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Einzelklage auf höhere Leistungen der Conterganstiftung ab 2003
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THEMA: Einzelklage auf höhere Leistungen der Conterganstiftung ab 2003

Einzelklage auf höhere Leistungen der Conterganstiftung ab 2003 20 Jun 2014 06:42 #36057

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Einzelklage auf höhere Leistungen der Conterganstiftung ab 2003 23 Jun 2014 08:26 #36063

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www.jungewelt.de/2014/06-20/016.php

20.06.2014 / Inland / Seite 4Inhalt

Contergan-Opfer scheitert mit Klage

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Leistungssystem verstößt nicht gegen Grundgesetz
Von Sven Eichstädt

Menschen mit Behinderungen, die durch das Schlafmittel Contergan verursacht wurden, können nicht rückwirkend auf höhere Renten hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Donnerstag eine entsprechende Klage ab. Es entschied außerdem, daß die Leistungen durch die Contergan-Stiftungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Nachdem Anfang der 60er Jahre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten, kamen rund 10 000 Kinder mit schwersten Mißbildungen, vor allem an Armen und Beinen, zur Welt. Im November 1961 wurde das Medikament, das die Firma Grünenthal hergestellt hatte, schließlich vom Markt genommen. In den 70er Jahren schlossen betroffene Eltern und Kinder in der Bundesrepublik mit der Pharmafirma einen Vergleich. Alle Ansprüche gegen das Unternehmen wurden an eine Stiftung abgetreten, in die Gelder von Grünenthal und Steuermittel flossen. Rund 2 800 durch Contergan geschädigte Menschen werden durch die Stiftung betreut, erhalten Renten und Einmalzahlungen.

»Das gesetzliche Leistungssystem verstößt nicht gegen das Grundgesetz«, urteilte am Donnerstag der Vorsitzende Richter des zehnten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Uwe-Dietmar Berlit (Aktenzeichen: ­BVerwG 10 C1.14). »Bei derartigen Leistungen, die nicht strikt bedarfsorientiert der Sicherung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dienen, kommt dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.« Axel Kormann aus Krefeld, inzwischen 53 Jahre alt und mit Schäden an allen Gliedmaßen und inneren Organen zur Welt gekommen, hatte mehrere Verstöße gegen das Grundgesetz bei den Leistungen der Stiftung gesehen.

Zusammen mit seiner mittlerweile 82jährigen Mutter Eva-Maria Kormann-Liebsch, die wie er als Rechtsanwalt zugelassen ist und ihn auch vor dem Bundesverwaltungsgericht anwaltlich vertrat, hatte er gegen einen Bescheid der Stiftung von November 2010 geklagt. Die Stiftung hatte sein Ansinnen auf höhere Rentenzahlungen abgelehnt. Den Verstoß gegen das Grundgesetz hatte Kormann vor allem darin vermutet, daß die Stiftung die Rentenhöhen zuwenig den unterschiedlich schweren Mißbildungen angepaßt habe. Die Notwendigkeit einer solchen Differenzierung habe dem Familienministerium, das die Stiftung beaufsichtigt, jedoch spätestens seit 2004 bekannt sein müssen. Damals war eine Dokumentation im Auftrag des Ministeriums und der Stiftung über die Situation der von Contergan betroffenen Menschen in der Bundesrepublik entstanden.

Wie schon im Januar 2013 vor dem Verwaltungsgericht Köln, hatte Kormann jedoch auch jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. »Für einen Verfassungsverstoß durch unterlassene Nachbesserung eines Gesetzes muß evident sein, daß eine ursprünglich rechtmäßige Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist«, führte Berlit an. »Dies läßt sich vorliegend nicht feststellen.«

Der Gesetzgeber habe auf Hinweise, es komme zu einer spürbaren Unterversorgung Contergan-Geschädigter, im Jahre 2008 durch eine Verdoppelung der Renten und die Einführung einer jährlichen Sonderzahlung im Jahre 2009 reagiert. Damals wurde die Höchstrente von 545 auf 1090 Euro erhöht.

Der Richter vertrat die Einschätzung, daß die deutliche Leistungserhöhung im Januar 2013 »zur Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen erfolgt ist und nicht der Beseitigung eines Verfassungsverstoßes gedient hat«. Das hatte Kormann in der mündlichen Verhandlung anders gesehen und es als Schuldeingeständnis der Stiftung und des Ministeriums bewertet: 2013 waren die Renten zum Teil um 500 Prozent gestiegen
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