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THEMA: Schreiben an Stiftungsratsvors. und Rechtsaufsicht

Schreiben an Stiftungsratsvors. und Rechtsaufsicht 24 Aug 2015 15:55 #37770

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Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


23.06.2015


An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirigent Christoph Linzbach -
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin


An die
Rechtsaufsicht
der Conterganstiftung für behinderte Menschen









Kappungsgrenzen bei den ambulanten Badekuren
Bedenken wegen der Besorgnis der Befangenheit von Herrn Christoph Linzbach
------------------------------------------------------------------------------




Sehr geehrter Herr Linzbach,
sehr geehrte Frau Dr. Kürschner,
sehr geehrte Damen und Herren!



I. (ambulante) Badekuren

Heute sind endlich die gewünschten Informationen zum Thema ambulante Badekuren erteilt worden, wie untenstehend ersichtlich.
Rechtlich ist allerdings der Vorstand nicht befugt, nach eigenem Ermessen Kappungsgrenzen bei (ambulanten) Kurmaßnahmen einzuführen.

Gem. § 13 Abs. 1 ContStifG stehen den Conterganopfern Leistungen bezüglich ihrer spezifischen Bedarfe zu. Gem. § 13 Abs. 6 ContStifG erlässt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema, wie das "Verfahren zur Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe auszugestalten ist" entsprechende Richtlinien. Diese Richtlinien haben festzulegen, "nach welchen Maßstäben auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel Leistungen nach diesem Abschnitt zu bemessen sind". Bezüglich von Kurmaßnahmen geschieht dies mit § 14 Ziff. 1 der Richtlinien, wonach "insbesondere ambulante und stationäre Kuraufenthalte in geeigneten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Mitnahme einer notwendigen Begleitperson und deren Verdienstausfall bis zur Höhe der für ehrenamtliche Richter gemäß § 18 Satz 1 JVEG gewährten Entschädigung für Verdienstausfall" Leistungen für Conterganopfer darstellen.

Der Vorstand ist nicht befugt - über das Gesetz, Richtlinien und Satzung hinaus - selbst Recht zu setzen. Dies aber tut er, indem er allgemeine Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren einführt. Eine solche Vorgehensweise ist auch nicht durch § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) gedeckt. Zwar wird mit dieser Vorschrift "Wirtschaftlichkeit" und "Sparsamkeit" verordnet. Für 115 Euro pro Tag findet sich für eine schwerbehinderte Person in Kuranlagen sehr oft keine Unterkunft. In Kurhotels sind vielfach auch noch Heil- und Hilfsangebote, wie z.B. Thermalanwendungen, inkludiert. An die Unterbringung von Conterganopfern sind zudem noch besondere Anforderungen zu stellen. Einige reisen mit einem Elektrorollstuhl, mit Gerätschaften, Ohnarmer mit besonderen Ansprüchen an eine Bekachelung zur Installation von Hilfsgeräten, etc. und/oder Begleitperson(en) an. Die Bundeshaushaltsordnung fordert, dass bei der Erreichung des Ziels, hier die (ambulante) Kur, zwar wirtschaftlich und sparsam vorgegangen wird. Dies bedarf bei uns schwerbehinderten Contergangeschädigten aber immer einer Einzelfallprüfung. Es ist weder im Sinne der Bundeshaushaltsordnung, noch im Sinne des Gesetzgebers, dass willkürlich Kappungsgrenzen eingeführt werden und mit diesen dann die Maßnahme selbst vereitelt oder gefährdet werden.
Hierzu ist der Vorstand eben nicht befugt.

Ich bitte für entsprechende Regelungen zu sorgen.

II. Besorgnis der Befangenheit des Herrn Christoph Linzbach

Abschließend frage ich an, ob für den Vorsitzeden des Stiftungsrates das Mittel eines Befangenheitsantrages zulässig ist.

Der Stiftungsrat ist oberstes Organ der Stiftung. Er überwacht den Vorstand.Ich musste mich sehr über Ihr Verhalten, Herr Linzbach wundern:

1.) Vor Beginn der 100.Stiftungsratssitzung haben Sie eine Vorbesprechung mit dem Vorstand gehabt. Dies richtet sich nicht gegen Frau Rupprecht, vor deren Engagement ich einen tiefen Respekt habe. Aber wir Betroffenenvertreter des Stiftungsrates wurden in diese Vorbesprechung nicht einbezogen. Sie kamen mit dem Vorstand in den Sitzungssaal. Bei dem Verlassen aller Betroffenenvertreter haben Sie nicht mit uns Betroffenenvertretern das Gespräch gesucht, sondern mit dem Vorstand. Frau Rupprecht und Frau Hudelmaier war es zu verdanken, dass eine Deeskalation stattfand. Als Vorsitzender des aufsichtsführenden Gremiums über den Vorstand, dem Stiftungsrat, sind Sie zuerst diesem Gremium mit ihren Betroffenenvertretern verpflichtet! Man kann verlangen, dass Sie die Organe zueinander in einem adäquaten Verhältnis behandeln und die Zusammenarbeit zunächst erstmal in ihrem Gremium suchen.

