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Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte nicht im IC o ICE
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THEMA: Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte nicht im IC o ICE

Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte nicht im IC o ICE 03 Sep 2013 17:28 #33689

  • Braunauge
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www.dmg-online.de/2011/08/freie-fahrt-fu...enschen-mit-ausweis/
30.08.2011

Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz einige Leistungen als “Nachteilsausgleich”. Diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke

Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis – er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis – besitzen.

Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit 60,- Euro bzw. 30,- Euro.

Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.
Bitte beachten Sie : Am 1.September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in Deutschland wesentlich erweitert.
Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer- behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden
bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

Ab dem 1. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises · für schwerbehinderte Menschen (grün/orange) · zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs (grün/orange) sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Schwerbehinderte Menschen

Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Grüsse Euch

Braunauge

Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte nicht im IC o ICE 03 Sep 2013 17:31 #33690

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Selbst wenn man den IC oder ICE Zuschlag entrichtet, berechtigt es Schwerbehinderte nicht im IC oder ICE zu fahren. Um möglichst bequem und ohne viele Umstiege zu reisen, muss der volle Reisepreis für IC oder ICE entrichtet werden, obwohl bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte mit Ausweis und Wertmarke seit 2011 möglich ist.
Grüsse Euch

Braunauge

Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte nicht im IC o ICE 03 Sep 2013 17:52 #33691

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Es ist doch eigentlich unfair, wenn nicht zumindest der Fahrpreis für Regionalzüge o.ä. vom IC ICE Fahrpreis in Abzug gebracht wird. Das sollte der Deutschen Bahn doch EDV-technisch möglich sein. Aber da scheitert es wohl eher am Willen. Die Deutsche Bahn möchte die Schwerbehinderten wohl aus den IC ICE Zügen fernhalten.
Grüsse Euch

Braunauge
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