Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 31. Mai 2013
Anrufe bei der Arbeitsagentur ab jetzt gebührenfrei – neue Service-Rufnummern ab 1. Juni 2013
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.
„Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit“ betont Raimund Becker, Vorstand der BA. „Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten. Die alten Rufnummern waren deshalb nicht mehr zeitgemäß. Wir freuen uns, dass wir nun für alle Anrufer diesen neuen kostenlosen Service anbieten können.“
Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.
Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:
Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00
Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30
Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33
Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10
Moderator und Hörgeschädigtenbeauftragter
l.g. Tom 61