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Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes
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THEMA: Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 13:32 #2866

  • Christian Stürmer
Liebe MitkämpferInnen!

Nun ist es raus! Ein völlig enges Zeitfenster bis wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden: am kommenden Mittwoch abschließende Ausschuss-Sitzung, am Tag darauf: 2 und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages - dann steht das 2. Änderungsgesetz und niemand von uns weiß, was drinstehen wird!
Im "Schweinsgalopp" durch die Instanzen.....

Selbst das Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 4.5. ist bisher noch nicht im Umlauf.....

Was müssen wir nun tun?

Wir müssen bis zur letzten Minute kämpfen: Briefe schreiben, Emails losschicken, unsere Abgeordneten kontaktieren! Rafft Euch auf! Kämpft alle mit!

Ich werde auch nochmals schreiben!

Schwerpunkte werden sein:

1.) Wir wollen die Rente nicht in "monatliche Unterstützung" umbenannt haben! Wir ziehen den Begriff "Conterganrente" vor, wenn wir schon nicht die Bezeichnung "Enschädigung" erhalten! Wir müssen Alternativen bieten!
2.) Unsere Stiftungsvertreter sollen per Urwahl bestellt werden!
3.) Die Stiftung soll ihren Leistungsbeziehern gegenüber transparent sein!
4.) Die durch die Öffnung der Ausschlussfrist Leistungsberechtigte sollen rückwirkend Zahlungen erhalten!
5.) Dynamiserung durch Kopplung an den Preisindex und darüber hinaus regelmäßige Überprüfungsintervalle hinsichtlich Angemessenheit der Leistungen!
6.) Streichung des § 10 Abs. 2 der Richtlinien (Verbot keine Folgeschäden bei der Punktierung zu berücksichtigen)!

Schlußendlich ist hervorzuheben, dass die gegenwärtige Versorgungslage weder verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, noch der Europäischen Menschenrechtskonvention gerecht wird.

Schreibt! Mailt! ! !Auf zum letzten Gefecht" ( in diesem Gesetzgebungsverfahren versteht sich!) !!!!!!!

Es kommt auf jeden an!

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 15:01 #2867

  • Quietschy
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Ich bin dabei!
Finger wundschreiben ist jetzt angesagt.
Lassen wir nochmals eine Lawine an Schreiben und Mails an die uns bekannten Adressen los.
Auf geht`s!
:los:

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 19:50 #2870

  • Anonymous
Was habe wir um Gerechtigkeit, Anerkennung unsere letzte Kraft Psychische Verausgabung gekämpft. Die Politik und die Hudelmeier Bande haben uns ERSTIKT. Aber Frau Hudelmeier wird auch nicht ewig Leben und in die Analen als Königin des Betrugs Unsterblichkeit erlangen:
Stefan Hirsch 4 Fach-Geschädigter.

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 22:12 #2871

  • Brigitte1959
Sehr geehrte Damen u. Herren

Um es kurz zu machen ich bin seit meiner Geburt ein Grünenthalopfer.
Und jetzt mittlerweile ein Opfer unserer Regierung .
Mit dem § 23 wurde uns jegliche Möglichkeit genommen gegen der Firma Grünenthal Gerichtlich vor zu gehen .
Laut dem Gerichtsurteil vom (BVerfG von 1976 )

Darin zeigt sich ,dass die durch die Arzneimittelkatastrophe Geschädigten einen Schuldner haben ,der fähig und bereit ist ,Verpflichtungen nachzukommen ,die sich aus der Überführung der verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf die Stiftung und auch aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben .

Was bedeutet ihnen so ein Gerichtsurteil ,oder das Leben von den ganzen Grünenthalopfer auch die von uns die nie Leben konnten .
NICHTS !

Sie gehen über dieses Gerichtsurteil drüber weg als ob es das nie gegeben hat .

Der Deutsche Staat ist für uns verantwortlich und was passiert :

Nichts !

Wir bekommen keine Gerechte Entschädigung werden auf Almosen und Sozialleistungen runtergestuft .

Oder werden mit anderen Behinderten über einen Kam geschert .

Wo bleibt da die Gerechtigkeit ?

Wenn jemand so Leid es mir tut .

Ein Arm ,oder seine Beine verliert wird er dann auch aus lauter Mitgefühl für uns Contergangeschädigte auf Almosen beschränkt . Um es genauer zu fragen bekommt der Jenige auch eine Entschädigung von höchstens 1090 Euro im Monat .Und wie sieht dieser Blickwinkel aus ?

Wäre das dann nicht ausgleichende Gerechtigkeit ?

Sie lieber Abgeordneter haben es in ihrer Hand machen Sie Druck für uns Conterganopfer .

Lassen Sie es nicht zu das an uns Geschädigten ein erneutes Unrecht verübt wird wie es Grünenthal und die Deutsche Regierung in einer Farce von Prozess an uns verübt hat .

Danke für ihre Zeit und vielleicht auch Bemühung .

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Speer

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 23:07 #2872

  • hey
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Hallo zusammen,

weiss jemand, wie ich an die mail-Adressen der Abgeordneten komme, die im Ausschuss für Familie, Senioren.... sitzen? Das ist doch der Ausschuss, der die Anhörung gemacht hat und in dem das Gesetz formuliert wird, oder? Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Mit lieben Grüßen Heiner

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 23:29 #2877

  • Anonymous
Ich habe geschrieben an die Parteivorsitzenden der drei Koalitionspartner der Regierungsparteien und den Fraktionsvorsitzenden dieser Parteien. Ein ähnliches Schreiben geht auch an die anderen Partei- und Fraktionsvorsitzenden raus.

Beispielhaft mein Brief an Dr. Peter Struck. Ich habe versucht, einen sehr persönlichen Brief zu schreiben - was nicht jedermanns Geschmack treffen wird.

Sehr geehrter Herr Dr. Peter Struck,

um es vorweg zu sagen: ich bin kein Jurist. Aber ich bin ein alleinerziehender Vater von drei Kindern, zwischen 7 und 13 Jahren alt. Und ich bin schwerbehindert, ein Opfer von Contergan. Meine Mutter hat einen Teelöffel des Schlafmittels etwa Mitte November 1961 genommen, geboren wurde ich dann Mitte Juli 1962 – ohne Arme (an jeder Seite nur ein kleiner Finger) und mit verkürztem linken Bein.

Contergan ist aber nicht nur ein Pharmaskandal, sondern, wie wir inzwischen wissen, auch und vor allem ein Justizskandal, an dem sich auch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland aktiv beteiligt und versündigt hat. Ende der 50er bis zum Beginn der 70er Jahre herrschte noch eine rigide und autoritäre, sowie obrigkeitshörige Stimmung in unserem Land – eine Stimmung, in der die Großindustrie, die Justiz und auch die Politik gegenüber erbosten, aber meist kleinlauten Eltern leichtes Spiel hatten. Die Öffentlichkeit zeigte sich betroffen und nur öffentlicher Druck, verursacht durch einen Artikel in „Die Welt“ vermochte es, dass Contergan vom Markt genommen wurde. Die Firma Grünenthal wusste vor Einnahme des Medikaments durch meine Mutter definitiv von seiner verheerenden Wirkung für mich. Die Verantwortlichen haben sich also mutwillig an mir vergangen.

Die Schäden sind irreversibel, und ich lebe damit seit nunmehr fast 47 Jahren. Bis zum Juli 2008 war ich Bezieher des Höchstsatzes der Conterganrente in Höhe von 545 €, ab dem Juli dann 1.090 €. Ich habe die Pflegestufe III und habe noch einen Arbeitsplatz von zuhause aus, bin aber seit August 2008 krank geschrieben. Meine Frau lebt seit Juli 2007 nicht mehr bei uns.

Sie sehen, ich lege Ihnen meine kompletten Verhältnisse offen.
Meine Beine, mein Rücken, meine Schulter- und Nackenpartie sind über Jahrzehnte extrem belastet worden. Sport kann ich nicht mehr treiben, da ich zwar noch gehen, nicht aber laufen oder rennen kann. Fahrradfahren kann ich nicht bzw. ich müsste mir ein Liegefahrrad mit 3 Rädern anfertigen lassen, was aber mindestens 8.000 € kosten würde. Ab und an gehe ich spazieren, aber auch das ist nicht ungefährlich für mich. Ich würde gerne fotografieren, aber auch das kann ich nicht.

