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Die Bundesrepublik trage die Schuld daran, dass manche der deutschen Opfer des Medikamentes in bitterer Armut lebten, argumentieren die Kläger.
Contergan-Geschädigte haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um höhere Rentenzahlungen durchzusetzen. Man habe die letzten ausstehenden Papiere der 2000 Seiten umfassenden Klageschrift in Straßburg am Freitag abgegeben, sagte der Sprecher des Contergannetzwerks, Christian Stürmer.
Die Klage werde nun auf Zulässigkeit geprüft. Wie lange das dauert, lasse sich nicht abschätzen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte eine Beschwerde des Netzwerks nicht angenommen, unter anderem weil sie nicht begründet worden sei.
Die Contergan-Geschädigten werfen der Bundesrepublik Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor: sie komme ihrer Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nach. Der deutsche Staat habe mit der Errichtung einer Stiftung sämtliche Ansprüche schwerstgeschädigter Kinder gegen den Herstellerkonzern Grünenthal (Aachen) ausgeschlossen. Die Opfer seien stattdessen an Sozialämter verwiesen worden, was dazu führe, dass in Deutschland die niedrigsten Renten von allen Ländern weltweit gezahlt würden. Sie lebten „großteils in bitterster Armut“, sagte Stürmer.
Das Netzwerk vertritt rund 350 Geschädigte. In Deutschland gibt es heute noch rund 2800 Betroffene, die ohne Gliedmaßen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter Ende der 50er Jahre das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal eingenommen hatten. Die Opfer beziehen Renten von 242 bis 1090 Euro monatlich.