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THEMA: Sehr geehrte Frau Marks,............

Sehr geehrte Frau Marks,............ 22 Nov 2012 16:14 #23530

  • marianne
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Frage zum Thema Soziales

15.11.2012




Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

Ich hätte gerne gewusst, ob und ab wann die SPD die Contergangeschädigten endlich gleich und ihrer übernommenen Verantwortung gemäss entschädigen will.

Nur ca. 90% der Geschädigten bekommen seit 1972 Entschädigung. Der Rest bekommt nur Bruchteile oder garnichts bis heute. Dieses hatte die SPD 2008 so mitgetragen.
Da es sich nicht um eine soziale sondern eine entschädigungsrechtliche Leistung handelt, ist es nicht nur ungerecht, sondern gesetzwidrig, dass hier nicht alle gleich entschädigt werden (natürlich abgestuft nach Schädigungsgrad).

Es ist schon schlimm genug, dass die Contergangeschädigten in Deutschland insbesondere im internationalen aber auch im Vergleich mit anderen Geschädigten in Deutschland (siehe HIV, oder Gewaltopfer) seit Jahrzehnten völlig unzulänglich entschädigt und versorgt wurden, MENSCHENUNWÜRDIG ist es, 10% von dieser Gruppe auch noch dieses Wenige überwiegend vorzuenthalten !!!!




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Antwort von Caren Marks

22.11.2012




Sehr geehrte Frau ,

Sie erwecken mit Ihrer Frage den Eindruck, es habe keine Verbesserungen für Contergan-Geschädigte gegeben. Das ist, wie Sie wissen, nicht zutreffend. Ich will daher den Sachverhalt noch einmal kurz darlegen.

Das für die Herstellung verantwortliche Unternehmen Grünenthal hat 1971 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigungszahlung von 100 Mio DM in den deutschen Conterganfonds eingezahlt. Damit wurde die Haftungsverpflichtung rechtlich abschließend geklärt. Für die Opfer wurde 1972 eine Stiftung für gegründet. Mit dem Conterganstiftungsgesetz 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Gesamtverantwortung für die Conterganrenten übernommen.

Da sich herausgestellt hat, dass die gesundheitlichen Folgen für die Contergangeschädigten schwer wiegender sind, als damals angenommen, hat der Bundestag eine Reihe von Verbesserungen beschlossen.

Im Jahr 2008 wurden die Renten verdoppelt. Der Höchstsatz lag damit bei 1090 Euro statt wie vorher 545 Euro. Außerdem wurde geregelt, dass die Conterganrenten nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet werden. Seit 2009 werden die Conterganrenten automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Derzeit liegen die Höchstrenten bei 1152 Euro, die monatliche Durchschnittsrente liegt bei 982 Euro. Zudem wurde die Ausschlussfrist, zu der sich Betroffene spätestens bei der Conterganstiftung melden müssen, abgeschafft. Damit wurde eine zentrale Forderung der Betroffenenverbände erfüllt.

Es wurden weitere 100 Millionen Euro über 25 Jahre ausgezahlt. So erhalten Menschen mit Conterganschädigungen seither, gestaffelt nach Schwere der Behinderung, zusätzlich zu den monatlichen Conterganrenten jährliche Sonderzahlungen (durchschnittlich derzeit 2206 Euro).

Im zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde 2009 auch geregelt, dass ein Forschungsauftrag für eine Studie vergeben wurde, die die Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen im Hinblick auf Spät- und Folgeschäden untersucht. Im Juni 2012 wurden erste Zwischenergebnisse vorgestellt, die weiteren Handlungsbedarf aufzeigen. Der Familienausschuss hat auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass nach Vorlage des Abschlussberichtes (voraussichtlich Ende dieses Jahres) eine öffentliche Anhörung stattfinden soll, zu der alle Verbände und Betroffene eingeladen werden. Dabei soll es um den Umsetzungsstand der beiden Änderungsgesetze zum Conterganstiftungsgesetz und des Antrages sowie der Handlungsempfehlungen der Studie gehen. Danach wird die Anhörung ausgewertet und Schlussfolgerungen für das parlamentarische Handeln gezogen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für eine weitrechende Entschädigung von Menschen mit Conterganschäden eingesetzt. Das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn nicht alle Maximalforderungen der Interessengruppen umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB

