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THEMA: Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 06 Feb 2010 23:55 #10349

  • Christian Stürmer
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 08 Feb 2010 14:37 #10393

  • mbs
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Christian Stürmer schrieb:
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....




:Hi ya: Ja auf Phoenix LIVE ab 9:55 Uhr.

Sorry :Embarrassed:

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 08 Feb 2010 14:46 #10394

  • Boncu
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mbs schrieb:
Christian Stürmer schrieb:
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....




:Hi ya: Ja auf Phoenix LIVE ab 9:99 Uhr.


Hat die Stunde jetzt 100 Minuten? Na ja, dann haben wir ja jetzt alle 65% mehr vom Leben ...


Boncu :schilder_40:

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 19:18 #10917

  • mbs
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FRAGE ???

Kann mein Sohn (19J.) gegen den Bescheid zu HarzIV ( Famlilienangehöriger unter 25 J.) Wiederspruch einlegen.

Ich bekomme Rente und (aufgestockte) Grundsicherung. Mein Sohn macht eine Ausbildung und ihm wird das Azubi-Geld angerechnet bzw. Abgezogen vom Bedarftssatz. Da mein Sohn bei mir lebt (ohne ihn wäre ich total aufgeschmissen) muss er Harz IV beantragen. Das Sozialamt zahlt nur meine GANZE Miete wenn er nicht mehr bei mir wohnt.

Kann mir jemand weiter helfen.
Wiederspüche müssen doch begründet sein.

LG Britta

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 19:35 #10921

  • Christian Stürmer
Es geht darum, dass Deinem Sohn sein Azubi-Geld vom Hartz IV angerechnet bekommt?

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 20:55 #10922

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Christian Stürmer schrieb:
Es geht darum, dass Deinem Sohn sein Azubi-Geld vom Hartz IV angerechnet bekommt?



Teilweise !!! Weil er bei mir wohnt MUSS er die HÄLFTE der Miete tragen:::SAGT DAS SOZIALAMT, weil von dort wird meine EU-Rente aufgestockt.

ALSO Muss er HARTZ IV beantragen. Wenn ich ihn abmelden würde, müsste das Sozi die ganze MIETE bezahlen.

Für ESSEN bekommt er ja sowieso nix.

Dagegen muss man doch Klagen können.
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