Eigentlich könnte mein Leben ganz schön sein – trotz meiner Schädigungen. Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass ich einen ständigen Assistenten hätte, dass ich jemanden für die Kinder hätte, der mich und die Kinder entlastet, dass ich jemanden für den Haushalt hätte (im Zuge des grandiosen Gesetzes zum persönlichen Budget gestattete mir das hiesige Sozialamt eine Haushaltshilfe für 20 Stunden die Woche je 5 €) und jemanden zur Pflege – seit 2 Jahren machen das meine Kinder.

Ich kann mir das aber nicht leisten. Klar bekomme ich Pflegegeld, Geld vom Sozialamt, die Conterganrente und Gehalt bzw. Krankengeld – aber das Geld ist mit drei Kindern schnell weg und ich muss wirklich für alles, was ich benötige, zahlen.
Aufgrund meiner Conterganschädigung brauchte ich nach dem Abitur erheblich länger, um mein Studium voranzutreiben: ich bin Literatur- und Sprachwissenschaftler, Politologe und Film- und Fernsehwissenschaftler – nur meine Magisterarbeit konnte ich aus gesundheitlichen und conterganspezifischen Gründen nicht machen. Aufgrund meines Auftretens und meiner Elloquenz bekam ich zwar Arbeitsstellen – aber immer nur weit unter meinem Ausbildungsstand. Dies hatte selbstredend auch Folgen für mein Gehalt.

Ohne meine Schädigung wäre ich viel schneller mit meinem Studium fertig gewesen und hätte erheblich besser dotierte Stellungen bekommen. Das ist Fakt. Ohne Contergan könnte ich auch Sport treiben, könnte fotografieren, kochen, alleine (mit den Kindern) verreisen, Reparaturen am Haus verrichten, Rasen mähen, Fahrradfahren und hätte bestimmt auch bessere Chancen eine neue Partnerin zu finden.

Ein Hauptargument der Politik, wenn Contergan-Opfer mehr Geld verlangen, ist immer, dass wir nicht besser gestellt sein dürften als andere Behinderte. Herr Dr. Struck, jetzt frage ich Sie mal – wieso eigentlich nicht? Schließlich gibt es für meine Schädigungen Täter. Sie sind bekannt und unendlich reich. Andere Täter, der Staat, der mit Grünenthal gemauschelt hat, der lange weggesehen hat, der den wahren Opfern per Gesetz untersagt hat, die Täter zu verklagen – erdreistet sich jetzt uns Opfer mit Almosen abzuspeisen – und uns mit dem Verweis auf weniger gut gestellte Behinderte quasi Raffgier zu unterstellen?

Ich lebe gerne, liebe meine Kinder, bin politisch und gesellschaftlich engagiert, ehrenamtlich tätig usw. usf. – eine solche Argumentation beleidigt meine Intelligenz!

Nebenbei bemerkt – könnte ich Grünenthal und die Familie Wirtz verklagen, ginge es mir wirtschaftlich weit besser. Den HIV-Infizierten und deren Familien geht es finanziell auch besser. Den Kriegsversehrten ging es finanziell immer besser – sie waren ja geschädigt für Volk und Vaterland. Ich bin ja nur geschädigt (und meine Familie) für den Profit der Familie Wirtz und bin nicht entschädigt worden, um politische und wirtschaftliche Karrieren Einzelner nicht zu gefährden.

Sehr geehrter Dr. Peter Struck – die 2. Änderung zum Conterganstiftungsgesetz in der jetzigen Fassung – setzt das Verbrechen an uns Contergan-Opfern fort. Es ist eine Blamage und mir als Deutschem hochnotpeinlich, dass Sie uns Opfer derart im Stich lassen – auch Sie persönlich! Damit sind die Deutschen Conterganopfer die am schlechtesten ausgestatteten Thalidomidgeschädigten – weltweit! Entschädigt sind wir gar nicht. An uns gerichtete Spenden werden uns eingeteilt, d.h. der Staat entmündigt uns.

Ich schließe mich in vollem Umfange den Forderungen des Contergan-Netwerkes an – und zwar als Basis für weitere Verhandlungen.

Wir brauchen mindestens eine Verdreifachung der Contergan-Renten.
Ich fordere eine gerechte und angemessene Kapitalentschädigung und Schmerzensgeld.
Nachträglich anerkannte Contergangeschädigte müssen die gleichen Summen bekommen, auch rückwirkend, wie wir anderen.
Unsere Stiftungsvertreter sollen per Urwahl bestellt werden!
Die Stiftung soll ihren Leistungsbeziehern gegenüber transparent sein!

Und nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass der Bundesverband zwar einen Namen hat, der ihn zu legitimieren scheint, uns zu vertreten – dass mit mir aber viele Conterganopfer sich durch das Contergan-Netzwerk oder die ICTA vertreten lassen oder nicht organisiert sind.
Machen Sie Ihren Einfluss geltend, sehr geehrter Herr Dr. Struck. Dienen Sie endlich mal den Opfern dieses Justiz- und Pharmaskandals und nicht der Pharmalobby und helfen Sie und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands endlich uns!

mit freundlichen Grüßen

Stephan Hafeneth



PS: Dieser Brief geht zumindest inhaltlich auch an Ihren Parteivorsitzenden und entsprechende PolitikerInnen Ihres Koalitionspartners.
PPS: Dieses Schreiben werde ich auch im Forum des Contergan-Netzwerks öffentlich machen.

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 09 Mai 2009 23:53 #2879

  • hey
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Hallo Stefan

süpertoll geschrieben. Diesen persönlichen Stil finde ich übrigens gut!

Mit ganz lieben Grüßen Heiner

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 10 Mai 2009 00:32 #2880

  • Christian Stürmer
@Stephan
super - man darf die Einzelpunkte aber nicht vergessen!

Hierbei ist zu beachten, dass wir jetzt im Moment an der Rentenhöhe nichts mehr ändern werden. Wir müssen das "in trockene Tücher" holen, was noch erreichbar ist. Darauf müssen wir unseren Fokus richten! Unter diesen Gesichtspunkten habe ich meine gegenwärtige Forderungszusammensetzung erstellt!


Die Mitgleider des Ausschusses sind hier entnehmbar:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/mitglieder.html

Die Email-Adresse setzt sich meist zusammen aus Vornamen, Punkt, Nachnamen, bundestag.de also z.B: ilja.seifert@bundestag.de


Aber vergesst auch nicht die Fraktionsvorsitzenden, deren Stellvertreter und Parteivorsitzenden!


LG


Christian

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 10 Mai 2009 11:58 #2896

  • Anonymous
@ Stephan

Du hast dir superviel Mühe gemacht, mit dieser ausführlichen Darstellung
deiner persönlichen Lebenssituation. Du hast es ziemlich sachlich und
realistisch dargestellt, ohne dabei zu jammern, oder auf die Tränendrüse
zu drücken.
Und das find ich echt Klasse. Nur auf diese Weise können die Politiker/innen
verstehen und nachvollziehen, warum wir mehr (finanzielle) Unterstützung benötigen.