2.)
Weiter kann man von Ihnen als Vorsitzender verlangen, dass Sie dafür sorgen, das die Anliegen der Stiftungsratsmitglieder in den Sitzungen adäquat Gehör verschafft werden, was mit dem Umstand, dass sie wesentliche Anträge von mir einfach nicht auf die Tagesordnung nahmen, bzw. so disponierten, dass hierfür mehrfach "keine Zeit" mehr da war. Weiterhin werden Rechte aus § 7 Abs. 6 bei Nachfragen nicht beachtet.

3.)
Sie planen Sitzungstermine, die völlig eine Empathie für die Betroffenen und ihre Vertreter vermissen lassen. Am 25. und 30.11. in Berlin zu terminieren, heißt, dass sich die schwerstbehinderten Betroffenen und ihre Vertreter in die Bundeshauptstadt schleppen und entweder dort in dieser Zeit bleiben oder aber sogar zweimal anreisen müssen. Wenn wir Betroffenenvertreter in dieser Zeit in Berlin blieben, was wegen unseren Behinderungen naheliegend ist, teilt die Stiftung durch Frau Held mit, werden die Kosten nicht übernommen. Was erhoffen Sie sich von diesem Vorgehen? Dass so wenig Betroffene als möglich kommen, vielleicht auch einige Betroffenenvertreter nicht? Ich finde das unglaublich!

4.)
Sie beantworten Mails teilweise überhaupt nicht. Hierbei nenne ich als Beispiele: das gemeinsame Schreiben der Betroffenenvertreter, zu Terminierungen, meine Ausführung zu dem Erfordernis einer Nachberufung für Frau Schindler, Abstimmungsverhältnisse, Kappungsgrenze bei (ambulanten) Kuren.

5.)
Als ich Ihnen als Betroffenenvertreter mitteilte, ich würde mit Ihnen gerne mal telefonieren, weil ich meinen Unmut mit Ihnen selbst besprechen wollte, teilten Sie mir per Mail mit, dass Frau Dr. Kürschner nicht könne. Entschuldigung! Aber Sie sind unser Vorsitzender im Stiftungsrat. Und Sie reden nicht ohne ihre Rechtsberatung mit mir? Auch dies besorgt mich, dass Sie Ihr Amt nicht mit der erforderlichen Einschätzung der rechtlichen und sachlichen Verhältnisse objektiv ausüben.

Ich arbeite gerne konstruktiv für die Sache der Conterganopfer. Dies ist mir - naturgemäß und wegen des Umstandes, wie man mit uns umging - ein Herzensanliegen. Das bedeutet aber nicht, dass ich mich damit abfinde, dass man uns weiter nicht "auf Augenhöhe" behandelt.

Ich bitte um eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer





-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Ihre Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:56:02 +0200
Von: Held, Katja >
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

auf Ihre Anfrage vom 27.07.2015 zur Thematik "Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren" erteile ich Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte:

Zu 1.
a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 5

b) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 0
- In Bearbeitung: 3

c) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1

d) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland: 7.840,00 Euro
- Inland: 1.050,00 Euro

e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 6

f) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 1
- In Bearbeitung: 2
- Teilbewilligungen: 1

g) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1

h) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland:
7.893,00 Euro
4.038,00 Euro
4.830,00 Euro (Teilbewilligung)

Hinweis: Die aufgeführten Beträge sind solche, die seitens der Stiftung erstattet wurden und beinhalten in allen Fällen auch die Kosten einer Begleitperson (Ausnahme: Rehamaßnahme Inland 2014 in Höhe von 1.050,00 Euro).

Zu 2. und 3.:
Der Auszug des Protokolls der 453. Sitzung des Vorstands zur Thematik "Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen" sowie die diesbezüglich relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anhang.

Sollten Sie zu den oben genannten Angaben noch Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Übersendung des Vorstandsbeschlusses zu der Kappungsgrenzte bei ambulanten Badekuren
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:49:41 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, meyer, Andreas <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrte Frau Held!
Da Sie die Angelegenheit zu meiner Anfrage als Stiftungsratsmitglied bezüglich der Kappungsgrenze bei den ambulanten Badekuren bearbeiten, frage ich an, wann ich diesbezüglich mit einer Übersendung des Vorstandsbeschlusses nun endlich rechnen kann.
Für eine rasche Rückäußerung wäre ich dankbar - vielen Dank und
freundliche Grüßen
Christian Stürmer




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Stiftungsrat: Beschwerde zur Nichtübersendung angeforderter Unterlagen
Datum: Thu, 20 Aug 2015 14:37:17 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Christoph.Linzbach@BMFSFJ.BUND.DE
Kopie (CC):




Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


20.06.2015

An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirigent Christoph Linzbach -
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin






Beschluss des Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Menschen bezüglich der Einführung von Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren



Sehr geehrter Herr Linzbach!

