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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 02 Dez 2025 18:59 #52301

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Neues von der Stiftung 02 Dez 2025 18:59 #52302

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Beratung - Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
02. Dezember 2025
Das grundsätzlich bei der Beantragung einer Rehabilitation geltende Wunsch- und Wahlrecht ist für Betroffene von besonderer Bedeutung, da das komplexe und individuelle Schädigungsmuster ein speziell abgestimmtes Rehabilitationskonzept erfordert.

Der Beratungsbereich steht Ihnen bei der Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts gerne unterstützend zur Seite. So konnte kürzlich im Rahmen einer Beratungsanfrage erfolgreich das Wunsch- und Wahlrecht einer betroffenen Person durchgesetzt werden, sodass der Rehabilitationsaufenthalt anschließend in der gewünschten Einrichtung durchgeführt werden konnte.

Da der Rehabilitationsbedarf von Menschen mit Conterganschädigung insgesamt weiter steigt, ist der Vorstand der Conterganstiftung mit Schreiben vom 18.08.2025 an den GKV-Spitzenverband herangetreten, um über das Wunsch- und Wahlrecht hinaus erneut für den erhöhten Bedarf zu sensibilisieren. (CIP berichtete hier)

In seiner Antwort vom 02.09.2025 hat der GKV-Spitzenverband den Appell der Stiftung bestätigt und in einem Rundschreiben den Hinweis erteilt, über Leistungsanträge von Menschen mit Conterganschädigung möglichst zügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist zugunsten der Contergangeschädigten von einer Verkürzung des Vierjahresintervalls auszugehen, wenn aus dem Antrag die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme hervorgeht.

Der Beratungsbereich der Geschäftsstelle stellt Ihnen alle entsprechenden Dokumente gerne bereit, wenn Sie diese bei der Beantragung einer Reha benötigen.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer)1

Neues von der Stiftung 15 Dez 2025 18:06 #52307

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Neues von der Stiftung 15 Dez 2025 18:06 #52308

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118. Stiftungsratssitzung – Bericht des Vorstandes
15. Dezember 2025
Traditionell berichtet der Vorstandsvorsitzende, Dieter Hackler, über die Arbeit der Conterganstiftung im Rahmen der halbjährlichen Stiftungsratssitzung.

Den Bericht des Vorstandes der 118. Stiftungsratssitzung finden Sie ab sofort hier.

Neues von der Stiftung 15 Dez 2025 18:07 #52309

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Folgende Benutzer bedankten sich: Stefan Hirsch

Neues von der Stiftung 15 Dez 2025 20:33 #52310

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7. Vermehrter Eingang von Neuanträgen Seit einigen Wochen gehen in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung vermehrt Neuanträge ein. Grundsätzlich hat natürlich jede Person das Recht, einen Antrag auf Leistungen durch die Conterganstiftung prüfen zu lassen. Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass wir die Befürchtung haben, dass viele dieser Anträge auf Ermutigungen von Außen und dem Schüren falscher Hoffnungen fußen, was wir bedenklich finden. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass die sehr hohe Anzahl von Neuanträgen zu erheblichen Mehrkosten für die Medizinischen Kommissionen führen wird.

Das hier ist wieder mal ein Beweis, wie sehr die Kommission und Ärzte? in all den Jahren unsere Akten eingesehen haben nämlich wenig bis gar nicht. Sonst würde man sowas wie dieser Text hier nicht an die Öffentlichkeit geben ja jetzt bekommt die Kommission Arbeit und das passt eben nicht in ihr verhalten.

Also dieser Satz insbesondere die Drohung erheblichen Mehrkosten für ihre Untätigkeit die durch die Kommission verursacht wurden, und nicht von den Berechtigten Antragstellern das mit den Kosten ist eine Unverschämtheit als ob wir diese verursachen würden, weil eine Stiftung unseriös geführt wird und nach Belieben handelt.

Stefan
Folgende Benutzer bedankten sich: Lilly

Neues von der Stiftung 10 Jan 2026 16:21 #52338

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Neues von der Stiftung 10 Jan 2026 16:21 #52339

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Auszahlung der Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe 2026
07. Januar 2026
Laut den „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen“ vom 21. Februar 2022 ist die Überweisung der Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe am 10. Januar eines jeden Jahres zu veranlassen.

Fällt der 10. Januar auf ein Wochenende oder einen Feiertag, findet die Auszahlung am darauffolgenden Werktag statt. Im Jahr 2026 ist das Montag, der 12. Januar.

Bitte berücksichtigen Sie: Die Dauer der Überweisung ist von den empfangenden Kreditinstituten abhängig. Wir bitten Sie frühzeitig darum, dies bei Ihren Zahlungsverpflichtungen zu beachten.

Die „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen“ finden Sie Contergan Infoportal.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kolleginnen des Leistungsbereichs:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: +49 221 3673-3673 (Auswahlziffer 2)
Folgende Benutzer bedankten sich: mitstreiter

Neues von der Stiftung 11 Jan 2026 09:45 #52340

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Kann ich gut gebrauchen
Mitstreiter

Neues von der Stiftung Gestern 18:50 #52348

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Neues von der Stiftung Gestern 18:51 #52349

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Leistung – Conterganrenten sind garantierte staatliche Leistungen
13. Januar 2026
Im Rahmen der anhaltenden Debatten um die Zukunft der gesetzlichen Altersrente, kommt es auch zu Rückfragen zu den Conterganrenten. Die Conterganrenten, deren Dynamisierung und die jährliche Pauschale für spezifische Bedarfe sind in § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) festgeschrieben und in ihrer Höhe definiert. Sie werden aus staatlichen Mitteln finanziert (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 ContStifG). Der Bund ist somit gesetzlich verpflichtet diese Leistungen zu erbringen.

Weitergehende Informationen zur Conterganrente finden Sie hier.

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Neues von der Stiftung Gestern 18:51 #52350

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Neues von der Stiftung Gestern 18:52 #52351

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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Beschluss der überarbeiteten Förderrichtlinie
15. Januar 2026
Wie zuletzt hier berichtet, fand im September 2025 ein erfolgreicher und intensiver Austausch zwischen dem Vorstand und Mitarbeitenden der Geschäftsstelle mit den Betroffenenvertretern des Stiftungsrats sowie dem Vorsitzenden des Bundesverbands Contergangeschädigter e. V. statt, dessen Ziel die konsensuelle Weiterentwicklung der Förderrichtlinie der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren war.

Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde in der 118. Stiftungsratssitzung am 19. November 2025 beschlossen und tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.

Mit der Überarbeitung wurde neben einer grundsätzlichen Verwaltungsvereinfachung auch die Steigerung der Attraktivität der Förderangebote sowie eine höhere Planungssicherheit für die geförderten medizinischen Einrichtungen bezweckt. So wurden unter anderem weitergehende Pauschalierungen bei der Förderung von Veranstaltungen, die Zuwendungsfähigkeit einer höheren Erfahrungsstufe des geförderten Personals sowie eine nunmehr überjährige Förderung beschlossen.

Alle Kompetenzzentren werden von den Mitarbeitenden des Beratungsbereichs im Rahmen einer Infoveranstaltung umfassend über die bevorstehenden Änderungen des Förderverfahrens informiert.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
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