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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 12 Mai 2021 18:44 #48100

Der Vorstand steht hierzu in Kontakt mit den Abgeordneten[/quote]
Da muss man ja gespannt sein was dabei raus kommt.
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Neues von der Stiftung 21 Mai 2021 08:00 #48123

GEFÄSSSTUDIE – UNIKLINIK KÖLN REICHT FÖRDERANTRAG EI
20. Mai 2021
Die Uniklinik Köln hat bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung einen Förderantrag zur Durchführung der Gefäßstudie eingereicht. Der Vorstand und die Geschäftsstelle sind derzeit mit der Prüfung des Förderantrages beschäftigt. Der Förderantrag wird anschließend dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Wir hoffen, dass ein schnellstmöglicher Studienbeginn realisiert werden kann und werden Sie über die weitere Entwicklung regelmäßig informieren.

Neues von der Stiftung 21 Mai 2021 08:00 #48124

Neues von der Stiftung 25 Mai 2021 18:31 #48157

DIE NEUEN REGELUNGEN STÄRKEN DIE AUTONOMIE DER BETROFFENEN“
25. Mai 2021
Der Deutsche Bundestag hat am 20.05.2021 das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Die vier Regelungsinhalte in Kürze:

Die Höhe der Schadenspunkte wird ab sofort gesetzlich geschützt.
Die für die jährliche Sonderzahlung vorgesehenen Stiftungsmittel werden zum 30.06.2022 als Einmalzahlung an die Leistungsberechtigten der Conterganstiftung ausgeschüttet.
Der unantastbare Kapitalstock der Stiftung wird von bislang 6,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen. Die freiwerdende Summe von 5 Millionen Euro soll zukünftig für die Finanzierung von Projekten verwendet werden.
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wird in „Conterganstiftung“ umbenannt.
Dieter Hackler, Vorstand der Conterganstiftung: „Durch die neuen Regelungen wird die Autonomie der Betroffenen erheblich gestärkt.Wir freuen uns, dass die Abgeordneten die Vorschläge der Conterganstiftung aufgegriffen haben, auch wenn der Kapitalstock jetzt nicht zur Auszahlung kommt, weil einzelne Betroffene das lieber nicht wollten. Wir begrüßen auch, dass die Auszahlung der Mittel entgegen der ersten Gesetzesvorlage, um ein Jahr vorgezogen wurde und nun am 30.06.2022 erfolgen kann. Dies entspricht unserem ursprünglich geäußerten Wunsch.“

Die Ausschüttung des Stiftungskapitals an die Betroffenen hatte der Vorstand der Conterganstiftung bereits im August 2020 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeregt (CIP berichtete hier). Für diesen Vorschlag gab es Zuspruch und Unterstützung sowohl aus dem Kreis der Betroffenen, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als auch von den Berichterstattern der Regierungsfraktionen, Ursula Schulte (MdB, SPD) und Stephan Pilsinger (MdB, CSU).

Bislang durfte die Stiftung zur Finanzierung von Projekten lediglich die aus dem Kapitalstock erzielten Erträge verwenden. Auf Wunsch einiger Betroffener fiel die Entscheidung, die freiwerdende Summe nicht auszuschütten, sondern für weitere Projekte einzusetzen. Hackler: „Die Finanzierung der Gefäßstudie ist durch Mittel des Bundeshaushaltes sowie erzielter Erträge aus den Vermögensanlagen der Stiftung nach der derzeitigen Beschlusslage des Stiftungsrates gesichert.“

Bei der Auswahl zukünftiger Projektförderungen, bei denen der Rahmen des durch den Stiftungsrat erstellten Vergabeplans eingehalten werden muss, wird der Vorstand die Betroffenen wie in den vergangenen Jahren mit einbeziehen. Der Vorstand hält es durchaus auch für möglich, dass eine Auszahlung der Mittel an die Betroffenen in der nächsten Legislaturperiode noch einmal mit den entsprechenden Gremien diskutiert werden kann.

Hackler: „Der Vorstand bedankt sich bei allen Akteuren, die im Vorfeld konstruktiv kooperiert haben: bei den Betroffenen, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Familienministerium sowie dem Team der Geschäftsstelle der Conterganstiftung. Alle haben vertrauensvoll zusammengearbeitet und so eine deutliche Verbesserung zum Wohle der Menschen mit Conterganschädigung erreicht.“

Den Text des Gesetzes können Sie hier nachlesen.
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Neues von der Stiftung 25 Mai 2021 18:31 #48158

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Neues von der Stiftung 25 Mai 2021 18:33 #48159

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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 09:17 #48160

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...auch wenn der Kapitalstock jetzt nicht zur Auszahlung kommt, weil "einzelne Betroffene" das lieber nicht wollten...

...Auf Wunsch "einiger Betroffener" fiel die Entscheidung, die freiwerdende Summe nicht auszuschütten, sondern für weitere Projekte einzusetzen....

Irgendwie frage ich mich schon, was die "einzelnen, wenigen Betroffenen" für eine Lobby haben. Ich empfinde das als eine echte Zumutung.
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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 09:55 #48161

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Wer bestimmt denn überhaupt über den Verbleib dieses Kapitals ?

