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Erklärung des Stiftungsrates der Conterganstiftung - Gedenken der verstorbenen Betroffenen und zur Quasi-Enteignung

Gedenken des Stiftungsrates der Conterganstiftung zu den verstorbenen Conterganbetroffenen und zur Quasi-Enteigung der Geschädigten:

 

ERKLÄRUNG DES STIFTUNGSRATES – GEDENKEN DER VERSTORBENEN BETROFFENEN

 

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 auf Antrag von Herrn Christian Stürmer, Betroffenenvertreter im Stiftungsrat, beschlossen, mit der folgenden Erklärung der verstorbenen Betroffenen zu gedenken:

 „Der Stiftungsrat gedenkt der tausenden toten contergangeschädigten Menschen. Er bedauert das vielzählige Leid, welches Conterganbetroffenen widerfahren ist. Nachdem mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Stiftung alle Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht wurden, erhielten die Conterganbetroffenen Höchstrenten von 450 DM pro Monat. Diese wuchsen bis zum Jahr 2008 auf maximal 545 Euro an. In demselben Jahr wurden die Renten verdoppelt und im Jahr 2013 wurden die Renten in der Spitze versechsfacht. Dadurch war es den Betroffenen möglich ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Da waren die Geschädigten schon jeweils über 50 Jahre alt. Mit tiefem Respekt blickt der Stiftungsrat auf die Leistung der Geschädigten zurück, wie sie ihr Leben gemeistert haben.


Quelle: contergan-infoportal.de/stiftung/histori...-des-stiftungsrates/

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