www.abgeordnetenwatch.de/caren_marks-575...f361480.html#q361480








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Aw: Sehr geehrte Frau Marks,............ 22 Nov 2012 16:46 #23531

  • Stefan Hirsch
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Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für eine weitrechende Entschädigung von Menschen mit Conterganschäden eingesetzt. Das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn nicht alle Maximalforderungen der Interessengruppen umgesetzt werden können. Frage: warum eigentlich nicht? 50 Jahre ist aus Menschlicher Sicht eine sehr sehr lange Zeit!!

Auffallend immer wieder die gleichen Textkonserven mit Verfallsdatum ungenießbar!!
Stefan
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Aw: Sehr geehrte Frau Marks,............ 22 Nov 2012 16:51 #23532

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Frage zum Thema Familie

18.11.2012




Von:

Sehr geehrte Katrin Göring-Eckardt!

Das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid, das 1957 von der in NRW ansässigen Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht wurde, hatte zu schwerwiegenden Missbildungen (Dysmelien) bei Neugeborenen geführt. Obwohl schon 1.600 Hinweise auf Missbildungen bei Neugeborenen bei Grünenthal eingingen, wurde das Medikament erst vom deutschen Markt genommen, als die Zeitung Welt am Sonntag 1961 in einem Artikel über mögliche Gesundheitsschäden durch Contergan berichtete. Die Aufsichtsbehörden sowie die Politik haben hier leider allzu offensichtlich versagt.

Meine Frage hierzu: Werden Sie sich persönlich bzw. Ihre Bundestagsfraktion für eine Entschädigung der Conterganopfer einsetzen, die den Betroffenen ein Leben in Würde ermöglicht?




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Antwort von Katrin Göring-Eckardt

22.11.2012




Sehr geehrte Frau

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Seit Juli liegen die vorläufigen Ergebnisse der Studie "Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen" der Universität Heidelberg vor. Diese vorliegenden Ergebnisse sind zwar erst vorläufig, dafür aber umso deutlicher: Ungedeckte Bedarfe belasten Contergangeschädigte in einem Ausmaß, das fast nicht vorstellbar ist, wenn man nicht täglich damit lebt. Fast 85 Prozent der Befragten leiden an Schmerzen, ihre Bedarfe an Medikamenten, Hilfsmitteln, rehabilitativen Maßnahmen und physikalischer Therapie sind in großen Teilen nicht gedeckt. Nur wenige sind finanziell in der Lage, sie in Eigenleistung zu finanzieren. Der Bedarf an Assistenz im Alltag wird zunehmen, er ist bereits jetzt nicht ausreichend gedeckt. Ein bemerkenswerter Teil der Geschädigten kann aufgrund der Schädigung und mangelnder Versorgung nicht me hr arbeiten, entsprechend bestehen Verdienstausfälle.

