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Conterganopfer bei Großer Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet nun über die Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. 

 Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet im Verlaufe des Jahres 2013 über die Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.  


Die  5. Sektion des Gerichtshofes hat das Verfahren zur Entscheidung angenommen. Gegen die inhaltliche Entscheidung der 8 Richter, dass die Conterganopfer durch den Staat mehr Leistungen bekommen hätten, als sie gegen die Schädigungsfirma hätten einklagen können, wenden sich die Beschwerdeführer bei der Großen Kammer.


So führt der Vorsitzende des Vereins, Christian Stürmer aus,  dass der deutsche Staat mit  einem  Bundesgesetz sämtliche Ansprüche gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht hat und den hieraus folgenden Haftungspflichten, trotz auch eigener Schuld,  nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

Gem. Art. 43. der Europäischen Menschenrechtskonvention wird nun die Große Kammer entscheiden.


Allerdings, so betont Stürmer, sei dies gegenwärtig nur von formaler Natur. Aufgrund vielfältiger Gespräche mit hochrangigen Politikern sei die Problemlage im Herzen der Politik angekommen. „Wir sind in die Überlegungen eingebunden und zuversichtlich, dass es in kurzer Zeit zu einer menschlich adäquaten Versorgung der Conterganopfer in Deutschland kommen wird.“ In diesem Moment werden wir sofort sämtliche Verfahren als erledigt erklären!“

 

Contergan war und ist der größte Arzneimittelskandal der Bundesrepublik Deutschland 10.000 Opfer wurden entweder tot oder mit schwersten Schädigungen geboren. 

Contergangeschädigte erhielten bis zum 01.07.2008 je nach Schädigungsgrad monatliche Renten von höchstens 545 Euro. Indessen avancierte die Eigentümerfamilie von Grünenthal zur dreißig reichsten Familie Deutschlands. die es in den Jahrzehnten nach Stiftungsgründung weder für nötig befand, freiwillige Zahlungen zu leisten oder sich zu entschuldigen.
Erst der Contergan-Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" löste für die Contergangeschädigten eine "kleine Revolution" und Druck auf die Politik und Grünenthal aus. Die Politik "verdoppelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grünenthal erbrachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro.
Während hiernach die Conterganrenten nunmehr 1152 Euro, wohlgemerkt: im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für Personen ohne Arme und/oder ohne Beine betragen, werden die 50 Millionen aber nicht ausgezahlt, sondern, auf Verlangen von Grünenthal, auf 25 Jahre verteilt,
wonach ein Schwerstgeschädigter (z.B. keine Gliedmaßen) hiervon umgerechnet monatlich 300 Euro und Personen ohne Arme oder ohne Beine, mit weiteren wesentlichen Behinderungen, mtl. rd. 191 Euro erhalten. Alleine die Pflegekosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, beträgt rd. 12.000 Euro im Monat.

 

Pressekontakt:

Christian Stürmer,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel. : 0711/3101676     -   01727935325

 

 

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