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Termin am 13.03.2018 vor Verwaltungsgericht wegen Druckausübung auf Betroffenenvertreter durch Conterganstiftung

Druckausübung auf Betroffenenvertreter einen Datenskandal in der Conterganstiftung zu verschweigen

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzskandale in der Conterganstiftung – in dessen Aufarbeitung wird der Betroffenvertreter unter Druck gesetzt

 

Am 13.03.2018 verhandelt das Verwaltungsgericht über eine Klage des Betroffenenvertreters Christian Stürmer im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme – es geht um unserer aller Rechte.

Anlass der Klage ist, dass der Vorstand der Conterganstiftung den Betroffenvertreter Christian Stürmer erheblichst unter Druck setzte, einen Skandal im Umgang mit höchstpersönlichen Daten der Betroffenen nicht mehr zu thematisieren.

Hintergrund ist der, dass die Conterganstiftung an verschiedene Adressaten, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, per ungesicherter und ungeschützter Email eine Auflistung über sämtliche jemals beantragten spezifischen Bedarf von allen Conterganopfern verschickte. Aus dieser Datei waren jeweils unter dem jeweiligen Aktenzeichens (STC-Nummer) die Art der beantragten Leistung, die hierfür jeweils beantragte Geldsumme und der bewilligte Betrag ersichtlich. Aus weiteren Dateien ergaben sich die einzelnen Klagen, Widersprüche etc.

Nachdem der Betroffenenvertreter Christian Stürmer hierzu Aufklärung wollte, wurde versucht ihn unter Druck zu setzen. Ihm wurden Unterlassungserklärungen zugeschickt, die er unterschreiben und sich insbesondere verpflichten sollte, es nie wieder und zwar auch nicht im Stiftungsrat zu thematisieren.

Dagegen wendet sich der Betroffenenvertreter, da dieser datenschutzwidrige Umgang mit Betroffendaten keinen Einzelfall darstellt. In einem weiteren Fall wurden Teile aus den medizinischen Akten von Conterganopfern mit Diagnoseangaben an andere Betroffene verschickt.

Ureigene Aufgabe eines Betroffenenvertreters ist jedoch, gerade solches Fehlverhalten gegenüber Conterganopfern aufzugreifen und für Abhilfe zu sorgen.

Weiter versucht die Stiftung, den Betroffenenvertreter mit den Kostenrisiken eines rechtlichen Verfahrens zum Schweigen zu bringen. In Vergleichsverhandlungen hat die Stiftung weitgehende Zugeständnisse gemacht, hat aber darauf beharrt, dass der Betroffenenvertreter seine Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlt.

In einem weiteren Fall wurden Teile aus den medizinischen Akten von Conterganopfern mit Diagnoseangaben an andere Betroffene verschickt.

Aufgrund dieser Umstände hat der Betroffenenvertreter Klage eingereicht.

Christian Stürmer wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin Karin Buder Heckert.

 

Die Verhandlung findet statt:

Verwaltungsgericht Köln

Adresse: 50667 Köln, Appellhofplatz/Eingang Burgmauer

Datum und Zeit: 13.03.2018 um 11.30h

Saal: 101, 1. Stock

Zur Klageschrift in dem Verfahren:

http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf

 

 

 

Zur Barrierefreiheit des Gerichts: Von der Eingangshalle Burgmauer sind alle Etagen mit einem Aufzug zu erreichen; die Treppen zu den Sitzungssälen 1 und 2 können mit einem Behindertenaufzug überwunden werden. Menschen mit Behinderung, die auf die Benutzung dieses Aufzuges angewiesen sind, sollten dies möglichst frühzeitig gegenüber dem unten genannten Ansprechpartner äußern.

Behinderten-WC: Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss.

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