mitstreiter schrieb:
Ich habe auch einige Male kapitalisiert. Es ist schade, dass man ab 55.Lebensjahr nicht mehr kapitalisieren kann. Gerne wollte ich später eine kleine behindert gerechte Wohnung kaufen. Die Erhöhung des Alters sollte auf 60 Jahre oder auf 65 Jahren erhöht werden.
Da kann ich dich etwas beruhigen! Es ist so, dass die Conterganstiftung nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr einer Kapitalisierung zustimmen muss! Lt. Aussage der Stiftung ist es aber so, dass sie für den Kauf einer behindertengerechten Immobilie zustimmen kann! Allerdings hat man, lehnt sie diese ab, keinen Rechtsanspruch darauf! Aber versuchen kann man es allemal!
Allerdings ausschließlich zum Zwecke des Wohnens! Eine Kapitalisierung für ein behinderungsbedingten Kfz-Umbau ist dann nicht mehr möglich!
LG
Femme