Für die Politik bedeutet das: Wir müssen handeln, und zwar jetzt! Die Betroffenen werden immer älter, ihre Schmerzen nehmen zu. Ihre Bedarfe werden steigen.
Auch die Koalitionsfraktionen scheinen aus diesen Ergebnissen Konsequenzen ziehen zu wollen und streben einen interfraktionellen Dialog an. Bisher muss man sagen, dass allerdings recht wenig passiert ist. Die Fraktionen loten zunächst intern aus, wie sie sich inhaltlich positionieren möchten. Die Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich entschieden, keinen eigenen Antrag zum Thema Contergan einzubringen, sondern den interfraktionellen Dialog abzuwarten und dort auch die Forderungen der Geschädigten einzubringen. Wir gehen davon aus, dass es die Koalition ernst meint mit ihrer Aussage, noch in dieser Legislatur eine Erhöhung der Renten zu erwirken.
Der Antrag der Linksfraktion wurde am 25. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Ausschussberatungen und abschließende Lesung stehen noch bevor. Darüber hinaus wird Anfang nächsten Jahres eine Anhörung zu diesem Thema stattfinden. Wir möchten die Anhörung und die Diskussion mit den anderen Fraktionen abwarten, bevor wir entscheiden, wie wir uns zu dem Antrag der Linksfraktion verhalten werden. Zweifellos greift die Linksfraktion darin die Anliegen und Forderungen der Betroffenen auf. Das begrüßen wir, auch wir stehen regelmäßig im Kontakt mit verschiedenen Interessenverbänden Contergangeschädigter. In strategischer Hinsicht bewerten wir den Antrag allerdings kritisch. Angesichts von Forderungen wie zum Beispiel der, dass 30 Prozent des Jahresgewinns des Unternehmens Grünenthal an die Conterganstiftung abgeführt werden sollen, ist eine Ablehnung des Antrags durch die Koalitionsfrakti onen absehbar. Das hilft den Betroffenen nicht weiter. Wir machen uns seit vielen Jahren engagiert dafür stark, dass contergangeschädigte Menschen endlich angemessen entschädigt werden. Um dies zu erreichen und dabei auch die Vorstellungen der Betroffenen einbringen zu können, scheint uns eine Verständigung aller Fraktionen strategisch sinnvoller.

Wir möchten den Schadensausgleich zügig verbessert und regelmäßig überprüfen. So ist es beispielsweise bereits jetzt möglich und notwendig, Renten für die Betroffenen zu erhöhen. Auch die Firma Grünenthal sollte sich an der Finanzierung des Schadenausgleichs beteiligen. Sie ist dazu rechtlich leider nicht verpflichtet, steht aber selbstverständlich in einer moralischen Verpflichtung. Über eine zügige Erhöhung der Renten hinaus müssen wir weiter darüber sprechen, in welcher Höhe den Geschädigten eine finanzielle Kompensation für den Verlust an Lebensqualität geleistet werden kann. Wir werden uns für eine solche Kompensation stark machen. Wir gehen davon aus, dass diese inhaltlich gerechtfertigte Forderung gegenüber den Koalitionsfraktionen in dieser Legislatur nicht durchsetzbar sein wird. Wie hoch eine solche zusätzliche Zahlung ausfallen sollte, dar&uum l;ber gehen die Meinungen auseinander. Wir müssen hier zu einer Lösung kommen.
Den Ärger der Betroffenen darüber, wie lange nichts oder zu wenig getan wurde, können wir gut nachvollziehen. Deshalb muss der Deutsche Bundestag nun zügig einen Beschluss fassen, der Ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Dafür setzen wir uns weiterhin ein.

Noch einige Worte zum weiteren parlamentarischen Prozess: Wie bereits erwähnt, wird der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anfang nächsten Jahres eine Öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchführen. Ein Termin für diese Anhörung steht noch nicht fest. An einer Öffentlichen Anhörung können Interessierte als Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen. Sie müssen sich dazu im Sekretariat des Familienausschusses anmelden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages. Inhaltlich äußern dürfen sich wie bei jeder anderen Öffentlichen Anhörung nur diejenigen, die von den Fraktionen als Sachverständige eingeladen wurden. Die Zahl der Sachverständigen steht bisher noch nicht fest, ebenso wenig ist geklärt, wer eingeladen wird. Im Rahmen der Anhörung selbst werden keine Entscheidungen getroffen, dort werden die Sachverständigen befragt. Es ist davon auszugehen, dass nach der Anhörung interfraktionelle Gespräche stattfinden werden, in denen über einen Gesetzentwurf in dieser Frage entschieden wird. Diese Gespräche werden nicht öffentlich stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

www.abgeordnetenwatch.de/katrin_goering_...f361828.html#q361828










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Aw: Sehr geehrte Frau Marks,............ 30 Nov 2012 09:37 #23765