:Lob: :danke:

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 10 Mai 2009 12:02 #2897

  • Boncu
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Von: "juergen wilmes"

An: kerstin.griese@bundestag.de
CC: antje.blumenthal@bundestag.de, Ilse.Falk@bundestag.de, christel.humme@bundestag.de, marlene.rupprecht@bundestag.de

Sehr geehrte Damen,

Sie sind mit dem Anspruch angetreten, mit einem 2. Änderungsgesetz zum Contergan-Stiftungsgesetz die (finanzielle) Versorgung der Contergangeschädigten langfristig, nämlich für 25 Jahre, neu zu regeln.
Leider entpuppt sich der Gesetzentwurf, der bereits in der nächsten Woche beschlossen werden soll, als halbherzig und absolut unzureichend.
Hier nur einige Beispiele :

Sämtliche Gutachter als auch die Betroffenen selbst haben Ihnen in der 2. Anhörung nochmals unmissverständlich klar gemacht, dass auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes eine Unterversorgung fortbesteht.
Die Umbennenung der "Contergan-Rente" in "monatliche finanzielle Untersttzung" wird ebenfalls sowohl von unabhängigen Experten als auch den Betroffene abgelehnt.
Die Dynamisierung im Sinne einer Anpassung an die Steigerungen der gesetzlichen Renten bedeutet voraussichtlich eine Verschlechterung, da es bereits jetzt absehbar ist, dass den Rentnern in Zukunft etliche Nullrunden bevorstehen.

Man mag dieses Gesetz, nach der Verdoppelung der Contergan-Rente im vergangenen Jahr, als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Versorgung der Contergangeschädigten ansehen - Ihrem langfristigen Anspruch nach zu urteilen, soll es jedoch offenbar den Abschluss Ihrer Bemühungen darstellen.

Und hier muss ich entschieden widersprechen - dieses Gesetz wird den Bedürfnissen der Contergangeschädigten in keiner Weise gerecht!!!

Ich fordere Sie auf : Haben Sie den Anstand, den Weitblick und den Mut, einzusehen, dass dieses Gesetz in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten darf.

Finden Sie eine Lösung, die nach 50 Jahren Unrecht und Leid eine angemessene, dem tatsächlichen Bedarf der Contergangeschädigten entsprechende Versorgung ermöglicht.

Sie haben die Möglichkeit dazu - und die Pflicht!

Mit freundlichem Gruss,
Jürgen Wilmes

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 10 Mai 2009 13:00 #2899

  • igel1
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Jürgen!

Besser hätte ich es nicht schreiben können.

Sehr gut.

Wenn Du so nennt wärst und die Antwort dann hier reinstellen könntest.

Danke.

igel1 (Johannes Igel)

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 10 Mai 2009 16:48 #2901

  • Boncu
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Hallo Johannes,

werde ich gern machen - wenn ich denn eine bekomme ...

Frdl. Gruss,
Jürgen (Boncu)

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 11 Mai 2009 15:51 #2908

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"Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll"
Georg Christoph Lichtenberg

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 11 Mai 2009 16:59 #2910

  • Anonymous
Gemäß dem Motto dieses Threads "Völker hört die Signale, auf zum letzten Gefecht!"
ein grandioser Beitrag von Dir, lieber GRUENER.

Sehr, sehr gut... :Lob:

mit solidarischen Grüßen
zu meinem Nachbarn im Harz..

Stephan

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 12 Mai 2009 17:03 #2945

  • Christian Stürmer
Bitte denkt daran:

Morgen ist abschließende Ausschuss-Sitzung und übermorgen ist das 2.Änderungsgesetz im Plenum!

Bitte schreibt......


LG

Christian

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 13 Mai 2009 08:30 #2967

  • Brigitte1959
Sehr geehrte Damen u. Herrn ,



Liebe Politiker



Heute ist ein ganz besonderer Tag Sie entscheiden über die Zukunft von ca,2800 Menschen .

So einen Tag hatten wir auch schon einmal vor zig Jahren als unsere Eltern in dem Glauben auf ein Gerechtes Urteil unser Schicksal in die Händen von Richter,Politiker und sonst wer gelegt haben .

Unsere Eltern taten dies weil Sie glaubten das Recht wäre auf unsere Seite !

Jetzt nach so vielen Jahren stehen Sie jetzt an dieser Stelle und müssen Entscheiden ob die Contergangeschädigten

diesmal ihr Recht bekommen ?

Ich habe dazu ein paar Fragen bevor Sie sich entscheiden müssen und unser 2 Änderungsgesetz durch winken .



Erste Frage : Unsere Rechte sind laut der Un-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben . Werden die eingehalten ?



Was besagt die denn ?

Hier noch einmal zur Erinnerung : Jeder Behinderte hat ein Recht an der Teilhabe am Öffendlichem Leben .

Und halten Sie dieses Gesetz ein ?



Die Conterganrenten dienen nicht der Entschädigung für die erlittenen Missbildungen Gerichtsurteil vom




BVerfGE 42,263 ff.



Das heißt bis Heute hat es der Deutsche Staat nicht geschafft uns eine Gerechte Entschädigung zugeben .

Wir werden noch nicht-mal mit diesem besagtem Hilfsbedarf Entschädigt .



Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 8.7.1976 gefordert das unser Staat seinen Verpflichtung

gegenüber uns Contergangeschädigte Menschen nachkommt !



Was ist ihnen dieses Urteil wert ?

Es ist unser Höchstes Gericht !

Können Sie sich einfach so über ein Gerichtsurteil drüber hinweg setzen ?



Ich kenne mich nicht sehr gut mit §aus das überlasse ich andere .

Aber mit dem § 23 wurden uns Contergangeschädigte Menschen jedes Recht genommen .



Können Sie das jetzt weiter Verantworten ?

Denken Sie bitte vor ihrer Abstimmung daran .



Geben Sie uns den Glauben an die Gerechtigkeit zurück !



Mit freundlichem Gruß



Brigitte Speer

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 17:41 #3112

  • Boncu
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Boncu schrieb:
Von: "juergen wilmes"

An: kerstin.griese@bundestag.de
CC: antje.blumenthal@bundestag.de, Ilse.Falk@bundestag.de, christel.humme@bundestag.de, marlene.rupprecht@bundestag.de

Sehr geehrte Damen,

Sie sind mit dem Anspruch angetreten, mit einem 2. Änderungsgesetz zum Contergan-Stiftungsgesetz die (finanzielle) Versorgung der Contergangeschädigten langfristig, nämlich für 25 Jahre, neu zu regeln.
Leider entpuppt sich der Gesetzentwurf, der bereits in der nächsten Woche beschlossen werden soll, als halbherzig und absolut unzureichend.
Hier nur einige Beispiele :

Sämtliche Gutachter als auch die Betroffenen selbst haben Ihnen in der 2. Anhörung nochmals unmissverständlich klar gemacht, dass auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes eine Unterversorgung fortbesteht.
Die Umbennenung der "Contergan-Rente" in "monatliche finanzielle Untersttzung" wird ebenfalls sowohl von unabhängigen Experten als auch den Betroffene abgelehnt.
Die Dynamisierung im Sinne einer Anpassung an die Steigerungen der gesetzlichen Renten bedeutet voraussichtlich eine Verschlechterung, da es bereits jetzt absehbar ist, dass den Rentnern in Zukunft etliche Nullrunden bevorstehen.

Man mag dieses Gesetz, nach der Verdoppelung der Contergan-Rente im vergangenen Jahr, als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Versorgung der Contergangeschädigten ansehen - Ihrem langfristigen Anspruch nach zu urteilen, soll es jedoch offenbar den Abschluss Ihrer Bemühungen darstellen.

Und hier muss ich entschieden widersprechen - dieses Gesetz wird den Bedürfnissen der Contergangeschädigten in keiner Weise gerecht!!!

Ich fordere Sie auf : Haben Sie den Anstand, den Weitblick und den Mut, einzusehen, dass dieses Gesetz in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten darf.

Finden Sie eine Lösung, die nach 50 Jahren Unrecht und Leid eine angemessene, dem tatsächlichen Bedarf der Contergangeschädigten entsprechende Versorgung ermöglicht.

Sie haben die Möglichkeit dazu - und die Pflicht!

