monika schrieb:
Hallo miliverski,
in dem Stiftungsgesetz ist doch dieser besagte Paragraph, der aussagt, dass wir keine Ansprüche mehr gegen Fa. Grünenthal geltent machen dürfen. Besser gesagt, mit dem wir entrechtet wurden.
Warum nun das BVG so eine Antwort schreibt, ist mir unverständlich oder aber, die Willkür lässt grüßen......
LG
Das Stiftungsgesetz kann viele Paragraphen beinhalten d.h. nicht das diese gültig sind bis in alle Ewigkeit.
Für mich hat das Verfassungsgericht als höheres Organ diesen Paragraphen in Frage gestellt und somit dazu aufgerufen hier erneut rechtlich vorzugehen.
Am Ende dieses Weges käme man dann wieder beim Verfassungsgericht an oder bekäme vorher schon Recht gesprochen vielleicht ja sogar in unserem Sinne.
Ob jemand diesen langen Weg gehen kann bezweifel ich aber zumindest sehe ich hier nun einen großen moralischen Hebel für unsere Interessen gegenüber Grünenthal.
Gruß
mil.