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THEMA: Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 09 Jan 2017 22:03 #42914

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Pauschalierung der Leistungen

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu Thema Pauschlierung der Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe.
1. Werden die Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe zukünftig als Pauschalen ausgezahlt?

Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2016 des Vierte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz beschlossen. Sofern der Bundesrat gegen dieses Änderungsgesetz keinen Einspruch einlegt, werden die spezifischen Bedarfe zukünftig durch pauschale Leistungen gedeckt.
2. Muss man zum Erhalt der pauschalen Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe einen Antrag stellen?

Wenn Sie als leistungsberechtigt anerkannt sind, erhalten Sie die Pauschale ohne einen Antrag stellen zu müssen.
3. Wie hoch ist die pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe?

Zunächst erhalten alle Leistungsberechtigten einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4.800 Euro. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der pauschalen Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe nach der Schwere des Körperschadens und der hierdurch hervorgerufenen Körperfunktionsstörungen. Der Betrag liegt zwischen 876 Euro und 9.900 Euro. Die genaue Aufschlüsselung können Sie diesem Berechnungsmodell entnehmen:

Tabelle Pauschalierung der Leistungen - PDF, 10 KB
4. Wann wird die pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe ausgezahlt?

Wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. Voraussetzung dafür ist zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes. Erst danach kann die technische Umsetzung der Auszahlungsmodalitäten erfolgen.
5. Kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch Anträge auf Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe stellen?

Es gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes die derzeitige Rechtslage. Sie können also unverändert Anträge bis zu einer Höchstsumme von 20.000 Euro stellen.

Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:

In der am 15.12.2016 verabschiedeten Fassung des Gesetzes ist vorgesehen, dass es rückwirkend am 01.01.2017 in Kraft tritt. Das bedeutet, dass eine im Jahr 2017 noch nach dann altem Recht bewilligte Leistung auf die Pauschale für 2017 angerechnet wird. Sollte die nach altem Recht bewilligte Leistung die Höhe der Ihnen nach dem neuen Gesetz zustehenden Pauschale überschreiten, wird die Differenz auch auf die Folgejahre angerechnet.
Anhang:
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Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 00:08 #42915

  • Brigitte1959
Heißt das man kann seinen Geldbetrag kaptalisieren ?
Weil bei mir nach dem ich keine lässtige Anträge mehr stellen muss einiges to do liste steht.

Und dafür brauche ich Geld .

Aber an meine Rente will ich nicht ran die brauche ich für meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 09:31 #42916

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Ist die Pauschalierung für die medizinische Bedarfe bestimmt, wie z.B. Rollstuhl, lt. Positiv Liste oder kann ich mit dem kaptialisiertem Geld außerhalb der positiven Liste verwenden, nach dem gleichen Muster wie die Kapitalisierung der Rente wie z.b. behinderte gerechte Hausweg oder elektrische Zaumanlage oder mir ein neues behindertgerechtes Auto kaufen?

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 10:32 #42917

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Brigitte, d.h. nicht dass man die Geldmittel für die spezifischen Bedarfe kapitalisieren kann. Das kann man nur mit seiner Rente, aber am Ende bleibt immer das gleiche Geld übrig.

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 10:35 #42918

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Lieber Mitstreiter, das Geld kann man für seine behinderungsbedingten Bedürfnisse frei verwenden. Das heißt die Mittel sind neben den in der Positivliste genannten Bedarfe auch dafür gedacht sein Umfeld behinderungsgerecht umzugestalten.mitstreiter schrieb:
Ist die Pauschalierung für die medizinische Bedarfe bestimmt, wie z.B. Rollstuhl, lt. Positiv Liste oder kann ich mit dem kaptialisiertem Geld außerhalb der positiven Liste verwenden, nach dem gleichen Muster wie die Kapitalisierung der Rente wie z.b. behinderte gerechte Hausweg oder elektrische Zaumanlage oder mir ein neues behindertgerechtes Auto kaufen?
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Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 10:35 #42919

  • Brigitte1959
Mensch Werner da hast du doch Recht ich Dösbaddel
Wie kann ich nur so engstirnig sein ?