Wenn Betroffene lt. Stiftung für Ausgaben in Projekte der Meinung sind und andere wieder für die Auszahlung an die Betroffen sind, muss doch irgend jemand eine Entscheidung treffen. Sollen sich doch die Betroffenen die für Projekte sind, mal hier "outen" und erklären warum !
Ich bin der Meinung es gehört zur Auszahlung... genug geforscht und rum gedoktert... wir werden nicht mehr jünger !
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt

Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 10:17 #48162

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Ganz bestimmt werden diejenigen Betroffenen von diesen noch ausstehenden Projekten profitieren können, und wohl auch mehr, als was eine direkte Auszahlung bringen würde. Was anderes kann ich mir darunter nicht vorstellen. Es sei denn, man belehrt mich eines Besseren.
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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 11:17 #48163

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Wie?? Solange wir so nen medizinischen Dienst unter einem HERRN Dr S.H. haben der bei jedem Gutachten sagt das daß in der Bevölkerung gang und gebe ist!! Und seine Kollegin Frau Dr. (der Name ist mir abhanden gekommen) die von einem Conti verlangt das er von irgendeinem anderen Arzt der schon lange im niewade ist, seine damaligen Untersuchungsergebnisse vorlegen soll weil sie das jetzige Ergebnisse nicht nachvollziehen kann!! Also was sollen diese Conti's von einer neuen Studie haben??
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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 13:58 #48164

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Das Problem ist, dass bisher vor allem Projekte gefordert wurden, die bereits anderweitig behandelt wurden und/oder auch finanzierbar wären. Sei es das Blutdruckmessgerät für Ohnarmer oder auch die Häufigkeit von Osteoporose bei contergangeschädigten Menschen.

Stiftungsvorstand, Udo Herterich, LV NRW, ICTA, wir - das Contergannetzwerk Deutschland e.V. - und ich als gewählter ordentlicher Betroffenenvertreter waren für eine Auszahlung unmittelbar an die Geschädigten (zumindest großteils) und zwar zusammen mit der Auflösung des Vermögens bezüglich der Sonderzahlungen. Da haben sich einige bewusst dagegen gestellt. Da aber auch die Auszahlung erst im Jahre 2023 erfolgen sollte, wobei wir alle entschieden auf ein Vorziehen auf das Jahr 2022 gedrungen haben, gab es eine Art Kompromiss im politischen Geschehen: Auszahlung Vermögen bezüglich Sonderzahlung im Jahr 2022 und die 5 Millionen in den Projektetopf, mit den erklärten - verschriftlichen - Wünschen der Fachpolitiker, dass die Betroffenenvertreter bei den Ausgaben mit einbezogen werden sollen und zudem man in der kommenden Legislaturperiode nochmal über eine Auszahlung an die Betroffenen nachdenken kann/solle.

Nächstes Jahr gibt es ohnehin nochmal eine Diskussion um Gesetzesänderungen: insbesondere zur Hinterbliebenversorgung , die wir seit dem Bestehen des CND gefordert haben; zur Struktur der Conterganstiftung.

Weiterhin hat unser Forderungskatalog eh noch viele Punkte..... www.contergannetzwerk.de/Forderungskatalog2020_CND.pdf

Liebe Grüße



.

Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 14:58 #48165

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Ist jetzt eigentlich schon ein Termin bekannt wann das Gericht über die Zahlungen von Belgien und Irland entscheidet die die dortigen C.geschädigten bekommen haben und ob diese weiter auf die Renten angerechnet werden?
Liebe Grüße
Lilly
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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 15:37 #48166

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Naja!! So wird nen Schuh draus und lässt hoffen!!
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Neues von der Stiftung 26 Mai 2021 15:42 #48167

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Nicht das einer glaubt ich wäre geil auf diese Auszahlung aber es muss alles besprochen werden!!
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Neues von der Stiftung 31 Aug 2021 11:00 #48418

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Neues von der Stiftung 31 Aug 2021 11:01 #48419

DAS THEMA CONTERGAN IST IN MEINER GENERATION NAHEZU UNBEKANNT“
30. August 2021
In der Bachelorarbeit geht es auch um die Macht der Bilder.



Julia Voswinckel (24) hat eine Bachelorarbeit über den Medizinskandal geschrieben. Würde man die Menschen auf Deutschlands Straßen nach dem Stichwort „Contergan“ befragen, gäbe es häufiger ein Achselzucken, speziell bei den Jüngeren. Julia Voswinckel ist hier eine Ausnahme. In ihrer Arbeit an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zum Thema Conterganskandal geht es um den gesellschaftlichen Umgang mit Medien, Medikamenten – und die Macht der Bilder.





FRAU VOSWINCKEL, SIE HABEN SICH FÜR DEN CONTERGANSKANDAL ALS THEMA IHRER BACHELORARBEIT ENTSCHIEDEN. WIE KAMEN SIE AUF DAS THEMA – ODER KAM ES EHER ZU IHNEN?
Ein bisschen von beidem und auch ein wenig per Zufall. Im Vorsemester hatte ich ein Seminar zum Thema Fotografie bei meinem späteren Betreuer besucht. Ich wollte den Bereich Fotografie einbinden und bin in den Vorgesprächen und per Internetrecherche dann auf Bilder von Menschen mit Conterganschädigung gestoßen. Die Bilder und deren Rezeption spielen eine wichtige Rolle in dem Skandal. Ich habe dabei festgestellt, dass es große zeitliche Lücken in der Darstellung gibt. Früher viel, dann Jahrzehnte lang faktisch nichts. Die neuesten Bilder stammten von dem Fotografen Carsten Büll.