Mit freundlichem Gruss,
Jürgen Wilmes


Eine Antwort ist gekommen - wie zu erwarten, wieder eine standardisierte Selbst-Beweihräucherung :

CHRISTEL HUMME
MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
STELLVERTRETENDE VORSITZENDE
POSTANSCHRIFT PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN http://WWW.SPDFRAKTION.DE
BÜROANSCHRIFT JAKOB-KAISER-HAUS RAUM 2.411 WILHELMSTR. 68 10117 BERLIN
TELEFON (030) 227-712 00 TELEFAX (030) 227-765 56 E-MAIL CHRISTEL.HUMME@BUNDESTAG.DE
WAHLKREIS ANNENSTRAßE 8 58453 WITTEN
TELEFON (02302) 277 9444 TELEFAX (02302) 277 9445 E-MAIL CHRISTEL.HUMME@WK.BUNDESTAG.DE
SPD-BUNDESTAGSFRAKTION PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN

Herrn
Jürgen Wilmes

Per Mail
Ihre Mail zu Contergan vom 10. Mai 2009
Berlin, 20. Mai 2009
Sehr geehrter Herr Wilmes,
vielen Dank für Ihre Mail. Es ist ein schlimmes Schicksal, dass vor 50 Jahren welt-weit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt kamen, nachdem ihre Müt-ter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Trotz ihrer teilweise sehr schweren Behinderung haben sich die Conterganopfer in be-wundernswerter Weise ihren Platz im Berufs- und Privatleben mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erkämpft. Dieser Haltung und der Lebensleis-tung der contergangeschädigten Menschen begegnen wir mit hoher Anerkennung und größtem Respekt.
Besonders durch das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende 2007 wurde der Öffent-lichkeit vor Augen geführt, wie schwer es für die contergangeschädigten Menschen ist, ihr tägliches Leben zu meistern und dass sie mit zunehmenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Kehrseite des unermüdlichen Einsatzes macht sich jetzt nach der jahrelangen Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur be-merkbar. Schmerzhafte Spät- und Folgeschäden schränken die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich erheblich ein.ierauf hat die große Koalition reagiert. Wir ha-ben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben.
Verdoppelung der Conterganrente
Seit mehr als einem Jahr stehen wir Politikerinnen von SPD und CDU/CSU in Ver-handlungen mit Betroffenen und deren Verbänden, der Verursacherfirma Grünen-thal, der Contergan-Stiftung für behinderte Menschen und der Bundesregierung. Vieles ist bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen. Der noch im Gesetz-entwurf vorgesehenen Begriff der „monatlichen finanziellen Unterstützung“ ist in „Conterganrente“ geändert worden.
SEITE 2
Die Conterganrente ist nicht – wie noch Anfang 2008 vorgesehen – nur um 5% angehoben, sondern verdoppelt worden. Der Höchstsatz beträgt seit dem 01. Juli 2008 1.090 Euro (früher: 545 Euro). Gleichzeitig wurde neu geregelt, dass diese Conterganrente nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB-II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird. Wir haben das Straßenverkehrsgesetz geändert, so dass es jetzt für die Ge-schädigten einen - längst überfälligen - Anspruch auf einen Behindertenparkplatz gibt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat mit einem Rundschreiben zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Sinne der contergangeschädigten Menschen bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln der Rahmen voll ausge-schöpft und Ausnahmetatbestände genutzt werden sollten. Wir haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir mehr Forschung über die Lebenssituation der Betroffenen erreichen und hieraus Schlüsse für wirkungsvollere Hilfen und Hilfsmittel ziehen wollen.
Jährliche Sonderzahlung und Aufhebung der Ausschlussfrist
Jetzt ist der zweite große Schritt getan. Denn die Koalition hat weitere Verbesserun-gen für contergangeschädigte Menschen auf den Weg gebracht. Das entsprechende Zweite Gesetz zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes ist im Deutschen Bundestag verabschiedet worden.
Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht eine jährliche Sonderzahlung, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen wird. Diese neue Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. In ihrer Höhe wird sie sich am Grad der Behinderung orientieren. Mit der Sonderzahlung wollen wir dauerhaft und nachhaltig helfen. Wir wollen den Betroffenen damit einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie ganz nach ihren eigenen Be-dürfnissen nutzen können.
Diese Sonderzahlung wird einerseits finanziert durch eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen Euro, zu der sich die Firma Grünenthal freiwillig verpflichtet hat. Diese Mit-tel sollen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen eingezahlt werden. Zum anderen kommen für die Sonderzahlung 50 Millionen Euro aus dem bestehenden Vermögen der Conterganstiftung hinzu. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leis-tungsberechtigten ausgezahlt.
SEITE 3
Außerdem eröffnen wir den contergangeschädigten Menschen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, nun die Möglichkeit, Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz noch geltend machen zu können. Das sehen wir als drin-gend notwendig und als ein Gebot der Gerechtigkeit an. Denn einige Betroffene konnten keinen fristgerechten Antrag auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz stellen, sei es, dass sie bzw. ihre Eltern gar nichts von der Möglichkeit der Leistungsbeantragung wussten, sei es dass der Antrag zu spät ge-stellt wurde oder dass die contergangeschädigten Menschen nicht wussten, dass ihre eigene Behinderung auf die Einnahme von Contergan der Firma Grünenthal durch ihre Mütter während der Schwangerschaft zurückzuführen ist. Für all diese Betroffenen schaffen wir nun die Möglichkeit, ab dem 01. Juli 2009 einen Antrag zu stellen und somit künftig Leistungen zu erhalten.
Für die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlung genauso wie für die Aufhebung der Ausschlussfrist war die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes notwendig. Aber auch in anderer Hinsicht haben wir den Stiftungszweck stärker auf die Bedürf-nisse der contergangeschädigten Menschen zugeschnitten. Es werden künftig nur noch Projekte gefördert, die ausschließlich ihnen zu gute kommen.
Dieser neue Aufgabenzuschnitt hat auch eine Umstrukturierung der Stiftung selbst notwendig gemacht. Wir sorgen damit für effizientere Strukturen.Deshalb gibt es eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Stiftungsrat und Vorstand. Der Stiftungsrat hat die Kontroll- und Aufsichtsfunktion und kann über grundsätzliche Fragen beschließen, während der Vorstand das ausführende Entscheidungsorgan ist.
So kann zukünftig der Stiftungsvorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben im Einver-nehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch bis zu zwei Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen anstellen. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes muss selbst leistungsberechtigt sein.
Darüber hinaus ist der Stiftungsrat verkleinert worden. Er soll künftig aus höchstens sieben Mitgliedern bestehen. Davon werden zwei Mitglieder aus dem Kreis der Be-troffenen stammen und durch eine Abstimmung von den Betroffenen selbst bestimmt werden.
Wir rechnen durch die mögliche Antragstellung von bisher von der Ausschlussfrist Betroffenen mit mehr Verfahren für die Medizinische Kommission. Deshalb heben wir die Beschränkung von maximal acht Kommissionsmitgliedern auf. So ist eine personelle Aufstockung möglich.
SEITE 4
Der Bund wird künftig für alle anfallenden Verwaltungskosten der Stiftung auf-kommen. Damit gehen die Verwaltungskosten nicht zu Lasten des Stiftungsvermö-gens, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die Betroffenen ausgezahlt werden können.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde am 14. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet. Daran haben viele Personen mitgewirkt. So haben wir gemeinsam monatelang an dem Ge-setzentwurf arbeiten und ihn entsprechend ausgestalten können.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die Conterganrente künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Außerdem wurde derzunächst geplante Aus-zahlungszeitraum der jährlichen Sonderzahlung – ebenfalls auf Wunsch der Betrof-fen – auf 25 Jahre reduziert.
Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen kön-nen wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern. Darüber freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme, MdB

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 18:28 #3114

  • Anonymous
Mannomann Frau Humme,

da haste aber viel "GUTES" getan!
Eine sehr ausführliche Selbstbelobigung,
dass hat in der Form noch keiner geschafft. :Lob:

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 18:44 #3115

  • Anonymous
Don van Vliet schrieb:
Ich habe geschrieben an die Parteivorsitzenden der drei Koalitionspartner der Regierungsparteien und den Fraktionsvorsitzenden dieser Parteien. Ein ähnliches Schreiben geht auch an die anderen Partei- und Fraktionsvorsitzenden raus.

Beispielhaft mein Brief an Dr. Peter Struck. Ich habe versucht, einen sehr persönlichen Brief zu schreiben - was nicht jedermanns Geschmack treffen wird.