Vielen Dank

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 10:44 #42921

  • nicola1961
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Ist aber dümmlich!! Wäre doch besser wenn wir diese Bedarfs auch kapitaliesiren könnten!! So nun Umbau.kann schon mal in den 5stelligen Bereich gehen!!

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 13:30 #42922

  • Stefan Hirsch
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Ein Treppenlift kann gut und gerne mit 20000Euro zu buche schlagen, wie ich jedoch weiß war dies auch in unserem Forderungskatalog aufgeführt das man uns die Möglichkeit einer Kapitalisierung einräumen muss siehe Treppenlift .
Stefan

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 16:35 #42923

  • WerBo
nicola1961 schrieb:
Ist aber dümmlich!! Wäre doch besser wenn wir diese Bedarfs auch kapitaliesiren könnten!! So nun Umbau.kann schon mal in den 5stelligen Bereich gehen!!


Letztlich bekommst Du Rente + Pauschale pro Jahr. Brauchst Du mehr, und damit eine Kapitalisierung, kannst Du ja die Rente so kapitalisieren lassen, dass Du im Jahr X Euro zurückzahlst, und X ist zufällig grade Deine Bedarfspauschale.
Ich finde trotzdem die zusätzliche Pauschalisierung nötig, in der Hoffnung, dass sie nicht mit der "Altersgrenze" versehen wird, und rein psychologisch ist das klarer aufgeteilt. Man könnte sich damit auch die tränenreiche Begründung sparen, das sieht dann weniger nach Bittstellerei aus.

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 18:24 #42925

  • nicola1961
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WerBo danke für diese Information!! Aber da kommste aber zu spät!! Habe ich letztes Jahr für zwei Projekte gemacht!! Aber stell dir aber mal die unteren Punkte vor, da soll es auch welche geben die sonst kein weiteres Einkommen haben und mit ihrer Rente leben müssen!!

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 18:55 #42926

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Die Kapitalisierungsmöglichkeit der spezifischen Bedarfe ist eine Forderung des CND!
Doch diese Forderung war diesmal nicht durchsetzbar ,aber wir werden diese Forderung natürlich weiter im Auge behalten !
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Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 10 Jan 2017 19:18 #42927

  • Brigitte1959
Ich werde es jetzt so machen spare ein paar Jahre und erfülle mir dann nach und nach meine Wünsche und da kommt einiges zusammen.
Wie Badezimmer, elektrische Rolläden, plus Garagentor, Wohnzimmer neu gestalten und Tapezieren und zu guter letzt eine neue Küche mit einem hohen Backofen.
So mal schauen was wird?
Ist viel liegen geblieben da kein Geld dafür da war also packen wir es an.

Jedes Jahr eine Freude Pläne verwirklichen das wird spannend.

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 11 Jan 2017 10:55 #42929

  • Susanne
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Was ist eigentlich mit der bisherigen (bei Schädigung der oberen Extremitäten) Erstattung der Zahnbehandlung (z.B. Implantate)? Das sind ja gleich sehr hohe Kosten. Ich habe diese Behandlungen leider vor mir hergeschoben.

Muss das jetzt auch von dem pauschal ausgezahltem Betrag bezahlt werden?

Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 11 Jan 2017 12:53 #42930

  • Braunauge
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Susanne schrieb:
Was ist eigentlich mit der bisherigen (bei Schädigung der oberen Extremitäten) Erstattung der Zahnbehandlung (z.B. Implantate)? Das sind ja gleich sehr hohe Kosten. Ich habe diese Behandlungen leider vor mir hergeschoben.

Muss das jetzt auch von dem pauschal ausgezahltem Betrag bezahlt werden?


So sieht es aus. Nur was im letzten Jahr abgeschlossen und vollständig beantragt wurde, wird nicht auf die Pauschale für 2017 angerechnet.
Grüsse Euch

Braunauge
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Conterganstiftung zur Pauschalierung der Leistungen 11 Jan 2017 17:16 #42932

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Hi Brigitte
Wenn du den Backofen angeschafft hast dann bitte Kuchen für alle backen
Hi.hi
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