SIE WAREN DAMALS 22. IN IHRER GENERATION IST DAS THEMA „CONTERGAN“ KAUM PRÄSENT. WARUM HABEN SIE SICH TROTZDEM SO INTENSIV UND WISSENSCHAFTLICH DAMIT AUSEINANDERGESETZT?
Das stimmt. Ich habe festgestellt, dass nur wenige mit dem Begriff und der Thematik Contergan etwas anfangen können. Vor allem Gleichaltrige und Mitstudierende wussten quasi nichts darüber. Am Ende war also auch das Unwissen meiner Generation ein Grund, die Arbeit zu schreiben. Ich selbst wurde immer neugieriger, warum das so ist. Je mehr ich erfuhr, desto klarer wurde mir die historische Relevanz. Und ich wollte wissen, wie die Menschen damals den Conterganskandal erlebt und wahrgenommen haben. Was ist damals gewesen, wie wurde es gesellschaftlich verhandelt?



DAZU MUSSTEN SIE IN DIE 50ER UND VOR ALLEM 60ER JAHRE DES VERGANGENEN JAHRHUNDERTS EINTAUCHEN. KÖNNEN SIE SKIZZIEREN, ÜBER WELCHE ART VON GESELLSCHAFT DER SKANDAL DAMALS HEREINBRACH?
Nun ja, selbst eine Skizze wäre schon sehr komplex. Schon allein, weil es so viele gesellschaftliche Aspekte zu beachten gibt.

In jedem Fall war es eine Gesellschaft, in der die Ärzteschaft ein hohes Ansehen und auch eine Art Hoheitsanspruch hatte. Der Massenkonsum setzte ein, auch Medikamente wurden in Massen breit und meist unreflektiert konsumiert. Eine Rezeptpflicht oder Arzneimittelgesetze gab es noch nicht, die Informationen über die Mittel holte man sich auch nur bedingt von medizinischer Seite, sondern eher über Mitmenschen. Behinderungen gab es schon, aber nur am Rande der Gesellschaft. Im gesellschaftlichen Diskurs spielten sie keine Rolle. Der heute alltägliche Austausch zwischen der Ärzteschaft, wissenschaftlichen Experten sowie der Politik und der Bevölkerung fand noch nicht statt. Sie alle lebten im Vergleich zu später recht abgeschottet und machten „ihr Ding“.



WISSENSVERMITTLUNG UND INFORMATIONSAUSTAUSCH FÜHREN UNS ZUR ROLLE DER MEDIEN.
Die Rolle der Medien ist sehr spannend. Im Zuge des Conterganskandals wurden sie erstmalig zu einem treibenden Akteur im gesellschaftlichen Diskurs. Sie betrieben eben nicht nur Informationsweitergabe, sondern stellten Fragen, wollten Hintergründe beleuchten, kommentieren, bewerten. Das gilt auch für die Begriffsbildung. So stammt der Terminus „Contergankinder“ tatsächlich von der Bildzeitung und wurde prägend für die gesamte Berichterstattung. Vielleicht erstmals nach dem Krieg traten die Medien meinungsbildend und machtvoll auf. Durch das Nachfragen und das gesellschaftliche Interesse entstand zum ersten Mal Druck auf die Protagonisten, auf Politik und Wissenschaft.

Man kann sagen, dass die Medien sich in den 60ern eine neue Rolle in der Bundesrepublik erarbeitet haben. Sicherlich nicht nur allein durch den Conterganskandal, aber durch ihn eben sehr maßgeblich. Die Rolle der Medien wurde gewichtiger und größer.



DIE ANDERE SEITE: WIE WAR DIE GESELLSCHAFTLICHE WAHRNEHMUNG, WIE IST DIE GESELLSCHAFT MIT DEM SKANDAL UMGEGANGEN?
Das kann man als Wechselspiel beschreiben. Durch die medialen Berichte wurde der Conterganskandal zunächst mal sichtbar: Bilder von tausenden von Kindern, die aufgrund eines Medikamentes mit schweren Schädigungen an Gliedmaßen und inneren Organen zur Welt kamen. Das hat zu einer großen Emotionalisierung geführt, denn es betraf viele Menschen, jeder konnte direkt oder indirekt Opfer werden.

Denn jeder und jede hätte Contergan einnehmen können. Und Millionen hatten es genommen. Die Gesellschaft war geschockt, betroffen, hochgeschreckt. Vieles – Politik, Arzneimittel, Unternehmen etc. – wurden im Zuge des Conterganskandals erstmals und tiefgreifend hinterfragt. Der generell herrschende Fortschrittsglaube wurde abgelöst von einer Grundskepsis gegenüber dem Glauben an uneingeschränkte Machbarkeit. Der Skandal traf auf eine Gesellschaft, die sich immer mehr von autoritären Strukturen emanzipierte.