Sehr geehrter Herr Dr. Peter Struck,

um es vorweg zu sagen: ich bin kein Jurist. Aber ich bin ein alleinerziehender Vater von drei Kindern, zwischen 7 und 13 Jahren alt. Und ich bin schwerbehindert, ein Opfer von Contergan. Meine Mutter hat einen Teelöffel des Schlafmittels etwa Mitte November 1961 genommen, geboren wurde ich dann Mitte Juli 1962 – ohne Arme (an jeder Seite nur ein kleiner Finger) und mit verkürztem linken Bein.

Contergan ist aber nicht nur ein Pharmaskandal, sondern, wie wir inzwischen wissen, auch und vor allem ein Justizskandal, an dem sich auch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland aktiv beteiligt und versündigt hat. Ende der 50er bis zum Beginn der 70er Jahre herrschte noch eine rigide und autoritäre, sowie obrigkeitshörige Stimmung in unserem Land – eine Stimmung, in der die Großindustrie, die Justiz und auch die Politik gegenüber erbosten, aber meist kleinlauten Eltern leichtes Spiel hatten. Die Öffentlichkeit zeigte sich betroffen und nur öffentlicher Druck, verursacht durch einen Artikel in „Die Welt“ vermochte es, dass Contergan vom Markt genommen wurde. Die Firma Grünenthal wusste vor Einnahme des Medikaments durch meine Mutter definitiv von seiner verheerenden Wirkung für mich. Die Verantwortlichen haben sich also mutwillig an mir vergangen.

Die Schäden sind irreversibel, und ich lebe damit seit nunmehr fast 47 Jahren. Bis zum Juli 2008 war ich Bezieher des Höchstsatzes der Conterganrente in Höhe von 545 €, ab dem Juli dann 1.090 €. Ich habe die Pflegestufe III und habe noch einen Arbeitsplatz von zuhause aus, bin aber seit August 2008 krank geschrieben. Meine Frau lebt seit Juli 2007 nicht mehr bei uns.

Sie sehen, ich lege Ihnen meine kompletten Verhältnisse offen.
Meine Beine, mein Rücken, meine Schulter- und Nackenpartie sind über Jahrzehnte extrem belastet worden. Sport kann ich nicht mehr treiben, da ich zwar noch gehen, nicht aber laufen oder rennen kann. Fahrradfahren kann ich nicht bzw. ich müsste mir ein Liegefahrrad mit 3 Rädern anfertigen lassen, was aber mindestens 8.000 € kosten würde. Ab und an gehe ich spazieren, aber auch das ist nicht ungefährlich für mich. Ich würde gerne fotografieren, aber auch das kann ich nicht.

Eigentlich könnte mein Leben ganz schön sein – trotz meiner Schädigungen. Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass ich einen ständigen Assistenten hätte, dass ich jemanden für die Kinder hätte, der mich und die Kinder entlastet, dass ich jemanden für den Haushalt hätte (im Zuge des grandiosen Gesetzes zum persönlichen Budget gestattete mir das hiesige Sozialamt eine Haushaltshilfe für 20 Stunden die Woche je 5 €) und jemanden zur Pflege – seit 2 Jahren machen das meine Kinder.

Ich kann mir das aber nicht leisten. Klar bekomme ich Pflegegeld, Geld vom Sozialamt, die Conterganrente und Gehalt bzw. Krankengeld – aber das Geld ist mit drei Kindern schnell weg und ich muss wirklich für alles, was ich benötige, zahlen.
Aufgrund meiner Conterganschädigung brauchte ich nach dem Abitur erheblich länger, um mein Studium voranzutreiben: ich bin Literatur- und Sprachwissenschaftler, Politologe und Film- und Fernsehwissenschaftler – nur meine Magisterarbeit konnte ich aus gesundheitlichen und conterganspezifischen Gründen nicht machen. Aufgrund meines Auftretens und meiner Elloquenz bekam ich zwar Arbeitsstellen – aber immer nur weit unter meinem Ausbildungsstand. Dies hatte selbstredend auch Folgen für mein Gehalt.

Ohne meine Schädigung wäre ich viel schneller mit meinem Studium fertig gewesen und hätte erheblich besser dotierte Stellungen bekommen. Das ist Fakt. Ohne Contergan könnte ich auch Sport treiben, könnte fotografieren, kochen, alleine (mit den Kindern) verreisen, Reparaturen am Haus verrichten, Rasen mähen, Fahrradfahren und hätte bestimmt auch bessere Chancen eine neue Partnerin zu finden.

Ein Hauptargument der Politik, wenn Contergan-Opfer mehr Geld verlangen, ist immer, dass wir nicht besser gestellt sein dürften als andere Behinderte. Herr Dr. Struck, jetzt frage ich Sie mal – wieso eigentlich nicht? Schließlich gibt es für meine Schädigungen Täter. Sie sind bekannt und unendlich reich. Andere Täter, der Staat, der mit Grünenthal gemauschelt hat, der lange weggesehen hat, der den wahren Opfern per Gesetz untersagt hat, die Täter zu verklagen – erdreistet sich jetzt uns Opfer mit Almosen abzuspeisen – und uns mit dem Verweis auf weniger gut gestellte Behinderte quasi Raffgier zu unterstellen?

Ich lebe gerne, liebe meine Kinder, bin politisch und gesellschaftlich engagiert, ehrenamtlich tätig usw. usf. – eine solche Argumentation beleidigt meine Intelligenz!

Nebenbei bemerkt – könnte ich Grünenthal und die Familie Wirtz verklagen, ginge es mir wirtschaftlich weit besser. Den HIV-Infizierten und deren Familien geht es finanziell auch besser. Den Kriegsversehrten ging es finanziell immer besser – sie waren ja geschädigt für Volk und Vaterland. Ich bin ja nur geschädigt (und meine Familie) für den Profit der Familie Wirtz und bin nicht entschädigt worden, um politische und wirtschaftliche Karrieren Einzelner nicht zu gefährden.

Sehr geehrter Dr. Peter Struck – die 2. Änderung zum Conterganstiftungsgesetz in der jetzigen Fassung – setzt das Verbrechen an uns Contergan-Opfern fort. Es ist eine Blamage und mir als Deutschem hochnotpeinlich, dass Sie uns Opfer derart im Stich lassen – auch Sie persönlich! Damit sind die Deutschen Conterganopfer die am schlechtesten ausgestatteten Thalidomidgeschädigten – weltweit! Entschädigt sind wir gar nicht. An uns gerichtete Spenden werden uns eingeteilt, d.h. der Staat entmündigt uns.

Ich schließe mich in vollem Umfange den Forderungen des Contergan-Netwerkes an – und zwar als Basis für weitere Verhandlungen.

Wir brauchen mindestens eine Verdreifachung der Contergan-Renten.
Ich fordere eine gerechte und angemessene Kapitalentschädigung und Schmerzensgeld.
Nachträglich anerkannte Contergangeschädigte müssen die gleichen Summen bekommen, auch rückwirkend, wie wir anderen.
Unsere Stiftungsvertreter sollen per Urwahl bestellt werden!
Die Stiftung soll ihren Leistungsbeziehern gegenüber transparent sein!

Und nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass der Bundesverband zwar einen Namen hat, der ihn zu legitimieren scheint, uns zu vertreten – dass mit mir aber viele Conterganopfer sich durch das Contergan-Netzwerk oder die ICTA vertreten lassen oder nicht organisiert sind.
Machen Sie Ihren Einfluss geltend, sehr geehrter Herr Dr. Struck. Dienen Sie endlich mal den Opfern dieses Justiz- und Pharmaskandals und nicht der Pharmalobby und helfen Sie und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands endlich uns!

mit freundlichen Grüßen

Stephan Hafeneth



PS: Dieser Brief geht zumindest inhaltlich auch an Ihren Parteivorsitzenden und entsprechende PolitikerInnen Ihres Koalitionspartners.
PPS: Dieses Schreiben werde ich auch im Forum des Contergan-Netzwerks öffentlich machen.



