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Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt
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THEMA: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 09:40 #11789

  • monika
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Hallo miliverski,

in dem Stiftungsgesetz ist doch dieser besagte Paragraph, der aussagt, dass wir keine Ansprüche mehr gegen Fa. Grünenthal geltent machen dürfen. Besser gesagt, mit dem wir entrechtet wurden.

Warum nun das BVG so eine Antwort schreibt, ist mir unverständlich oder aber, die Willkür lässt grüßen......

LG
Herzliche Grüße
Monika

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 10:04 #11791

  • miliverski
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monika schrieb:
Hallo miliverski,

in dem Stiftungsgesetz ist doch dieser besagte Paragraph, der aussagt, dass wir keine Ansprüche mehr gegen Fa. Grünenthal geltent machen dürfen. Besser gesagt, mit dem wir entrechtet wurden.

Warum nun das BVG so eine Antwort schreibt, ist mir unverständlich oder aber, die Willkür lässt grüßen......

LG


Das Stiftungsgesetz kann viele Paragraphen beinhalten d.h. nicht das diese gültig sind bis in alle Ewigkeit.

Für mich hat das Verfassungsgericht als höheres Organ diesen Paragraphen in Frage gestellt und somit dazu aufgerufen hier erneut rechtlich vorzugehen.

Am Ende dieses Weges käme man dann wieder beim Verfassungsgericht an oder bekäme vorher schon Recht gesprochen vielleicht ja sogar in unserem Sinne.

Ob jemand diesen langen Weg gehen kann bezweifel ich aber zumindest sehe ich hier nun einen großen moralischen Hebel für unsere Interessen gegenüber Grünenthal.
Gruß
mil.

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 10:50 #11795

  • erniebert
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Ich hoffe nur,das zieht sich nicht solange hin,bis keiner mehr etwas davon hat.Ausserdem finde ich es ganz schön schwierig,wenn Christian der einzige ist,der sich durch die ganzen Paragrafen,Gestze etc. arbeiten muss.
Christian,gibt es irgendwas,das auch andere tun können,um Dir und den anderen Beschwerdeführern zu helfen,ohne dass man sich in Jura auskennt ?
:book: Dagmar

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 11:07 #11800

  • Christian Stürmer
Im Moment prüfe ich gerade, Da kann keiner helfen. Literatur habe ich bestellt. Ich suche nach dem besten Weg.... Nächste Woche mehr....

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 11:52 #11803

  • mbs
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Lieber Christian,

ich möchte mich bei dir bedanken für deinen Einsatz. Die ganze Arbeit ,die Mühe und der Kraftakt nicht aufzugeben.
Ich bewundere deine Art immer am Ball zu bleiben !!!!

Also :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :blumen:

Und wenn es was gibt bei dem ich HELFEN kann, bitte sag bescheid!!!






:bigsmiley:





Gemeinsam schaffen wir das ZIEL == ENTSCHÄDIGUNG


Britta

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 20 Mär 2010 12:12 #11808

  • Quietschy
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  • Beiträge: 50
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Allen Beschwerdeführern ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön!
Viel Arbeit und Fleiß bedeuten halt nicht immer auch Erfolg.
Wie Christian schon ganz am Anfang -vor dem Einreichen der Verfassungsb.- immer sagte:
"Vor Gericht und auf hoher See......!"
Die deutsche Gerichtsbarkeit scheint zudem keine Zeit für uns zu haben, was die fadenscheinigen Ablehnungsbegründungen erklären würde.

Unser Problem ist aber doch nach wie vor die fehlende Lobby. Wir sind einfach zu wenige und zudem ein zerstrittener Haufen. Siehe aktuell die peinlichen und schadenfrohen Bemerkungen im Contergan-Forum (Zimmi & Co.). Das ist unterste Schublade. Was sind das nur für Menschen? Den ganzen Tag nur Blödsinn verzapfen und denen, die wirklich was versuchen, ans Schienbein pinkeln. Tolle Contis! Bravo!

Jetzt aber nicht aufgeben! Christian braucht jetzt erst mal Ruhe und Zeit um das zu analysieren und sich entsprechend einzulesen. Dann geht`s mit neuem Mut und neuer Hoffnung in die nächste Runde.

Kopf hoch!

Schöne Grüße!

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 21 Mär 2010 01:10 #11826

  • Anonymous
Wenn ich das lese, sollte ich mir doch mal überlegen in Zimmis Forum zu gehen...
wenn diese auch nur EIN sinnvolles Ziel verfolgen würden, hätte ich soetwas wie Achtung vor ihnen.. vielleicht.

Nochmal zu Grünenthal - wenn ich das in der Begründung Gelesene richtig deute, gilt dieser Hinweis
in bezug auf Folgeschäden, die ja weder verjährt, noch Gegenstand des ursprünglichen Stiftungsgesetzes waren.
Dies erschiene mir sogar logisch.

lg

Stephan

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 21 Mär 2010 01:58 #11827

  • Christian Stürmer
§ 199 Abs. 2 BGB

2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

das betrifft auch Spät- und Folgeschäden

und das ist unsere Geburt

alles verjährt und überdies von § 23 des Errichtungsgesetzes erfasst.

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 21 Mär 2010 02:38 #11829

  • Anonymous
Dann hätten wir das geklärt... und somit wäre auch der letzte Funke Sinn, den diese Bemerkung in der
Begründung gehabt hätte haben können - erloschen. :Cool:

nächtliche Grüße

Stephan

Erfordernis der Rechtswegerschöpfung wann es dem Bundesverfassungsgericht beliebt 21 Mär 2010 03:18 #11830

  • Christian Stürmer
Das macht schon einen Sinn - um uns auf unserem Weg nach Straßburg "Knüppel zwischen die Beine" zu werfen

In der heute herauskommenden Erklärung erläutere ichh das näher.....
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