ES GAB ALSO IN VIELERLEI HINSICHT EINE ZÄSUR.
Das Interessante ist eben, dass das Thema in den 1960er Jahren eine fast durchgehende Aufmerksamkeit hatte. Die Bevölkerung wollte sich beteiligen, forderte Information und Aufklärung ein. Niemand der Beteiligten konnte sich mehr wegducken. Weder Grünenthal noch die Politik. Bis zum Prozess wurde detailliert berichtet. Und dann hörte es relativ plötzlich auf. Das Interesse erlahmte mehr oder weniger seit den frühen 70ern. Das Thema ist weitgehend aus dem Diskurs verschwunden. Bis eben vor 12, 13 Jahren. Bis zum Contergan-Film und dem Bildband von Carsten Büll.

(Hier finden Sie Interviews mit dem Filmproduzenten Michael Souvignier und dem Fotografen Carsten Büll.)



WELCHE VERÄNDERUNG IM ZUGE DES CONTERGANSKANDALS WAR AUS IHRER SICHT DIE WICHTIGSTE UND NACHHALTIGSTE?
Geblieben ist sicherlich die Kritikfähigkeit gegenüber den Machthabenden. Der Conterganskandal hat die damalige Generation für vieles, was ich oben genannt habe, sensibilisiert. Dass wir Arzneimittelgesetze haben, hat hier seinen Anfang. Ich denke jedoch nicht, dass wir einen singulären Punkt herauspicken können, da vieles bis heute nachwirkt, was damals seinen Anfang genommen hat. Der Umgang mit Behinderung in der Gesellschaft etwa oder die Skepsis gegenüber politischen und wirtschaftlichen Autoritäten.

Der Kontext ist heute aber ein anderer. So sind die gleichen oder ähnliche Themen zwar weiterhin relevant und werden auch diskutiert – nehmen wir nur aktuell die Corona-Impfungen. Aber solche Themen werden heute anders diskutiert. Nicht zuletzt aufgrund einer veränderten Gesellschaft und einer anderen Medienlandschaft.
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Neues von der Stiftung 07 Sep 2021 16:30 #48438

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Wow gleich soviele Beratungen und so schnell nach 50 Jahren!
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Neues von der Stiftung 23 Dez 2021 18:10 #48831

GEFÄSSSTUDIE – FÖRDERBESCHEID ERLASSE
20. Dezember 2021
Nach pandemiebedingten Verzögerungen bei der Übermittlung der für den Bescheid notwendigen Informationen der Studienleitung an die Conterganstiftung, konnte der Förderbescheid für die Gefäßstudie am 17.12.2021 erlassen und der Uniklinik Köln zugestellt werden.

In einem weiteren Schritt werden die Studienleitung und -partner der Universitätskliniken Köln und Ulm über die Stiftung auf alle Betroffenen zukommen, um über das weitere Verfahren und alle Einzelheiten zu informieren. Es wird dann für alle Betroffenen noch einmal die Möglichkeit geben, Interesse an der Teilnahme zu bekunden.

Über alle Entwicklungsschritte werden wir Sie weiterhin im CIP informieren.

LINK
Alle Nachrichten zum Thema Gefäßstudie können Sie in chronologischer Reihenfolge unter "Leistungen" einsehen.
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Neues von der Stiftung 23 Dez 2021 18:11 #48832

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Neues von der Stiftung 01 Feb 2022 08:53 #48945

BERATUNGSBEREICH - START DER PODCAST-REIHE „CONTERGAN - WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?“
31. Januar 2022
Am 16. Februar 2022 geht die erste Folge der vierteiligen Podcast-Reihe „Contergan - Was bedeutet das für Sie?“ der Beratungsbereichs-Praktikantin Frau Kuxdorf online. Die Folgen zwei bis vier werden sukzessive am dritten Mittwoch eines Monats veröffentlicht.

Herzstück des mehrgenerationalen Podcasts sind die Interviews mit Menschen mit einer Conterganschädigung sowie deren Angehörigen. Ziel ist es, junge und interessierte Menschen über den Conterganskandal zu informieren und in Bezug auf seine Folgen bis in die heutige Zeit zu sensibilisieren.

In der ersten Folge berichtet ein Sohn einer Mutter mit Conterganschädigung, wie selbstverständlich seine Zwillingsschwester und er mit der Behinderung der Mutter aufwuchsen und erzählt, warum er sich mehr Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung wünscht. In der zweiten und dritten Folge geht es um die individuellen Biographien von Menschen mit einer Conterganschädigung, während sich die vierte Folge mit der Perspektive einer Mutter eines gehörlosen Betroffenen beschäftigt.

An dieser Stelle bedanken sich Frau Kuxdorf und der Beratungsbereich ganz herzlich bei Ihnen, liebe Betroffene, für Ihre zahlreichen Rückmeldungen und die große Interviewbereitschaft!

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen zum Podcast? Der Beratungsbereich steht Ihnen gerne zur Verfügung (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Telefon: 0221 3673-3673).
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Neues von der Stiftung 01 Feb 2022 08:53 #48946

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Neues von der Stiftung 01 Feb 2022 13:06 #48947

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Jetzt ist das Video vom Symposium der Conterganstiftung vom 22. November online:

www.contergan-infoportal.de/aktuelles/sy...iftung-jetzt-online/
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt
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Neues von der Stiftung 05 Feb 2022 09:09 #48955

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Neues von der Stiftung 05 Feb 2022 09:10 #48956

MOBILITÄT IM ALTER – DAS PROBLEM DER FAHRTAUGLICHKEIT
04. Februar 2022
Überblick über die rechtliche Lage zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit

Kommt irgendwann ein „Senioren-TÜV“ für Autofahrer? Drei Viertel aller Autounfälle werden von älteren Menschen verursacht. Immer wieder fordern Fachleute daher entsprechende Fahrprüfungen ab einem bestimmten Alter. Eine Diskussion, deren Ergebnis auch Einfluss auf das Leben von Menschen mit Conterganschädigung hätte. Wir haben recherchiert und geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Lage und was Sie selbstständig für die sichere Mobilität im Alter tun können.

