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30.08.2011
Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz einige Leistungen als “Nachteilsausgleich”. Diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis – er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis – besitzen.
Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit 60,- Euro bzw. 30,- Euro.
Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.
Bitte beachten Sie : Am 1.September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in Deutschland wesentlich erweitert.
Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer- behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden
bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
Ab dem 1. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises · für schwerbehinderte Menschen (grün/orange) · zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs (grün/orange) sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Schwerbehinderte Menschen
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.