Am letzten Tage vor Fristablauf bezüglich der Anfechtbarkeit des 1. Änderungsgesetzes hat eine Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Verfassungsbeschwerde isnd noch persönliche Erklärungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt.
[align=center:14fwxgz0]Bei Rückfragen:
Contergannetzwerk
1. Vorsitzender: Christian Stürmer
Tel.: 0711/3101676
Email:
contergan@stuermerweb.de[/align:14fwxgz0]