Sehr geehrte Damen und Herren, der Contergan Stiftung mit außerordentlicher Bewunderung musste ich feststellen das es in Großbritannien die Möglichkeit gibt an einer Videokonferenz vom Britishen Trust dran teilzunehmen. Meine Frage diesbezüglich warum gibt es diese Möglichkeit bei uns nicht? Ist unser Land nicht in der Lage so etwas auch für Contergan Geschädigte zu organisieren? Oder meine provokante Frage an die Contergan Stiftung wollen sie es nicht ermöglichen? Lieber nehmen Sie es in Kauf das man nach Berlin fährt, um sich mit jeder Abstimmung einen Schlag ins Gesicht abzuholen, wenn sie wissen, was ich meine. Es tut mir sehr leid das ich ihnen das so schreibe, aber leider entspricht es meinen persönlichen Eindruck. Auf ihre Antwort warte ich mit Ungeduld. Ich habe keine Lust mehr auf schöne Floskeln und nenne das Kind beim Namen. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Speer
Also diese Möglichkeit gibt es mit anderen Ländern ist eine Videokonferenz möglich sehr schön und warum dann nicht mit Deutschland? Ein Schelm der sich dabei böses denkt. Sehr geehrte Frau Speer,
hiermit komme ich auf Ihre Anfrage vom 14.01.2026 zurück.
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Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an den Sitzungen des Stiftungsrates zu ermöglichen, finden diese als öffentliche Veranstaltungen statt. Seit der 113. Sitzung finden die Sitzungen zudem wechselweise in Berlin und Köln statt. Einer Übertragung per Videokonferenz stehen aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen hohe Hürden entgegen.
Für den Austausch mit der Stiftung hat der Vorstand zahlreiche Gesprächsformate etabliert. So finden regelmäßig Videokonferenzen mit den Betroffenen aus Irland und Brasilien, den Dachverbänden der Interessenvertretungen sowie ein offener für alle Menschen mit Conterganschädigung zugänglicher Austausch im Einzelgespräch per Videokonferenz statt.
Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Kommen Sie anderenfalls gerne wieder auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Umlau
Geschäftsstelle des Vorstandes
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Conterganstiftung
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