Die meisten Unfälle im Straßenverkehr gehen nach wie vor auf junge Menschen zurück. Dennoch gelten ältere Menschen als signifikante Risikogruppe im Straßenverkehr - im Zuge des demografischen Wandels mit steigender Tendenz. Sind in jungen Jahren mangelnde Erfahrung und Selbstüberschätzung oft die Ursache, sind es im Alter die abnehmende Reaktionsschnelligkeit, mangelnde Übersicht oder fehlende Beweglichkeit.



WAS IST „ALT“ UND WER IST (NOCH) FAHRTÜCHTIG?
Nach der Unfallstatistik sind die „besten“ oder sichersten Autofahrer zwischen 55 und 65 Jahre alt. Sie verfügen über viel Praxis, Erfahrung und Sicherheit und haben den Leichtsinn jüngerer Jahre hinter sich. Dann jedoch steigt die Unfallkurve, erst leicht, und ab 75 Jahren wird die Kurve zur Steilklippe. Wird jemand ab 75 am Steuer in einen Unfall verwickelt, so trägt er oder sie in drei von vier Fällen die Hauptschuld, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen. Der Automobilclub ADAC relativiert: „Menschen ab 65 Jahren verursachten etwa 16 Prozent der Unfälle mit Verletzten, obwohl sie 21 Prozent der Bevölkerung ausmachen.“

Experten fordern dennoch eine regelmäßige Pflicht zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit im Alter. Ein solcher Vorstoß wird dann schnell von anderer Seite als Diskriminierung abgelehnt. Und in der Tat: Welche Altersschwelle soll gelten – 65, 70 oder erst 80? Eine schwierige Diskussion, die andere Faktoren wie etwa die individuelle körperliche und geistige Fitness nicht berücksichtigt.

Dass alt sein für sich allein kein hinreichender Grund zur Prüfung der Fahreignung ist, gilt auch juristisch als Konsens. So hat etwa das Verwaltungsgericht Saarlouis zuletzt 2011 festgestellt, dass das Alter eines Menschen „und das Absinken der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit … keinen Anlass [bietet], die Kraftfahreignung im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten [zu] überprüfen.“

Auch Seniorenvertretungen lehnen dies ab: Die oben genannte Risikogruppe mache faktisch nur drei bis fünf Prozent der Älteren aus. Und da Senioren zudem gemeinhin weniger fahren, seien sie sogar ein geringeres Verkehrsrisiko als andere Altersgruppen, sagt etwa Prof. Dr. Georg Rudinger von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO). „Außerdem werden die interindividuellen Unterschiede mit höherem Alter immer größer. Gerade die Älteren sind eine sehr heterogene Gruppe.“ Je älter die Menschen, desto stärker unterscheiden sie sich also. Sind wir mit 20 alle ähnlich fit, sieht das mit 75 oder 80 schon anders aus. Zudem sei eine Fahrprüfung ohnehin nur eine Momentaufnahme, so Rudinger.



SIND MENSCHEN MIT CONTERGANSCHÄDIGUNG FRÜHER BETROFFEN?
Für Menschen mit Conterganschädigung wäre der Wegfall der Mobilität, nicht nur im Alter, ein weitaus größerer Einschnitt als bei Menschen ohne Behinderung. Wenn sie selbst ein Auto fahren, haben sie dies durch Beharrlichkeit, meist mithilfe spezieller Umbauten der Fahrzeuge und technischen Applikationen erreicht und über Jahre hinweg trainiert.

Menschen mit Conterganschädigung sind zwar noch einige Jahre von der „Risikogruppe Mitte 70plus“ entfernt. Doch kommen bei ihnen bereits jetzt, mit Anfang 60 andere Faktoren hinzu, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können. Allgemein gelten Gleichgewichtsstörungen, Herz- und Gefäßerkrankungen, Bluthochdruck und chronische Alterserkrankungen wie Diabetes mellitus oder Demenzerscheinungen als negative Einflüsse in Sachen Fahrtüchtigkeit. Limitierende Erkrankungen sind bei Menschen mit Conterganschädigung zum Beispiel Sehstörungen und die Beeinträchtigung des Gehörs. Störungen, die bei Menschen ohne Behinderung meist erst später eintreten. Auch psychische Erkrankungen oder eine Dauerbehandlung mit Schmerzmitteln können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen – alles Faktoren, die auf viele Menschen mit Conterganschädigung bereits heute zutreffen können.

Grundsätzlich ist der oder die Fahrer/in (laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO) dazu verpflichtet, „vor Antritt jeder Fahrt kritisch zu prüfen, ob er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.“ Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, § 2) nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn dafür gesorgt ist, dass er andere nicht gefährdet. Das klingt nach permanenter Selbstüberprüfung und der berühmten Eigenverantwortung.