Wie aus der untenstehenden Korrespondenz ersichtlich, habe ich ich zu dem Umstand, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren eingeführt hat, Informationen angefordert und zudem die Übersendung des entsprechenden Vorstandsbeschlusses erbeten. Mein erstes entsprechendes Schreiben stammt vom 27.07.2015.

Ich beziehe mich auf § 7 Abs. 6 der Satzung, wonach mir als Mitglied des Stiftungsrates diese Rechte zustehen.

Ich fahre vom 10. bis zum 29.09.2015 in Kur und habe vorher noch dringliche Anträge für ein Umlaufverfahren im Stiftungsrat vor. Wenn ich einsehe, dass die detaillierte Informationserstellung Zeit benötigt, kann der Vorstandsbeschluss dennoch sofort übersandt werden.

Ich bitte Sie, als Vorsitzender hierfür zu sorgen.

Wie mit unten ersichtlicher Mail mitgeteilt, sind meinerseits - in meiner Funktion als Betroffenenverteter im aufsichtsführenden und kontrollierenden Gremium - hierzu keine weiteren Sachstandsanfragen erwünscht.....

Deshalb ist Ihre Intervention unabdingbar.

Ich hoffe nicht, dass wir innerhalb der Stiftungsorgane erst Rechtsschutz bemühen müssen.

Höflich bitte ich um Mitteilung bezüglich Ihrer Veranlassungen -

für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Unterlagen zu meiner Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Thu, 20 Aug 2015 13:52:15 +0200
Von: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

vielen Dank für die Nachfrage. Der Urlaub war sehr erholsam.

Ihre Anfrage befindet sich bereits in Bearbeitung. Ich bemühe mich darum, sie so schnell wie möglich zu beantworten. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen.

Vielen Dank & herzliche Grüße

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!




Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

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0172/7935325
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20.06.2015




An die
Comterganstiftung für behindertem Menschen
- Frau Held -

Köln



Sehr geehrte Frau Held!


Ich hoffe, dass Sie einen schönen Urlaub hatten.

Ich komme auf meine untenstehende Anfrage vom 27.7.2015 zurück. Insoweit war zunächst Frau Kruse tätig. In Ihrem Urlaub haben Sie die Sache dann übernommen.

Wenn ich verstehe, dass die Ermittlung der Zahlen nicht von heute auf morgen geht, so bitte ich aber nochmal, gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung, vorab um Übersendung des Vorstandsbeschlusses bezüglich der Kappungsgrenzen bei Kurmaßnahmen.

Wie Sie sicherlich wissen, fahre ich demnächst in Kur und ich möchte vorher noch als Mitglied des Stiftungsrates tätig werden. Die Sache eilt mithin.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe -


mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer








Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
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27.07.2015






An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Geschäftsstelle -









Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
----------------------------------------------------------------------------------------



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie auch in der Stiftungsratssitzung vom 21.07.2015 durch den Vorstand mitgeteilt, hat dieser beschlossen, dass nun die ambualnten Badekuren für Conterganopfer eingeschränkt werden. Hierbei sollen pro Tag für Übernachtung und Verpflegung nur noch 115 Euro bewilligt werden. Anlass und Rechtsgrundlagen für diese Vorstandsentscheidung sind nicht bekannt. Dies ist umso misslicher, weil es so gut wie ausgeschlossen ist, gerade im europäischen Ausland behinderungsadäquate Anlagen für 115 Euro pro Tag (Übernachtuug) und Verpflegung zu finden. Conterganopfer brauchen aber für ihre oft sehr umfangreichen Beschwerden, insbesondere Schmerzen, für sie geeignete und oft selten zu findende Einrichtungen, somit nicht die normalen Maßstäbe für Badekuren zugrunde gelegt werden können.


Zur Vorbereitung von Anträgen bitte ich

1.) um folgende Auskünfte:

a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
b) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
c) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
d) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?
e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
f) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
g) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
h) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?

2.) um folgende Unterlagen:

Vorstandsprotokoll zur Kappung der erstattungsfähigen Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf 115 Euro je Tag und Person bei ambulanten Badekuren.

3.) um Mitteilung

der Rechtsgrundlagen für die Bewilligungen und auch bezüglich der erfolgten Einschränkungen.

Die Angelegenheit ist eilig, weshalb ich um zeitnahe Erledigung bitte.

Vorab bitte ich um Mitteilung, bis wann mit einer Erledigung zu rechnen ist und um eine Eingangsbestätigung.



Vielen Dank für Ihre Mühe -

mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
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