Lieber Stephan,
wenn ich der Empfänger dieses Briefes wäre (und die Mittel dazu hätte), würdest Du von mir alles bekommen was Du forderst. Der Brief geht richtig unter die Haut. Es ist bewundernswert, sich so gewählt und feinfühlig ausdrücken zu können. Applaus!!! LG Andrea

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 19:58 #3116

  • Quietschy
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Hallo!
Hier mal die Antwort von der stellvertr. Vors. der Bundestagsfraktion SPD Frau C. Hummel auf meine geäußerte Enttäuschung zur Änderung des Stiftungsgesetzes:

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN
Ihre Mail zu Contergan vom 11. Mai 2009
Berlin, 20. Mai 2009
Sehr geehrter Herr!
vielen Dank für Ihren persönlichen Aufruf. Sie schreiben mir von Ihrer Conterganbehinderung und Ihrer Scham. Das tut mir aufrichtig leid. Gleichwohl teile ich nicht Ihre Ansicht, dass sich unser Land für das Ergebnis, das wir letzte Woche erreicht haben, schämen muss. Wir haben doch viele Verbesserungen erreicht. Es ist ein schlimmes Schicksal, dass vor 50 Jahren weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Trotz ihrer teilweise sehr schwe-ren Behinderung haben sich die Conterganopfer in bewundernswerter Weise ihren Platz im Berufs- und Privatleben mit großem eigenen Engagement und Selbstbe-wusstsein erkämpft. Dieser Haltung und der Lebensleistung der contergangeschädigten Menschen begegnen wir mit hoher Anerkennung und größ-tem Respekt.
Besonders durch das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende 2007 wurde der Öffent-lichkeit vor Augen geführt, wie schwer es für die contergangeschädigten Menschen ist, ihr tägliches Leben zu meistern und dass sie mit zunehmenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Kehrseite des unermüdlichen Einsatzes macht sich jetzt nach der jahrelangen Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur be-merkbar. Schmerzhafte Spät- und Folgeschäden schränken die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich erheblich ein.ierauf hat die große Koalition reagiert. Wir ha-ben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben.
Verdoppelung der Conterganrente
Seit mehr als einem Jahr stehen wir Politikerinnen von SPD und CDU/CSU in Ver-handlungen mit Betroffenen und deren Verbänden, der Verursacherfirma Grünen-
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thal, der Contergan-Stiftung für behinderte Menschen und der Bundesregierung. Vieles ist bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen. Der noch im Gesetz-entwurf vorgesehenen Begriff der „monatlichen finanziellen Unterstützung“ ist in „Conterganrente“ geändert worden.
Die Conterganrente ist nicht – wie noch Anfang 2008 vorgesehen – nur um 5% angehoben, sondern verdoppelt worden. Der Höchstsatz beträgt seit dem 01. Juli 2008 1.090 Euro (früher: 545 Euro). Gleichzeitig wurde neu geregelt, dass diese Conterganrente nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB-II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird. Wir haben das Straßenverkehrsgesetz geändert, so dass es jetzt für die Ge-schädigten einen - längst überfälligen - Anspruch auf einen Behindertenparkplatz gibt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat mit einem Rundschreiben zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Sinne der contergangeschädigten Menschen bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln der Rahmen voll ausge-schöpft und Ausnahmetatbestände genutzt werden sollten. Wir haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir mehr Forschung über die Lebenssituation der Betroffenen erreichen und hieraus Schlüsse für wirkungsvollere Hilfen und Hilfsmittel ziehen wollen.
Jährliche Sonderzahlung und Aufhebung der Ausschlussfrist
Jetzt ist der zweite große Schritt getan. Denn die Koalition hat weitere Verbesserun-gen für contergangeschädigte Menschen auf den Weg gebracht. Das entsprechende Zweite Gesetz zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes ist im Deutschen Bundestag verabschiedet worden.
Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht eine jährliche Sonderzahlung, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen wird. Diese neue Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. In ihrer Höhe wird sie sich am Grad der Behinderung orientieren. Mit der Sonderzahlung wollen wir dauerhaft und nachhaltig helfen. Wir wollen den Betroffenen damit einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie ganz nach ihren eigenen Be-dürfnissen nutzen können.
Diese Sonderzahlung wird einerseits finanziert durch eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen Euro, zu der sich die Firma Grünenthal freiwillig verpflichtet hat. Diese Mit-tel sollen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen eingezahlt werden. Zum anderen kommen für die Sonderzahlung 50 Millionen Euro aus dem bestehenden Vermögen der Conterganstiftung hinzu. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 100
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Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leis-tungsberechtigten ausgezahlt.
Außerdem eröffnen wir den contergangeschädigten Menschen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, nun die Möglichkeit, Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz noch geltend machen zu können. Das sehen wir als drin-gend notwendig und als ein Gebot der Gerechtigkeit an. Denn einige Betroffene konnten keinen fristgerechten Antrag auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz stellen, sei es, dass sie bzw. ihre Eltern gar nichts von der Möglichkeit der Leistungsbeantragung wussten, sei es dass der Antrag zu spät ge-stellt wurde oder dass die contergangeschädigten Menschen nicht wussten, dass ihre eigene Behinderung auf die Einnahme von Contergan der Firma Grünenthal durch ihre Mütter während der Schwangerschaft zurückzuführen ist. Für all diese Betroffenen schaffen wir nun die Möglichkeit, ab dem 01. Juli 2009 einen Antrag zu stellen und somit künftig Leistungen zu erhalten.
Für die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlung genauso wie für die Aufhebung der Ausschlussfrist war die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes notwendig. Aber auch in anderer Hinsicht haben wir den Stiftungszweck stärker auf die Bedürf-nisse der contergangeschädigten Menschen zugeschnitten. Es werden künftig nur noch Projekte gefördert, die ausschließlich ihnen zu gute kommen.
Dieser neue Aufgabenzuschnitt hat auch eine Umstrukturierung der Stiftung selbst notwendig gemacht. Wir sorgen damit für effizientere Strukturen.Deshalb gibt es eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Stiftungsrat und Vorstand. Der Stiftungsrat hat die Kontroll- und Aufsichtsfunktion und kann über grundsätzliche Fragen beschließen, während der Vorstand das ausführende Entscheidungsorgan ist.
So kann zukünftig der Stiftungsvorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben im Einver-nehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch bis zu zwei Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen anstellen. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes muss selbst leistungsberechtigt sein.
Darüber hinaus ist der Stiftungsrat verkleinert worden. Er soll künftig aus höchstens sieben Mitgliedern bestehen. Davon werden zwei Mitglieder aus dem Kreis der Be-troffenen stammen und durch eine Abstimmung von den Betroffenen selbst bestimmt werden.
Wir rechnen durch die mögliche Antragstellung von bisher von der Ausschlussfrist Betroffenen mit mehr Verfahren für die Medizinische Kommission. Deshalb heben
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wir die Beschränkung von maximal acht Kommissionsmitgliedern auf. So ist eine personelle Aufstockung möglich.
Der Bund wird künftig für alle anfallenden Verwaltungskosten der Stiftung auf-kommen. Damit gehen die Verwaltungskosten nicht zu Lasten des Stiftungsvermö-gens, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die Betroffenen ausgezahlt werden können.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde am 14. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet. Daran haben viele Personen mitgewirkt. So haben wir gemeinsam monatelang an dem Ge-setzentwurf arbeiten und ihn entsprechend ausgestalten können.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die Conterganrente künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Außerdem wurde derzunächst geplante Aus-zahlungszeitraum der jährlichen Sonderzahlung – ebenfalls auf Wunsch der Betroffen – auf 25 Jahre reduziert.
Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern. Darüber freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme, MdB

Meine Meinung dazu:
Im Grunde ist es das gleiche Blabla wie immer und von Jedermann (MdB)!
Egal wie man den Damen und Herren kommt ob höflich, temperamentvoll oder ob man einen sehr persönlichen Brief verfasst. Immer wird sich auf die Verbesserungen -seit der Verdopplung der Renten im Vorjahr- berufen. So geht es jedenfalls nicht voran. Die Politik der akt. Koalitionspartner sieht bzw. will keinen weiteren (finanziellen) Handlungsbedarf.
Ich habe aber auf die Ausführungen der Frau Hummel nochmals geantwortet:

Sehr geehrte Frau Hummel (MdB),
vielen Dank für die ausführlichen Zeilen.
Nur, das ist mir durchaus alles schon bewußt.
Es sind, wie Sie richtig schreiben, Verbesserungen.
Nicht mehr und nicht weniger!