Die Verkehrswacht NRW rät bereits 40-jährigen generell zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Sehkraft. Menschen ab 60 sollen neben dem Sehen ihre Hörfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit und Konzentration überprüfen. Kommen körperliche Einschränkungen hinzu, gilt dieser Rat umso mehr.



ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN DER VERANTWORTUNG?
Rechtlich gesehen kann jeder also selbst entscheiden, ob er oder sie sich für den Straßenverkehr tauglich fühlt. Tests hierfür bzw. für die Fahreignung können bei entsprechenden Begutachtungsstellen oder bei Betriebs- und Arbeitsmedizinern absolviert werden. Die Kontaktdaten dafür bekommt man aus den gesetzlichen Vorschriften oder über eine Auskunft des behandelnden Arztes. Bislang, so zeigen Erhebungen, sprechen ältere Autofahrer ihre Ärzte lediglich zu etwa 19 Prozent überhaupt auf das Thema Fahrtüchtigkeit an. Und das sind meist solche, die es nicht unbedingt müssten.

In anderen Ländern wurden bereits strengere Regelungen getroffen: Ältere Menschen aus der Schweiz, Italien, Finnland, Tschechien, Neuseeland und Kanada etwa müssen alle paar Jahre einen Gesundheits- bzw. Sehtest absolvieren. In einigen anderen Staaten kann ein Arzt nach Ermessen einen Menschen zum Fahrtest schicken. Wer dabei scheitert, verliert den Führerschein. Japan testet im Rahmen der Untersuchung außerdem, ob Rentnerinnen und Rentner dement sind.

Zwei Drittel aller Deutschen befürworten eine Fahrtauglichkeitsprüfung im Alter. Das zeigte eine Forsa-Umfrage 2018 im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins. Doch weder ist derlei geplant, noch gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass sie jemals kommen wird. Appelle an die Eigenverantwortung bleiben deshalb das einzige Mittel. Denn jedem Menschen ist es selbst überlassen, wann er sich nicht mehr ans Steuer setzen will.



SCHNELLTESTS UND „RÜCKMELDEFAHRT“
Sich im Alter freiwillig einer weiteren Fahrtauglichkeitsprüfung zu unterziehen, bleibt dabei eine Option, die angesichts einer alternden Gesellschaft ratsam erscheint.

Ob Sie selbst noch ein guter Autofahrer sind oder nicht? Ein Schnelltest kann Ihnen eine erste Antwort geben. Angebote hierfür findet man im Internet auf verschiedenen Websites etwa von Verkehrs- oder Automobilclubs (zum Beispiel ADAC) oder anderer Organisationen (zum Beispiel DEKRA).

Eine weitere Möglichkeit ist die freiwillige „Rückmeldefahrt“ bei einem Verkehrsclub, einer Fahrschule oder einem anderen Anbieter. Dabei werden die Fähigkeiten des Fahrers oder der Fahrerin geprüft. Eine solche Fahrt kostet etwa 50 Euro. Rechtliche Konsequenzen zieht sie nicht nach sich, gibt aber wichtige Hinweise.



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Neues von der Stiftung 05 Feb 2022 09:12 #48957

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DATENSCHUTZLEITLINIEN FÜR DEN STIFTUNGSRAT FERTIGGESTELLT
03. Februar 2022
Der Stiftungsrat der Conterganstiftung benötigt zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben Leitlinien zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Datenschutzleitlinien für den Stiftungsrat konnten fertiggestellt werden. Der Vorstand freut sich sehr, dass hierzu in Zusammenarbeit mit den Betroffenenvertretern ein Konsens erarbeitet werden konnte. Die final abgestimmte Fassung wird nun zur Abstimmung an den Stiftungsrat übergeben.
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Neues von der Stiftung 11 Feb 2022 23:49 #48966

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Bei uns in Hannover gibt es eine ADAC-Traininig für Senioren. ADAC Mitarbeiter trainiert und zeigt verschiedene Übungen und Trainingsmöglcihkeiten für die Senioren. Eine tolle Sache. Er sagte, dass keiner durchfliegen kann und er wird auch nicht weitermelden, wenn ein Senior gegen den Strich fährt, d.h. er muss den Lappen nicht abgeben. Er wird nur darauf hingewiesen, dass er eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer sein kann, wenn er so weiter fährt. Danach gibt ein Gruppengespräch für die Senioren und jeder fühlt sich angenommen und wird auch nicht in die Pfanne gehauen. Ich habe den Bericht im Fernseher gesehen, war total begeistert.
Auf diese Art und Weise fühlen die Senioren sicher und ist auch sehr motiviert. Sie reflektieren und können auch weiterhin an ihren Schwächen daran arbeiten und üben. Costa Vanta: Nix, wenn man Mitglied ist. Coole Sache.
Ich war echt begeistert und dankbar für die Möglichkeiten, die es gibt. Ich werde auf jeden Fall machen, wenn ich in das hohen Alter komme . Scherz.
Mitstreiter
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Neues von der Stiftung 17 Feb 2022 08:50 #48975

BERATUNGSBEREICH - PODCAST FOLGE 1
16. Februar 2022
Hören Sie rein! Folge 1 der Podcast-Reihe unserer Praktikantin Sabine Kuxdorf „Contergan - Was bedeutet das für Sie?“ (CIP berichtete hier) ist ab sofort auf der Startseite des Contergan-Infoportals (contergan-infoportal.de/) abrufbar.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen zum Podcast? Der Beratungsbereich steht Ihnen gerne zur Verfügung (E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Telefon: 0221 3673-3673).
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Neues von der Stiftung 17 Feb 2022 08:51 #48976

