Hallo Peter danke das du geantwortet hast und auch die Berechnung beigefügt wurde, wenn es demnach erstmals 2018 zu einer Auszahlung kommen wird so ist dies für uns alle nicht hinnehmbar. Dies würde bedeuten das die jetzige Variante der Bedarfe besten bleibt bis 2018, und wieder nur 5,4 Millionen Jährlich erkämpft werden muss und in den 2 Jahren werden demnach weitere 54,6 Millionen eingespart bzw. wieder Abgenommen. Also aus den Jahren 2013 bis 2016 wurden uns 90 Millionen Abgenommen und für 2017 bis 2018 54,6 Millionen das wären über 144,6 Millionen Euro von 2013 bis 2018 die nicht an die Betroffenen Ausgezahlt würden, dies verschlägt mir die Sprache.
retep1962 schrieb:
Moin,
Auf Seite 52:
Eine entsprechende Änderung
des Conterganstiftungsgesetzes ist frühestens zum 1. Januar 2017 möglich. Als nächster
Zeitpunkt für die Einführung der Pauschalierung kommt dann erst wieder der 1. Januar
2018 in Betracht. Sofern es zu einer Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe
kommt, ist eine Änderung des § 11 Satz 2 Nr. 2 des Conterganstiftungsgesetzes erforderlich