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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:18 #51371

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:19 #51372

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STIFTUNGSRATES AM 08.05.2024 IN BERLIN
16. April 2024
Die 115. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung findet statt am

Dienstag, 08.05.2024 ab 11.00 Uhr

im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, Raum AE.09, 10117 Berlin.

Die Tagesordnung sowie die an die ordentlichen und stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder versendete Einladung finden Sie hier zu Ihrer Information:

Tagesordnung
Einladung
Für die Beantwortung allgemeiner Fragen werden während der Sitzung zwei Mitarbeitende der Geschäftsstelle vor Ort vertreten sein.

Wenn Sie an der öffentlichen Stiftungsratssitzung teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Anmeldung. Senden Sie uns hierzu eine kurze E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte beachten Sie, dass für Gäste keine Reise- und Übernachtungskosten übernommen werden können.

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:23 #51373

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:26 #51374

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:26 #51375

KAPITALISIERUNG VON CONTERGANRENTEN - AKTUALISIERUNG VON MERKBLATT UND ANTRAGSFORMULAR
18. April 2024
Seit dem 01.01.2024 ist die Neuregelung des § 13 Absatz 3 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) in Kraft (CIP berichtete hier). Kapitalisierungen sind nunmehr ohne Altersbegrenzung bis zur Dauer von fünf Jahren möglich. Zudem ist das Verfahren vereinfacht, indem alle bisherigen Kapitalisierungsgründe in dem Zweck „im Interesse des Menschen mit Behinderung“ vereint sind.

Diese Entbürokratisierung zeigt sich auch im vereinfachten Antragsverfahren: Ab sofort steht Ihnen hier nur ein Antragsformblatt zur Beantragung einer Kapitalisierung zur Verfügung.

Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:

• Die Notwendigkeit der Darlegung eines Selbstbehalts (bisher: 2.000 Euro) entfällt.
• Die Notwendigkeit des Erwerbs von Wohnraum zur Eigennutzung als Regelfall entfällt.
• Die Notwendigkeit einer Veräußerungsbeschränkung zugunsten der Conterganstiftung im Grundbuch entfällt.
• Die Notwendigkeit des Nachweises einer gesicherten Komplettfinanzierung entfällt.
• Die Notwendigkeit der Beschränkung der Höhe der Kapitalabfindung auf den anteiligen Verkehrswert der oder des Betroffenen am gemeinschaftlichen Vermögen entfällt.
Sie finden das neue Antragsformblatt und das dazugehörige Merkblatt ab sofort auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Niederländisch und Portugiesisch (hier abrufbar) Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die deutsche Version rechtlich bindend ist.

Hinweis: Alle vor dem 01.01.2024 eingereichten Anträge auf Kapitalisierung werden noch nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen bearbeitet.

Bei Fragen können Sie sich gerne dienstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr unter +49 221 3673 3673 telefonisch an die Geschäftsstelle wenden oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.
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Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:27 #51376

Neues von der Stiftung 26 Apr 2024 08:27 #51377

HERNERHAUSAERZTE
23. April 2024
Am 10.04.2024 feierte die Gemeinschaftspraxis hernerhausaerzte (Profil des Kompetenzzentrums hier) ihre offizielle Eröffnung als von der Conterganstiftung gefördertes Kompetenzzentrum. An diesem Anlass nahmen auch zwei Vertreterinnen des Beratungsbereichs der Geschäftsstelle teil. Neben den Mitarbeitenden der Praxis waren auch Betroffene, die Vorsitzende des Patenverbandes Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. und der Oberbürgermeister von Herne anwesend.

Der medizinische Leiter, Dr. med. Bruckhaus-Walter, eröffnete die Veranstaltung mit der Vorstellung des Kompetenzzentrums, das der Stiftung im Jahre 2022 betroffenenseits empfohlen wurde. Nach einer wertschätzenden Rede des Oberbürgermeisters von Herne folgte ein reger Austausch aller Anwesenden.

Der geführte Rundgang durch die Praxis verdeutlichte, wie umfangreich die Erfahrung der hernerhausaerzte in der Behandlung von Menschen mit körperlichen Behinderungen ist. Zusätzlich zu ihrer Fachkompetenz sind die Räumlichkeiten speziell auf Bedürfnisse von Personen mit Beeinträchtigungen abgestimmt, wodurch ein umfassend barrierefreier Besuch der Praxis gewährleistet wird.

Einen Bericht der lokalen Tageszeitung WAZ über das Kompetenzzentrum finden Sie hier.

Sie haben Fragen zur Förderung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Neues von der Stiftung 03 Mai 2024 14:12 #51398

VORSTAND ÜBERGIBT EXPONATE AN DAS HAUS DER GESCHICHTE
30. April 2024
Der Vorstand der Conterganstiftung übergab am 17.04.2024 zwei Exponate an das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn: Eine persönliche Armprothese von Margit Hudelmaier und das alte Geschäftsstellenschild der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“. Der Sammlungsdirektor Dr. Manfred Wichmann und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Matthias Lieb zeigten sich glücklich über die beiden neuen Exponate, um damit dieses wichtige Thema der Nachkriegsgeschichte in der neuen Ausstellung stärker zur Geltung zu bringen.

