werner schrieb:
Auch der Punkt 9,die Rentendynamisierung sollte wie von
Christian gefordert noch geändert werden.
Ich befürchte das sonst kein Rechtsfriede eintritt!
Eine Anpassung der Renten wie bei den Altersrenten ist Systemfremd,da wir nichts mit dem Nachhaltigkeitsfaktor,
bzw,dem demographischen Faktor gemein haben.Dies könnte wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen,
da dieses dem BVerfGE 42,263-Contergan vom 8.Juni 1976 widerspricht.
Das sehe ich auch so.
Es ist absulut unpassend die Conterganzahlungen an die Altersrenten zu koppeln.
Die beiden haben nichts mit einander zu tun.
Es muss doch viel mehr darum gehen das unsere mtl. Zahlungen von der Wertigkeit her gleich bleiben
und somit zum Beispiel an die an die Preissteigerungen angepasst werden.
Wir haben so schon unberechtigt die letzten Jahre viel Geld verloren.