Unter Anbetracht von mehreren Jahrzehnten der totalen Unterversorgung und Vergessenheit konnte man ja nicht einmal das erwarten.
Freiwillig dazu beigetragen haben auch Sie letztendlich nicht. Vielmehr hat der Film "Contergan eine einzige Tablette" auf uns Opfer
aufmerksam gemacht und die dt. Politik dazu genötigt endlich mehr zu tun.
Das haben Sie mit den "Verbesserungen" auch getan...
aber es gleichzeitig versäumt die Contergan-Geschädigten richtig und ausreichend für die immensen Behinderungen zu entschädigen.

Im Vergleich zum Vorjahr stehen wir Geschädigten wirklich besser da.
Im Vergleich zu unseren Behinderungen (verbunden mit körperlichen u. seelischen Qualen) ist die aktuelle Versorgung weiterhin ungenügend.
Da können Sie die Verbesserungen hochpreisen wie Sie wollen und damit vielleicht Ihr Gewissen beruhigen.

Wir Geschädigten jedoch werden erneut von der dt. Politik (in Begleitung des Schädigers Grünenthal) mit dem kleinstmöglichen Nenner abgespeist und damit zum zweiten Mal betrogen.
Anstatt , wie versprochen, eine parteiübergreifende Lösung für die Contergan-Opfer zu erreichen hat die Koalition abgestimmt ohne weitere Verbesserungen (die durchaus auf dem Papier anderer Parteien standen) zuzulassen. Auch von den Geschädigten vorgetragene Wünsche bei der Anhörung vom 04.05.2009 wurden einfach ignoriert.
Soviel zu ihrem Demokratieverständnis (gegenüber Minderheiten)!

Wie dem auch sei. Ich hoffe nicht das wir das Ende der Fahnenstange schon erreicht haben. Sie sollten sich daher weiterhin einsetzen um für die durch Contergan Missgebildeten Menschen eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

Eine Frage noch zum Schluss, mit der Bitte um ehrliche Antwort:
Wie würden Sie Z.B. als Vierfachgeschädigter Conti mit einer mtl. Rente von 1090 € das Leben meistern?...
...und dazu noch Lebensqualität erfahren?

Mit freundlichen Grüßen!

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 20:42 #3118

  • Anonymous
Hallo Quietschy,

ich finde, du hast nen prima Schreibstil.
Gut ist auch, der "guten" Frau weiter auf den "Nerv" zu gehen.

Zwar wird dein Schreiben nicht die Welt aus den Angeln heben,
aber mühsam ernährt sich das Eichhörnchen......

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 20:43 #3119

  • Brigitte1959
Sehr fleißige Angestellte hat Frau Humme .

Aber leider wieder nur das übliche Bla, bla


Lg Brigitte

Per Mail
Ihre Mails zu Contergan auch vom 13. Mai 2009
Berlin, 20. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Speer,
vielen Dank für Ihre vielen Mails zu der Situation der Contergangeschädigten an Mit-glieder der SPD-Bundestagsfraktion. Gerne möchte Ihnen nun abschließend die berschlossenen Ergebnisse skizzieren. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu ver-bessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben.
Verdoppelung der Conterganrente
Seit mehr als einem Jahr stehen wir Politikerinnen von SPD und CDU/CSU in Ver-handlungen mit Betroffenen und deren Verbänden, der Verursacherfirma Grünen-thal, der Contergan-Stiftung für behinderte Menschen und der Bundesregierung. Vieles ist bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen. Der noch im Gesetz-entwurf vorgesehenen Begriff der „monatlichen finanziellen Unterstützung“ ist in „Conterganrente“ geändert worden.
Die Conterganrente ist nicht – wie noch Anfang 2008 vorgesehen – nur um 5% angehoben, sondern verdoppelt worden. Der Höchstsatz beträgt seit dem 01. Juli 2008 1.090 Euro (früher: 545 Euro). Gleichzeitig wurde neu geregelt, dass diese Conterganrente nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB-II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird. Wir haben das Straßenverkehrsgesetz geändert, so dass es jetzt für die Ge-schädigten einen - längst überfälligen - Anspruch auf einen Behindertenparkplatz gibt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat mit einem Rundschreiben zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Sinne der contergangeschädigten Menschen bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln der Rahmen voll ausge-schöpft und Ausnahmetatbestände genutzt werden sollten.
SEITE 2
Wir haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir mehr Forschung über die Lebenssituation der Betroffenen erreichen und hieraus Schlüsse für wirkungsvollere Hilfen und Hilfsmittel ziehen wollen.
Jährliche Sonderzahlung und Aufhebung der Ausschlussfrist
Jetzt ist der zweite große Schritt getan. Das entsprechende Zweite Gesetz zur Än-derung des Contergan-Stiftungsgesetzes ist im Deutschen Bundestag am 14. Mai 2009 verabschiedet worden. Daran haben viele Personen mitgewirkt. Zuallererst danke ich Ihnen und den vielen Betroffenen, die in unzähligen Gesprächen und Schreiben ihre Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben.
Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die jährliche Sonderzahlung, die noch in die-sem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen wird. Diese neue Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. In ihrer Höhe wird sie sich am Grad der Behinderung orientieren. Mit der Sonderzahlung wollen wir dauerhaft und nachhaltig helfen. Wir wollen den Betroffenen damit einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie ganz nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.
Diese Sonderzahlung wird einerseits finanziert durch eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen Euro, zu der sich die Firma Grünenthal freiwillig verpflichtet hat. Diese Mit-tel sollen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen eingezahlt werden. Zum anderen kommen für die Sonderzahlung 50 Millionen Euro aus dem bestehenden Vermögen der Conterganstiftung hinzu. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leis-tungsberechtigten ausgezahlt.
Außerdem eröffnen wir den contergangeschädigten Menschen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, nun die Möglichkeit, Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz noch geltend machen zu können. Das sehen wir als drin-gend notwendig und als ein Gebot der Gerechtigkeit an. Denn einige Betroffene konnten keinen fristgerechten Antrag auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz stellen, sei es, dass sie bzw. ihre Eltern gar nichts von der Möglichkeit der Leistungsbeantragung wussten, sei es dass der Antrag zu spät ge-stellt wurde oder dass die contergangeschädigten Menschen nicht wussten, dass ihre eigene Behinderung auf die Einnahme von Contergan der Firma Grünenthal durch ihre Mütter während der Schwangerschaft zurückzuführen ist. Für all diese Betroffenen schaffen wir nun die Möglichkeit, ab dem 01. Juli 2009 einen Antrag zu stellen und somit künftig Leistungen zu erhalten.
SEITE 3
Für die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlung genauso wie für die Aufhebung der Ausschlussfrist war die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes notwendig. Aber auch in anderer Hinsicht haben wir den Stiftungszweck stärker auf die Bedürf-nisse der contergangeschädigten Menschen zugeschnitten. Es werden künftig nur noch Projekte gefördert, die ausschließlich ihnen zu gute kommen.
Dieser neue Aufgabenzuschnitt hat auch eine Umstrukturierung der Stiftung selbst notwendig gemacht. Wir sorgen damit für effizientere Strukturen.Deshalb gibt es eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Stiftungsrat und Vorstand. Der Stiftungsrat hat die Kontroll- und Aufsichtsfunktion und kann über grundsätzliche Fragen beschließen, während der Vorstand das ausführende Entscheidungsorgan ist.
So kann zukünftig der Stiftungsvorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben im Einver-nehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch bis zu zwei Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen anstellen. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes muss selbst leistungsberechtigt sein. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat verkleinert worden. Er soll künftig aus höchstens sieben Mitgliedern be-stehen. Davon werden zwei Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen stammen und durch eine Abstimmung von den Betroffenen selbst bestimmt werden.
Wir rechnen durch die mögliche Antragstellung von bisher von der Ausschlussfrist Betroffenen mit mehr Verfahren für die Medizinische Kommission. Deshalb heben wir die Beschränkung von maximal acht Kommissionsmitgliedern auf. So ist eine personelle Aufstockung möglich. Der Bund wird künftig für alle anfallenden Ver-waltungskosten der Stiftung aufkommen. Damit gehen die Verwaltungskosten nicht zu Lasten des Stiftungsvermögens, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die Betroffenen ausgezahlt werden können.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die Conterganrente künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Außerdem wurde derzunächst geplante Aus-zahlungszeitraum der jährlichen Sonderzahlung – ebenfalls auf Wunsch der Betrof-fen – auf 25 Jahre reduziert.
Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen kön-nen wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 22:27 #3122

  • Boncu
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Hallo Brigitte,

soooo viel Fleiss braucht's dafür ja auch nicht, bis auf die Anrede und den jeweils ersten Absatz sind alle 3 Schreiben offenbar identisch ...