Der Vorstand ist froh, mit einem Museum mit großer Vorbildfunktion für die Bewahrung des Conterganskandals im kollektiven Gedächtnis einzustehen. „Menschen mit Conterganschädigung und die Arbeit der Stiftung haben eine Vorreiterrolle in der jungen Bundesrepublik übernommen. Dies ist vielen gar nicht mehr bewusst“, so Dieter Hackler. Der Vorstand unterstützt das Museum weiterhin, um die neue Aufarbeitung des Themas und inhaltliche Einordnung der Exponate zu ermöglichen. Vorständin Margit Hudelmaier ordnete bei der Übergabe direkt die Prothese in den Zeitgeist ein: „Von Nichtbetroffener Seite sollte diese Prothese meine fehlenden Arme ersetzen, dabei hat mich diese erst behindert fühlen lassen.“

Die Eröffnung der neuen Dauerausstellung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Das Anliegen war aus Betroffenenkreisen an die Stiftung herangetragen worden.

Bild 1: Exponatübergabe
Bild 2: Exponatübergabe mit Frau Hudelmaier
Bild 3: Exponatverräumung
Bild 4: Gruppenbild

Bereits im vergangenen Jahr waren die drei Vorstandsmitglieder bereits erfolgreich an das Haus der Geschichte in Bonn herangetreten, um für eine höhere Sichtbarkeit des Conterganskandals zu werben (CIP berichtete hier).
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Neues von der Stiftung 03 Mai 2024 14:12 #51399

Neues von der Stiftung 03 Mai 2024 14:13 #51400

Neues von der Stiftung 03 Mai 2024 14:13 #51401

MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - AUFBAU VON REICHWEITE DURCH VERNETZUNG
02. Mai 2024
Nach dem Versand der Flyer der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren an alle in Deutschland lebenden Betroffenen verzeichnete die Beratung eine erneute Anfragensteigerung. Diese und weitere Maßnahmen zum Auf- und Ausbau des Netzwerkes stärken den kontinuierlichen Dialog mit Menschen mit Conterganschädigung und tragen dazu bei, die bedarfsgerechte medizinische Versorgung erfolgreich sicherzustellen.

Dies zeigt sich auch in einem Anstieg des Patientenaufkommens. "Die Anzahl der ambulanten Anmeldungen in unserem Kölner Kompetenzzentrum war bereits im ersten Quartal 2024 so hoch wie im gesamten Jahr 2023. Wir führen die gestiegene Nachfrage auf eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema psychische Gesundheit unter Menschen mit Conterganschädigungen zurück. Dazu hat sicherlich der fortlaufende Dialog mit den Betroffenen einen signifikanten Beitrag geleistet", teilte dazu Herr Dr. Niecke, medizinischer Leiter des Kompetenzzentrums in Köln, mit.

Darüber hinaus sind weiterhin Vorschläge geeigneter Ansprechpartnerinnen und -partner wie Arztpraxen, Krankenhäuser und spezialisierte Medizinerinnen und Mediziner willkommen. Einige der bereits empfohlenen Ansprechpartner werden von der Stiftung als "Netzwerkpartner" geführt, was die Qualität und Reichweite unserer Unterstützung für Betroffene erheblich verbessert.

Liebe Betroffene, wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für Ihre Mitwirkung! Wir laden Sie ein, weiterhin ein aktiver Bestandteil unseres gemeinsamen Netzwerks zu sein und uns zu unterstützen, indem Sie potenzielle Netzwerkpartner identifizieren und uns diese mitteilen. Denn nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen, uns fortschreitend zu vernetzen und in den Austausch zu treten, um eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung bestmöglich zu erreichen.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.
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Neues von der Stiftung 16 Mai 2024 07:52 #51417

AKTUELLES
BERATUNG - ANRECHNUNGSSCHUTZ DER LEISTUNGEN DER CONTERGANSTIFTUNG UND KOSTENERSATZ DURCH ERBEN
10. Mai 2024
Die gesteigerten Beratungsanfragen zum Thema Kostenersatz durch Erben zeigen, dass das Thema derzeit für Betroffene und ihren Angehörigen von großem Interesse ist und aufgrund seiner Komplexität immer wieder Fragen aufwirft.

Auf Einladung des Landesverbands Contergangeschädigter Baden-Württemberg e.V. hat der Beratungsbereich an seiner Jahreshauptversammlung teilgenommen und die Themenkonstellation „Anrechnungsschutz der Leistungen der Conterganstiftung“ und „Kostenersatz durch Erben“ inhaltlich in einem Vortrag aufbereitet. Ein Handout, das die wesentlichen Aspekte des Vortrages zusammenfasst und einen Überblick über den Anwendungsbereich und den Regelungsgehalt der einschlägigen Rechtsnormen gibt, finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221-3673-3673.

