führerschein wurde umgetauscht Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates).
71 Führerschein ist ein Duplikat (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen).
72 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) fahren.
73 Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) fahren.
74 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1) fahren.
75 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren.
76 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) fahren.
77 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a. die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
b. der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E).
78 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1)
79 Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen:
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 24/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Plätze, einschließlich Fahrersitz.


b) nationale Schlüsselzahlen [ZAHL] - diese Berechtigungen gelten nur im Inland

ZAHL Erklärung
104 Fahrer muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen.
171 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
172 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
173 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei Gesamtzugmasse über 12000 kg.
174 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
176 Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt.
177 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
178 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D oder D1 nur im Linienverkehr fahren.
179 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D1 nur fahren, wenn überwiegend Familienangehörige befördert werden.
180 Fahrer darf bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, machen. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
181 Klasse T/S, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S

Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.
Gruß Markus

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