Schönen Feiertag wünscht

Boncu

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 23:25 #3123

  • Brigitte1959
Hallo Jürgen das war ironisch gemeint ! :vomit:

Lg Brigitte :thanks:

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 20 Mai 2009 23:53 #3125

  • Brigitte1959
Hier ist eine neue Quelle um den Abgeordneten eure Meinung zu Geigen .

www.kandidatenwatch.de

Weil auf Abgeordnetenwatch ist das Thema Contergan ausgenudelt .

Lg Brigitte

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 21 Mai 2009 09:34 #3127

  • Quietschy
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Ok!
Dann "geigen" wir eben einfach weiter :eusa_boohoo:

Hey "kandidatenwatch" wir kommen...
denn Mundtod werden die uns nicht kriegen!

Die "schablonenhaften" Schreiben von Frau Hummel oder anderen MdB`s zeigen, dass unsere Schicksale hier keine Rolle spielen. Wie auch immer einer von uns über sein Leben und/oder seine Leiden berichtet, so wird im Höchstfall mit einem Satz des Bedauerns darauf eingegangen...
alles was weiter folgt ist blablabla und einerlei.
Das ist nicht nur traurig sondern in überzogenem Maße respeklos und ignorant!

Trotzdem werden wir nicht aufgeben! Oder?
Mürbe machen heißt unsere Taktik :clubbed: , immer feste drauf!

Schönen Feiertag oder (je nachdem)
Schönen Vatertag :drinking:

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 30 Mai 2009 13:12 #3244

  • Anonymous
Hier die Antwort auf mein Schreiben vom 9./10. Mai der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, genauer von Frau Ilse Falk, stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Ich habe die Antwort komplett (mit allen Fehlern) und wörtlich abgeschrieben und werde sie später kommentieren. Ob ich auf diesen Brief antworte, weiß ich noch nicht...ihr wisst schon, Perlen vor die Säue werfen ist nicht meine Stärke


Berlin, 28. Mai 2009


Ihr Schreiben an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Volker Kauder MdB, vom 10. Mai 2009


Sehr geehrter Herr Hafeneth,

vielen Dank für das Schreiben an unseren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder MdB, der mich als thematisch zuständige Stellvertretende Vorsitzende gebeten hat, Ihnen zu antworten.

Seitdem wir uns im Deutschen Bundestag intensiv mit der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen beschäftigen, habe ich in vielen persönlichen Gesprächen, aus zahlreichen Schreiben und nicht zuletzt durch die zwei großen Anhörungen des Familienausschusses des Deutschen Bundestages einen Eindruck davon erhalten, wie schwer das tägliche Leben der contergangeschädigten Menschen ist und zunehmend wird. Dabei habe ich – ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen – nicht nur mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverbandes Contergangeschädigter gesprochen, sondern auch mit anderen organisierten Betroffenen: Wie Sie waren und sind die meisten meiner Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner trotz ihrer Behinderung erwerbstätig. Nach Jahren der Beanspruchung fällt es aber immer schwerer, dieses Leben weiter zu führen – der Bedarf an Hilfsmitteln und Hilfen steigt mit zunehmendem Alter stetig an.

Wir sind uns alle einig, dass der Vertrieb des Schlafmittels Contergan, die gerichtlichen Verfahren, noch mehr aber die Behinderungen selbst den Betroffenen und ihren Familien ein unvorstellbar schwieriges Lebensschicksal bereitet haben. Daher habe ich auch großes Verständnis für die Verbitterung, die aus Ihrem Schreiben spricht. Zumal in Ihrem Fall ein schweres persönliches Schicksal hinzukommt.

Ich habe auch Verständnis dafür, dass nicht alle contergangeschädigten Menschen ihr Schicksal annehmen können und es nicht allen gelingt, mit einer solchen Bürde ein lebenswertes, glückliches Leben zu leben.

Was den gerichtlichen Vergleich mit der Firma Grünenthal betrifft, so hat das Bundesverfassungsgesetz festgestellt, dass dieser rechtlich nicht anfechtbar ist – sosehr Sie selbst als Betroffener das anzweifeln. Daher sind weitere Schadensersatzansprüche gegenüber der Verursacherfirma ausgeschlossen. Obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet, hat sich – wie Sie sicherlich wissen – die Firma Grünenthal bereit erklärt, neben den bereits in den 70er Jahren geleisteten Zahlungen jetzt nochmals 50 Mio. Euro für die Conterganopfer zur Verfügung zu stellen.

Wir haben uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Frage nach Schuld und Verantwortung des Staates immer wieder gestellt und versucht, sie zu beantworten. Mit den in den letzten 1 ½ Jahren verabschiedeten Verbesserungen sind wir ein gutes Stück voran gekommen und konnten für die Betroffenen wirkliche Verbesserungen erreichen – vor allem in finanzieller Hinsicht: Neben der Verdoppelung der monatlichen Conterganrenten seit dem 1.7.2009 wird es ab diesem Jahr zusätzlich eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von ca. 4200 Euro für die am schwersten Geschädigten geben. Mit dieser Sonderzahlung sollen die Betroffenen besondere Bedarfe decken und sich Wünsche erfüllen können, für die kein anderer aufkommt. Da die Zahlung für das Jahr 2009 im November ausgeschüttet wird, die für das Jahr 2010 bereits im Januar, wird den contergangeschädigten Menschen innerhalb weniger Monate eine größere Summe zur Verfügung stehen.

Ich bin mir bewusst, dass auch mit diesen Sonderzahlungen nicht all die Bedarfe gedeckt werden können, die Sie in Ihrem Schreiben anmahnen. Ich bin aber zuversichtlich, dass sie zur Verbesserung der Lebenssituation wesentlich beitragen werden.

Ihrer Forderung, die Vertreter der Betroffenen im Stiftungsrat per Urwahl zu nominieren, sind wir nachgekommen. So erhalten alle unterschiedlich Organisierten die gleichen Chancen.

Sehr geehrter Herr Hafeneth, wenn wir im Deutschen Bundestag auch nicht alle Forderungen der Betroffenen nachkommen konnten, so sind wir doch einen grpßen Schritt weitergekommen auf einem Weg, der mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sicherlich noch nicht zu Ende ist. Wenn sich nach Abschluss des Forschungsauftrags, der in den nächsten Wochen vergeben werden soll, herausstellt, dass es in bestimmten Bereichen Defizite geben sollte, müssen wir dann erneut nachdenken, was zu tun ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ilse Falk

Aufruf zum "letzten Gefecht" im Verfahren auf Erlass des 2.Änderungsgesetzes 30 Mai 2009 13:26 #3245

  • Brigitte1959
Aber Stephan du kannst dich Glücklich Schätzen du hast als Einzigster eine Antwort
bekommen ,die nicht ganz im Bausatzsystem ist .

Wer weiß vielleicht sind ja auch unsere lieben Politiker lernfähig :giraffe:

Lg Brigitte
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