Neues von der Stiftung 16 Mai 2024 07:53 #51418

Neues von der Stiftung 16 Mai 2024 07:53 #51419

Neues von der Stiftung 23 Mai 2024 08:18 #51449

Neues von der Stiftung 31 Mai 2024 08:44 #51467

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Neues von der Stiftung 31 Mai 2024 08:45 #51468

115. SITZUNG DES STIFTUNGSRATES IN BERLIN
29. Mai 2024
Am 08.05.2024 hat die 115. öffentliche Sitzung des Stiftungsrates in Berlin stattgefunden. Über die wesentlichen Sitzungsinhalte möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Zuvor hatte der Rechnungsprüfer der Firma „Crowe BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbh“ die Jahresrechnung 2023 zur Feststellung durch den Stiftungsrat vorgestellt.

Der Stiftungsrat lehnte die Ausschreibung einer Studie zur Sterberate der Menschen mit Conterganschädigung einstimmig ab. Aufgrund fehlender entscheidender Daten zur Todesursache seien nach Aussage der angefragten Institute keine belastbaren Ergebnisse zu erwarten.

Der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler berichtete über die erfolgreich voranschreitende Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle. Seit dem 01.02.2024 sei die Geschäftsstelle personell wieder vollständig besetzt. Frau Viol leite den Bereich „Projekte, Rechtliches, IFG und Datenschutz“ und habe zudem die stellvertretende Leitung der Geschäftsstelle übernommen. Frau Thanh Ha Christina Nguyen leite den Beratungsbereich, der auch für den Aufbau der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren zuständig sei. Die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes, mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Geschäftsstelle verlaufe vorbildlich und konstruktiv.

Der Vorstandsvorsitzende hob die Übergabe von Exponaten an das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn hervor (CIP berichtete hier), wodurch der Conterganskandal im kollektiven Gedächtnis bewahrt bleibe.

Die Vorbereitungen für die Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat seien gut gestartet. Der Versand der Wahlunterlagen sei planmäßig für Juni vorgesehen. Die öffentliche Auszählung der Stimmen werde am 16.10.2024 in Köln stattfinden (Hinweise: Alle wichtigen Informationen zur Wahl finden Sie hier.).

Auch die Vernetzung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren schreite erfolgreich voran. Alle in Deutschland lebenden Betroffenen seien in diesem Jahr angeschrieben und über das Leistungsspektrum sowie relevante Kontaktdaten der zehn medizinischen Zentren informiert worden. Hierdurch solle der Bekanntheitsgrad der Zentren erhöht und die Vernetzung zu niedergelassenen Vertrauensärzten und -therapeuten vorangetrieben werden. Dem Ziel, die aufgebaute Expertise mit dem ambulanten Bereich zu verzahnen, komme man immer näher.

Gute Fortschritte machten ebenso die Arbeit der Expertinnen- und Expertenkommission und die Gefäßstudie. In Bezug auf die anstehende Abnahme der Expertise zur Historischen Aufarbeitung der Conterganstiftung warte der Vorstand derzeit auf das abschließende Votum des Beirats.

Mit den Rentenempfängerinnen und -empfängern im außereuropäischen Ausland, die Überzahlungen aufgrund einer IT-Umstellung der Deutschen Bundesbank erhalten hatten, konnte überwiegend eine gute Lösung gefunden werden.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in einem Berufungsverfahren am 23.11.2023 ein Urteil gesprochen, aus dem sich Änderungen für die Prüfweise der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung ergeben. Das Oberverwaltungsgericht habe bestätigt, dass in der Medizinischen Kommission größtmögliche Expertise zur Thalidomid-Embryopathie vorhanden ist; der Maßstab der Beweisführung, ob ein Schaden im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) vorliegt, zukünftig jedoch geändert werden müsse. Genau zu diesem Punkt habe das OVG in Münster Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen. In vorangegangenen Gerichtsverfahren sei die Prüfweise der Medizinischen Kommission stets bestätigt worden. Die Conterganstiftung habe nun Revision eingelegt, um Sicherheit in dieser bedeutsamen Grundsatzfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 23.11.2023 festgestellt, dass § 15 Abs. 2 S. 2 ContStifG, der die Anrechnung von Zahlungen regelt, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate insbesondere von ausländischen Staaten geleistet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Der Vorstand sei derzeit mit Überlegungen zu einer Neuorganisation der Medizinischen Kommission befasst. Es solle ein Verfahren etabliert werden, dass eine transparente und zügige Entscheidung gewährleistet und den Kommissionsmitgliedern eine klare Verfahrensstruktur an die Hand gibt.

Nach der Genehmigung des Protokolls der 115. Sitzung im Rahmen der nächsten Stiftungsratssitzung wird dieses im Contergan-Infoportal veröffentlicht.
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Neues von der Stiftung 31 Mai 2024 13:16 #51469

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Neues von der Stiftung 31 Mai 2024 13:17 #51470

WAHLAUSSCHREIBEN DER STIFTUNGSRATSWAHLEN 2024 ONLINE
31. Mai 2024
Das Wahlausschreiben des Wahlvorstandes können Sie ab sofort hier einsehen.

Alle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema „Stiftungsratswahl“ können Sie hier einsehen.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 221 3673 3673.

Neues von der Stiftung 31 Mai 2024 13:18 #51471

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