23. Juni 2026
Der Bundesrat stimmte am 12. Juni 2026 der Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts der Bundesregierung zu. Die Erhöhung der gesetzlichen Rente beträgt 4,24 Prozent.
Gemäß § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) ist die Conterganrente entsprechend dem Prozentsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Die Conterganrenten erhöhen sich somit ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Die neue Rententabelle können Sie am Ende dieses Beitrags herunterladen.
Rententabelle ab 1. Juli 2026
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