Seit Ende April gilt in allen Bundesländern eine Maskenpflicht. So soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Das Verdecken von Mund und Nase erschwert Gehörlosen allerdings die Kommunikation. Gehörlose und Hörgeschädigte sorgen sich wegen der Maskenpflicht. Da die Masken den Mund komplett verdecken, können viele Gehörlose nicht erkennen, wenn sie jemand anspricht. Auch das Lippenlesen und die Kommunikation per Gebärdensprache werden durch das Tragen von Masken stark beeinträchtigt Masken mit Sichtfenstern als Lösungsansatz
Zunächst wurden Masken mit Sichtfenstern entworfen. Eine solche ließ auch Sonja Grünwald vom Fachdienst für Hörgeschädigte in Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben als Prototyp für ihre fünf Kolleginnen nähen. Doch nach einem mehrtägigen Test habe sich herausgestellt, dass das Sichtfenster beim Tragen beschlage, sagte Grünwald. Einige seien nun dazu übergegangen, transparente Visiere zu tragen. Doch diese würden Licht stark reflektieren und vielen sei das Tragen von Visieren unangenehm. Mundbild auch in Kombination mit Gebärdensprache wichtig
Die Gehörlosen benötigten das Mundbild nicht nur gegenüber Personen, die die Gebärdensprache nicht beherrschen, sondern auch gemeinsam mit der Nutzung von Gebärdensprache, erklärte Grünwald. Denn "eine Gebärde definiert sich aus der Handstellung und -bewegung, der Mimik und dem Mundbild". Es sei für Gehörlose ein zusätzliches Problem, dass nun ausgerechnet dieses verdeckt wird.
Diese Erfahrung macht auch Katja Krüger, Mitarbeiterin beim Landesverein Beratung und Integration für Menschen mit Hörschädigung Rheinland-Pfalz und selbst gehörlos. Zudem werde die Kommunikation momentan auch durch die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen stark eingeschränkt. Enger Körperkontakt und Berührungen seien ein wichtiger und selbstverständlicher Bestandteil im Austausch von und mit Gehörlosen, erklärte Krüger.Nur 30 Prozent des Gesprochenen über Lippenbewegung erkennbar
Der Deutsche Gehörlosen-Bund erläutert, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) sei seit 2002 als "eigenständige und vollwertige Sprache" gesetzlich anerkannt. Das "Lippenlesen", welches eine Maske mit Sichtfenster ermöglichen sollte, spiele für Gehörlose hingegen nur eine stark untergeordnete Rolle. Es sei sehr anstrengend und führe häufig zu Missverständnissen, denn selbst unter optimalen Bedingungen sind nur etwa 30 Prozent des Gesprochenen sowie der Laute anhand der Lippenbewegungen des Sprechers visuell wahrnehmbar – 70 Prozent müssen erraten werden, weil sich viele Mundbewegungen ähnlich seien.
Für wichtige Gespräche, etwa mit medizinischem Personal, fordert der Verband jedoch, dass Dolmetscher/-innen für DGS und Deutsch einbezogen werden. Der Deutsche Gehörlosen-Bund schätzt die Gruppe der Gehörlosen oder Hörgeschädigten in Rheinland-Pfalz auf etwa 6.000 bis 8.000 Personen. Deutschlandweit sind es demnach rund 80.000 Gehörlose. Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes gibt es zusätzlich etwa 16 Millionen Schwerhörige. Rund 140.000 davon haben einen Grad der Behinderung von mehr als 70 Prozent und sind auf Gebärdensprach-Dolmetscher angewiesen.