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Antwort von Caren Marksbisher keineEmpfehlungen29.11.2012

Sehr geehrter Herr Rawiel,

vielen Dank für die Nachfrage zum Thema Conterganentschädigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die in der Antwort an Frau Kornak erwähnte Studie und die Anhörung der Betroffenen und Verbände im Familienausschuss abwarten möchte. Wir werden in der SPD-Bundestagsfraktion die Ergebnisse der Studie und der Anhörung diskutieren und sorgfältig darüber beraten, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Conterganschäden beschlossen werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rawiel)

Caren Marks, MdB


Frage zum Thema Soziales 23.11.2012

Sehr geehrte Frau Marks,

Sie schreiben, Grünenthal habe im Rahmen eines Vergleiches 100 Millionen in die Stiftung eigezahlt. Leider war es nicht ganz so. Ich habe Ihnen hier beigefügt, wie es sich wirklich zugetragen hat :

www.gruenenthal-opfer.de
Siehe Punkt " STIFTUNGSVERHANDLUNGEN "

und habe folgende Frage an Sie:

Haben sie das so gewusst, hat das Ministerium Sie und den Ausschuss
hierüber richtig informiert ?
Wie bewerten Sie die Rolle der Bundesregierung bzw. die übernommene
Verantwortung angesichts dieser Fakten ?

Mit freundlichen Grüssen,

Andrea Kornak


Antwort von Caren Marksbisher keineEmpfehlungen29.11.2012

Sehr geehrte Frau Kornak,

vielen Dank für die erneute Nachfrage zum Thema Conterganentschädigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die in meiner letzten Antwort erwähnte Studie und die Anhörung der Betroffenen und Verbände im Familienausschuss abwarten möchte. Wir werden in der SPD-Bundestagsfraktion die Ergebnisse der Studie und der Anhörung diskutieren und sorgfältig darüber beraten, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Conterganschäden beschlossen werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks

Aw: Sehr geehrte Frau Marks,............ 30 Nov 2012 09:51 #23766

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Das ganze ist eine Farce !

Ich habe seit 2 Jahren eine Petition im Bundestag anhängig, da ich mangels eines
Nachteilsausgleiches für Behinderte vermutlich bis über meinen Tod hinaus, monatlich 100,- €
Bafög mtl. zurückzahlen muss. Ich habe in dieser Zeit teilweise nch nicht einmal Conterganrente bekommen,
und musste Jahrzehnte um meine korrekte Einstufung kämpfen.
Nun bekomme ich eine erste Nachahlung - seit 1983 UNVERZINST, noch nicht einmal gesetzlich (4%) verzinst !!!

Das Bafögamt berechnet mir so hohe Zinsen, dass der Betrag so nie zu Lebzeiten abgebaut werden kann.
An die Stiftung muss/te ich auch 6,5% Zinsen zahlen, was bedeutet, dass die unverzinslte Nachzahlung
praktisch von mir selbst, den von mir gezahlten Zinsen an die Stiftung, generiert wurde !!!!!

Eine Enteigung nach der Nächsten !!!!!!

Aw: Sehr geehrte Frau Marks,............ 30 Nov 2012 09:55 #23767

  • Andrea
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Leider zu früh abgeschickt:

Meine Petition wurde diesen Mittwoch wohl von SPD/FDP/CDU abgelehnt. Die Grünen wollten
die Entscheidung schieben, die Linken haben meinen Antrag unterstützt.

Am 13.12.2012 ist meine Petition im Bundestag, aber das ist dann ja nur noch ein formeller Akt.
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