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Der Vereinsrat                                 

 

 

              

 

 

Erklärung    

bezüglich Diffamierungen contergangeschädigter Menschen durch die (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Frau Bettina E.–

Aufforderung zu adäquaten Konsequenzen!

 

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Als Verband von Conterganopfern protestieren wir dagegen, dass die gewählte (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten, Frau Bettina E., ehrverletzende und diffamierende Dossiers über einzelne Conterganopfer verfasst, bzw. diese per Emails versandt hat:

 

Hierbei handelt es sich um ein siebenseitiges Word-Dokument mit dem Namen „Fragen Publikum Lex Brasilien-1“, welches Frau E. - in Vorbereitung auf eine öffentliche Videokonferenz-Diskussion mit zwei Fachpolitikern zum Thema „Contergan“ – erstellte.

 

In dieses, per Mail versandte Schreiben hat Frau Bettina E. Dossiers und großteils völlig inakzeptable, beleidigende Bewertungen über einzelne Contergangeschädigte aufgenommen.

 


Hierzu einige Beispiele:

1. Beispiel:

 

So führt Bettina E. in ihrem vorgenannten Dokument zu einer von ihr mit Vor- und Familiennamen benannten Contergangeschädigten u.a. aus, dass sie den Eindruck habe, dass diese Person „leicht geistig behindert“ sei, sie habe „jedenfalls die Art, wie sie für Trisomie 21 typisch“ sei.

 

Als die contergangeschädigte Betroffene davon erfuhr, war sie erschüttert und zutiefst verletzt, geradezu den Tränen nahe. Dies insbesondere, weil sie, wie sie mitteilte, mit Bettina E.„ außer einer Begrüßung im Vorbeilaufen, keinerlei Gespräche“ geführt habe.

Dieser Vorgang ist umso unerhörter, da die „Betroffenenvertreterin“ Bettina E. Ärztin ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sie im Bereich der Psychotherapie tätig ist und damit die medizinischen Einschätzungen einen gravierenderen, wissenschaftlichen Stellenwert erhalten.

Selbst wenn sie diese „Verdachtsdiagnose“ gewonnen hätte, was wir sehr bezweifeln, so halten wir diesen Vorgang nicht nur als menschlich verwerflich, sondern rechtswidrig, insbesondere gegen Amtsplichten als Betroffenenvertreterin und die ärztlichen Standesregeln verstoßend.



2. Beispiel

 

Eine andere namentlich genannte Conterganbetroffene sei „fanatisch“ und gehöre „zum härtesten Kern unserer Ultras.


Insofern ist beachtlich, dass die entsprechende Contergangeschädigte ausführt, dass sie Bettina E. nur einmal getroffen habe.


Wie es möglich ist. dass Bettina E., die Betroffene in einen geradezu extremistischen Bereich hineinsuggeriert, obwohl sie die Betroffene nach deren Auskunft gar nicht näher kennt, ist und bleibt unerfindlich.

 


3. Beispiel

 

Weiterhin behauptet Bettina E. in dem Papier, dass eine (von ihr auch namentlich genannte) Mitbetroffene einen (gleichfalls namentlich genannten) Bundestagsabgeordneten „massiv genervt“ habe, der sie dann „harsch kritisiert“ habe. Bei dieser Contergangeschädigten hielt es Frau E. zudem in ihrem Papier als erwähnenswert, dass diese Geschädigte eine Emailadresse mit dem Begriff „Pferde“ habe, wobei diese unverständliche Bemerkung, im Kontext mit den sonstigen Äußerungen zu dieser Geschädigten, sicherlich auch diskreditierend gemeint sein dürfte.


Insgesamt empfinden wir solche Machenschaften von Frau Bettina E. als diskriminierend, beleidigend und spizelartig.


Methoden, mit denen sich eine Betroffenenvertreterin in dieser Art und Weise über die von ihr vertretenen Mitgeschädigten stellt, sind überdies schlicht unerträglich!

Das besagte Dokument enthält überdies Einordnungen verschiedener Contergangeschädigter, wie diese zum zweiten gewählten Betroffenenvertreter Christian Stürmer stehen. So ist in dem Paper davon die Rede, dass jemand „anti-Stürmer“ in einem anderen Fall „Verstoßene von Stürmer“ sei.

Ein solches spaltendes Wirken beeinträchtigt nicht nur eine Zusammenarbeit mit den anderen Betroffenenvertretern; vielmehr untergräbt es das Vertrauensverhältnis gegenüber allen Conterganopfern.


Wir empfinden es als schade und alles andere als unserer Sache dienlich, dass solche Fronten aufgebaut werden, anstatt konstruktiv für unsere Sache zusammenzuwirken.

 


Wir verwahren uns geschlossen gegen diesen Praktiken!

 

 

Mit den vorgenannten Handlungen hat Frau E. unser Vertrauen zerstört. Wir fordern unverzügliche adäquate Konsequenzen.

 

Überdies wird darauf hingewiesen, dass zwei Betroffene unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes rechtlich gegen die Betroffenenvertreterin Bettina E. vorgehen.




Das Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Der Vereinsrat

 

Anmerkungen: Wir haben von der vollen Namensnennung der Betroffenenvertreterin Bettina E. in der Online-Version der vorstehehenden Erklärung Abstand genommen, obwohl wir dazu berechtigt wären, da Bettina E. ein öffentliches Amt bekleidet.

Wer sowas macht, wie Frau E., hat zwar eigentlich keinerlei Rücksichtnahmen verdient.  Trotzdem wollen wir vermeiden, dass Frau E. - durch googeln von am Thema "Contergan" unbeteiligten Dritten - u.U. dauerhafte Beeinträchtigungen erfahren könnte, da wir davon ausgehen, dass sie die erforderlichen Konsequenzen ziehen wird.

 

 

 

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Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Bundesvorsitzender: Christian Stürmer, Sitz des Vereins: D-73760 Ostfildern, Weiherhagstr. 6, Tel:: 01727935325 -Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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