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Neues von der Stiftung 17 Feb 2022 08:51 #48977

MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - FRIST ZUR EINREICHUNG DER INTERESSENBEKUNDUNG 2022 ABGELAUFEN
16. Februar 2022
Nach dem Start des Interessenbekundungsverfahrens am 01.10.2021 war es interessierten medizinischen Einrichtungen bis zum 15.02.2022 möglich, ihr Interesse an einer Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum zu bekunden. Um einen möglichst großen Empfängerkreis auf den gesetzgeberischen Auftrag aufmerksam zu machen, multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren entsprechend der regionalen Verteilung der Betroffenen im Bundesgebiet aufzubauen, nutzte die Conterganstiftung auch in diesem Jahr zielgruppenspezifische Medien- und Kommunikationskanäle. Denn planerisch ist es vorgesehen, regional von vier im Jahre 2021 geförderten Einrichtungen (CIP berichtete hier) auf maximal zehn Kompetenzzentren zu expandieren.

Mit folgendem Ergebnis: Sechs medizinische Einrichtungen reichten fristgemäß ihre Interessenbekundung ein.

Der Vorstand der Conterganstiftung wird diese nun bis zum 28.02.2022 unter Berücksichtigung der noch abzudeckenden Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Süden (Bayern, Baden-Württemberg) und Osten (Berlin, Brandenburg, Sachsen) auswerten und festlegen, welche dieser Einrichtungen zur Antragstellung berechtigt sind.

Zur Erinnerung:
Bereits im Dezember 2021 wurden die fünf medizinischen Einrichtungen, die erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren 2021 teilgenommen haben, zur Antragstellung für das Förderjahr 2022 aufgefordert. Darunter befand sich auch diejenige Einrichtung, die 2021 pandemiebedingt von einer Teilnahme am Förderverfahren absehen musste. Diese medizinischen Einrichtungen müssen nicht erneut an einem Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2022 teilnehmen.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.
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Neues von der Stiftung 17 Feb 2022 08:52 #48978

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Neues von der Stiftung 18 Feb 2022 09:26 #48981

PORTRAITS GEGEN DAS VERGESSEN
17. Februar 2022
Ein Buchprojekt als Zeitzeugen-Dokument

Zur 60-jährigen Marktrücknahme des Medikaments Contergan trafen sich viele Betroffene Ende des vergangenen Jahres in Köln. Ein Wiedersehen mit alten Bekannten, Mitstreitenden, Weggefährtinnen und Weggefährten. Dabei wurde auch die Idee für ein neues Buch vorgestellt, in dem Menschen mit Conterganschädigung portraitiert werden. Wir haben mit Maya Hässig, eine der Initiatorinnen, über das ambitionierte Projekt gesprochen.



FRAU HÄSSIG, SIE LEBEN EIGENTLICH IM RHEINLAND, HABEN EIN BÜRO IN KÖLN, DOCH WIR ERREICHEN SIE HEUTE IN DER SCHWEIZ…
Ich arbeite seit 27 Jahren in Deutschland, lebe in Bonn und arbeite in einem Gemeinschaftsbüro in Köln. Als gebürtige Schweizerin bin ich aber gelegentlich auch in der Heimat. In Zürich habe ich damals Gestaltung und Grafikdesign studiert.



SIE ARBEITEN DERZEIT AN EINEM BUCH ÜBER MENSCHEN MIT CONTERGANSCHÄDIGUNG. WIE KAM ES DAZU?
Bei der Arbeit in unserer Bürogemeinschaft liegt ein großer Schwerpunkt auf sozialen Projekten. Beim Kunsthaus Kat 18 ist unser Büro in Projekte involviert. Dort arbeiten Künstlerinnen und Künstler mit geistiger Behinderung. Außerdem gestalten wir seit Langem das Magazin „Ohrenkuss“, gemacht von Menschen mit Down-Syndrom. Daraus sind ein Buch und eine Ausstellung entstanden.

Die Idee zu dem Contergan-Buchprojekt ist zusammen mit Udo Herterich, dem Vorsitzenden des Interessenverbands Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V., entstanden. Der Verband hatte Helga Bergers und mich anlässlich des Jahrestages der Marktrücknahme von Contergan mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Der Wunsch des Verbands war und ist es, ein Zeitzeugen-Dokument für die Nachwelt zu schaffen, in dem Betroffene portraitiert werden.



WIE KAM DAS PROJEKT INS ROLLEN?
Anlässlich des 60. Jahrestages der Marktrücknahme von Contergan folgten mehr als 160 Menschen mit Conterganschädigung der Einladung zu einem zweitägigen „Lebensfest“ nach Köln. In diesem Rahmen wurde der Film „Stimmen gegen das Vergessen“ von Rainer Jagusch erstmals gezeigt. Darin erzählen Betroffene ergreifend wie humorvoll von ihren Erlebnissen in ihrer Kindheit und Jugend. Das „Lebensfest“ bot uns die einmalige Chance, daran anzuknüpfen. An den zwei Tagen konnten wir viele Contergangeschädigte aus der ganzen Welt treffen, sie ihre Geschichte erzählen lassen und sie fotografieren.



