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Presseerklärung

Zur Studie, die auf Weisung der Politik von der Conterganstiftung für behinderte Menschen in Auftrag gegeben und vom Gerontologischen Institut Heidelberg durchgeführt wurde:

„Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“[1] und den hieraus folgenden Handlungsempfehlungen[2]

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Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. freut sich über die plötzliche Aufmerksamkeit der Politik. Wenn zwar die wirklichen Nöte der Conterganopfer seit Jahren bekannt sind und beharrlich ignoriert wurden, aber jetzt durch die Studie zu Maßnahmen für die Geschädigten führen, kann das nur begrüßt werden.

 

Allerdings sieht das Contergannetzwerk Deutschland e.V. die Studie als geschönt an: So ist auf Seite 8 ff. - als Paradebeispiel für die Sorgen und Nöte der Geschädigten angeführt – langatmig von einer Akademikerin die Rede, die zwar unter Alltagsproblemen leidet, aber doch über ein solides Einkommen verfügt. Dieser Fall ist eben nicht beispielhaft für die wirtschaftliche Not der Conterganopfer – hingegen aber genau eben die Herausarbeitung der wirtschaftlichen Situation die eigentliche Kernaufgabe der Studie sein sollte.

 

Die Studie „tanzt um den heißen Brei“ herum, wie Christian Stürmer (Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.) ausführt, weil sie Vieles behandelt, aber das wirklich Wesentliche außer Acht lässt, was da wäre:

 

„Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Einkommen der Geschädigten und was steht dem an Bedarf gegenüber?“

 

In dem der Studie zugrundeliegenden Fragebogen wird das aber nicht abgefragt, sondern Belange der Sexualität, Partnerschaften, um Kraftfahrzeuge, Folgeschäden, Schmerzen, Pflege/Assistenz etc. behandelt, so dass man sich Antworten zu „Einkommen und Bedarf“ nur mittelbar nähern kann.

 

Wir empfinden es überdies als einen Skandal, dass die Politik, obwohl sie die Studie gewollt und aufgegeben hat, die mehrere hunderttausend Euro betragenden Kosten hierfür, der Conterganstiftung auflastet.

 

Weiter intervenieren wir gegen den Vorschlag, der sich aus der Studie ergebenden „Handlungsempfehlungen“, dass die Conterganstiftung zu einem überdimensionierten, allzuständigen Organ - sozusagen zu einer „Sozialhilfebehörde“ - für Conterganopfer ausgebaut werden soll.

Noch am 27.06.2012 haben sich neun Conterganopferverbände gegenüber dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem gemeinsamen Antrag über die Zustände in der Stiftung beschwert und gefordert, dass die Mehrheit der Stimmen in den Stiftungsorganen den Conterganopfern zugesprochen wird.[3]

 

Überdies werden die „Konkretisierungen“ der Handlungsempfehlungen durch den Stiftungsrat als lächerlich zurückgewiesen: Anstatt das die Regierung unmittelbar hilft, erteilt sie sie sich selbst mit ihrer Regierungsmehrheit in Vorstand und Stiftungsrat Empfehlungen, was zu tun sei und zwar unter ausdrücklichem Ausschluss der Opferverbände und der gewählten und bestellten Stellvertretenden Mitglieder des Stiftungsrates, denen jegliche Teilnahme an Stiftungsratssitzungen verboten ist.

 

Wir fordern, so Christian Stürmer weiter, „jetzt endlich einen ehrlichen Umgang mit den Conterganopfern und einen adäquaten wirtschaftlichen Schadensausgleich – und zwar ohne Wenn und Aber“:

 

Gestaffelt nach dem Schadenspunktesystem müssen durch die Conterganrenten die Versorgungen der Conterganopfer sichergestellt werden. Hierbei sollten Erwerbsschaden, Altersversorgungen und voraussehbare Kosten, z.B. für Pflege/Assistenz, Hilfsmittel, etc. pauschal Berücksichtigung finden. Die Renten müssen so hoch sein, dass hiermit ein gutes und selbstbestimmtes Leben möglich ist. Darüber hinausgehende Versorgungen könnten ins Bundesversorgungsgesetz verlagert werden. Es ist nicht einsehbar, warum Conterganopfer vom Sozialen Entschädigungsrecht - worin eine Vielzahl von Personengruppen (z.B. Kriegsversehrte, Impfgeschädigte und Opfer privater Gewalttaten) über einen umfangreichen Versorgungskatalog verfügen –, trotz eingeräumter Mitschuld des Staates, ausgeschlossen werden.

 

Abschließend darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Conterganopfer für ihr fast fünfzigjähriges Leid bis heute kein Schmerzensgeld bekommen haben.

 

Demgemäß fordern wir, dass jeder Geschädigte, je nach Schweregrad seiner Behinderung einen so großen Betrag erhält, der seinem fünfzigjährigen Leid entspricht und geeignet ist, sich für das anstehende Alter adäquat einzurichten.

 

                                                  Ostfildern, den 02.07.2012  

 

        

Contergannetzwerk Deutschland e.V.

durch: Christian Stürmer

Vorsitzender

 

 

Kontaktdaten:

Christian Stürmer

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0172/7935325

 

[1] http://www.conterganstiftung.de/download/Zwischenbericht_Studie_Contergan.pdf

[2] http://www.conterganstiftung.de/download/Eckpunkte.pdf

[3]http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/Familienausschuss--Antrag_von_neun_Conterganopferverbaenden.pdf

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