SIE SIND ALSO GLEICH MIT DER FOTOARBEIT GESTARTET. FUNKTIONIERTE DAS SO SPONTAN?
Die meisten Gäste des „Lebensfestes“ waren von der Idee des Buchs von Beginn an begeistert. Doch bei einigen gab es auch Vorbehalte. Manche hatten noch nie vor einer Kamera gestanden und sich noch nie mit ihrer sichtbaren Behinderung fotografieren lassen. Hier hat der Fotograf Andreas Biesenbach aber einen vertrauensvollen Rahmen geschaffen, in dem sich alle wohlfühlen konnten. Die Ergebnisse, die authentischen und anmutenden Fotografien, überzeugten schließlich die Teilnehmenden – und die bis dahin noch Unentschlossenen.



WIE SIND DIE FOTOS KONZIPIERT?
Es sind klassische Portraitfotografien, Fotos ab der Hüfte aufwärts in schwarz-weiß. Es ist also keine Reportage. Die Leute werden so abgelichtet, wie sie sich wohlfühlen und wie sie sich gerne sehen. Ob mit Make-up oder ohne, die Portraitierten sollen sich selbst attraktiv und authentisch finden.



ES WIRD ABER AUCH KEIN REINER BILDBAND?
Nein. Das Buch soll möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben, aus ihrem Leben zu erzählen. In dem Buch gehören zu einem Portrait also auch Worte. Deshalb haben wir mit allen Personen kurze Interviews geführt, uns für jede und jeden Zeit genommen und immer drei gleiche Fragen gestellt.



WELCHE DREI FRAGEN WAREN DAS?
Die erste war: Was war der glücklichste Moment in Deinem Leben? Dann: Was war der traurigste Moment? Und: Was sind Deine persönlichen Wünsche für die Zukunft?

Es zeigte sich dabei zweierlei: Einmal, dass viele der Contergan-Opfer als Kind und Jugendliche oder Jugendlicher Ähnliches erlebt hatten und durchmachen mussten. Zum anderen aber auch, dass die Biografien sehr unterschiedlich sind und jede oder jeder einen eigenen Umgang mit dem Leben gefunden hat. Die Gespräche haben vielfältige Emotionen ausgelöst: Trauer und Wut, aber auch Freude und Energie. Es geht viel Kraft von den Portraitierten aus, deren Ausstrahlung ebenso imponierend wie ansteckend ist. Das hat uns nahezu umgehauen.



LASSEN SIE MICH RATEN, DIE ZEIT HAT OFT NICHT GEREICHT?
Es zeigte sich sehr schnell, dass jede und jeder Einzelne aus ihren 60-jährigen Leben sehr viel zu erzählen hat, oft wurden sie während des Interviews immer lockerer. Es würde schwer werden, den Menschen und ihren Biografien in diesem knappen Format eines kurzen Portraits gerecht zu werden. Allein an besagtem Wochenende sind 60 Interviews entstanden, das sind über 30 Stunden aufgezeichnetes Material. Und es soll noch weitergehen.



WAS MACHEN SIE NUN MIT DEM GANZEN MATERIAL?
Der Interessenverband hat sich dazu entschieden, eine Art Booklet in Ergänzung zum Fotobuch von uns produzieren zu lassen. Darin sind die redigierten Interviews in vollem Umfang enthalten. Unser Wunsch ist es, die Individualität und diese Kraft, die von den Portraitierten ausgeht, herauszustellen. Es wäre schade, wenn die ganzen Geschichten nicht dokumentiert würden. Der Bildband wird so gestaltet sein, das auf Doppelseiten immer ein Foto plus ein Zitat der jeweiligen Person abgebildet ist.



WIE GEHT ES WEITER?
Es sollen noch weitere Portraits von Menschen mit Conterganschädigung hinzukommen. Je mehr mitmachen, umso besser. Es haben sich in den letzten Wochen auch schon weitere Personen gemeldet, die gerne dabei wären und sich fotografieren und interviewen lassen würden. Unser Ziel ist es, Foto-Buch und Booklet zum nächsten Jahrestag im November 2022 zu veröffentlichen. Wir tun unser Bestes.



Wer sich noch am Projekt beteiligen und fotografieren lassen möchte, kann sich hier melden.



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Neues von der Stiftung 18 Feb 2022 09:27 #48982

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Neues von der Stiftung 26 Feb 2022 09:45 #49001

GEFÄSSSTUDIE - LETZTE VORBEREITUNGEN FÜR DEN START LAUFE
25. Februar 2022
Nachdem der Zuwendungsbescheid der Conterganstiftung für das Uniklinikum Köln vom 17.12.2021 bestandskräftig geworden ist, treffen die beteiligten Unikliniken in Köln und Ulm aktuell die letzten organisatorischen und rechtlichen Vorbereitungen für einen baldigen gemeinsamen Studienstart. Zum Auftakt werden die Kliniken allen Betroffenen in Deutschland die notwendigen Informationen zur Gefäßstudie und zum Anmeldeverfahren per Post zukommen lassen. Die Stiftung wird hierbei zu gegebener Zeit durch die Weiterleitung und den Versand der Informationsmaterialien organisatorisch unterstützen. Über den Versand der Unterlagen werden wir Sie sodann wieder im CIP informieren.

Neues von der Stiftung 26 Feb 2022 09:46 #49002

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