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Contergan-Opfer durfte viele Fahrgeschäfte nicht nutzen
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THEMA: Contergan-Opfer durfte viele Fahrgeschäfte nicht nutzen

Contergan-Opfer durfte viele Fahrgeschäfte nicht nutzen 07 Sep 2019 08:22 #46215

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Auch Andreas Brand will Achterbahn fahren
Stuttgarter Nachrichten
Der 57-Jährige ist ein Contergan-Opfer. Im Europapark Rust durfte er wegen des Handicaps bisher viele Fahrgeschäfte nicht nutzen.

Freizeitpark sieht Vergleich positiv Auch Andreas Brand will Achterbahn fahren
Der 57-Jährige ist ein Contergan-Opfer. Im Europapark Rust durfte er wegen des Handicaps bisher viele Fahrgeschäfte nicht nutzen. Dagegen hat er sich vor Gericht gewehrt – und mit einem Vergleich wohl auch anderen Behinderten eine Tür geöffnet.

Kernen - Nervenaufreibend langsam arbeitet sich der Waggon das steile Gleis hinauf. Der Blutdruck steigt, der Puls wird immer schneller. Dann ist es soweit: Freier Fall. Es geht rasant in die Tiefe, das ganze Gewicht wird in den Sitz gepresst. Adrenalin durchflutet den Körper. Andreas Brand liebt diesen Kick. Den Rausch des Achterbahn-Fahrens. „Das war von Kind an meine große Leidenschaft. Anfangs auf dem Cannstatter Wasen, später in Freizeitparks, auch in Amerika.“
Der lang geplante Ausflugstag war mit dem Fahrverbot gelaufen

Verständlich, dass mit insgesamt 13 Achterbahnen auch der Europapark Rust eine beliebte Anlaufstelle für den Adrenalin-Junkie aus Rommelshausen ist. Im Jahr 2014 machte Brand mit der ganzen Familie – Ehefrau Stephanie und den zwei Jungs – einmal mehr einen Ausflug in das Vergnügungs-Mekka im Rheintal. Er hatte gerade voller Vorfreude in der „Schweizer Bobbahn“ Platz genommen, als er vom Betriebspersonal aufgefordert wurde, die Bahn aus Sicherheitsgründen wieder zu verlassen. Andreas Brand, Jahrgang 1962, hat aufgrund einer schon im Mutterleib erlittenen Schädigung durch das Arzneimittel Contergan stark verkürzte Arme. Aus Sicht der Fahrgeschäfts-Betreiber könne er sich in der Achterbahn nicht festhalten und stabilisieren, hieß es zur Begründung. „Mir wurde eine Liste mit 20 Attraktionen an die Hand gegeben, die ich nicht nutzen darf“, erinnert sich Brand.
Der Rechtsstreit zog sich vier ganze Jahre hin

Der lang geplante Ausflugstag war mit dem Fahrverbot gelaufen. Und das bittere Gefühl, vor den Augen seiner Familie und aller anderen Fahrgäste zum Aussteigen gezwungen worden zu sein, ließ ihn nicht mehr los. Die Demütigung führte zum Entschluss, sich einen Anwalt zu nehmen. Horst Rieth, ein Bekannter aus der Nachbarschaft, übernahm den Fall und reichte Klage gegen den Europapark vor dem Amtsgericht Ettenheim ein. „Wir wollten durchsetzen, dass die Teilnahme gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen wie Extra-Gurte ermöglicht werden muss“, erklärt Horst Rieth.
Der Rechtsstreit zog sich vier ganze Jahre hin. „Es waren zähe, emotionale und unschöne Momente“, sagt der Jurist, der sich in der Klageschrift auf die Behindertenrechtskonvention von 2006 stützte. Kernpunkt sei die Frage gewesen, ob Andreas Brand sich oder andere bei der Benutzung einer Achterbahn in Gefahr bringt. Zum Beispiel im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung, weil er dann womöglich nicht weglaufen könne. „Das ist Quatsch, er kann laufen, Treppen gehen und genauso evakuiert werden wie alle“, sagt Rieth.
Die Klage lohnte sich trotz aller Widrigkeiten

Den Durchbruch brachte laut Andreas Brand und Horst Rieth ein technischer Gutachter, der statt Problemen die Möglichkeit sah, dass durch das Nachrüsten eines Rennfahrergurts oder eines Extra- Bügels das Fahren ermöglicht werden kann. „Der Punkt war ja generell nie, dass ich rausfalle, wenn ich mich nicht fest-halten kann. Dafür gibt es ja die Halterung in Bauchhöhe. Es ging vielmehr um die Stabilisierung“, erklärt Andreas Brand. Dass er seinen Körper sehr gut selbst ausgleichen kann, weil er seit Kindertagen mit den verkürzten Armen lebt und geübt damit ist, wollte ihm keiner glauben. „Der TÜV argumentierte einfach, man müsse sich zu jeder Sekunde festhalten können. Basta“, sagt Andreas Brand.

Die Klage lohnte sich trotz aller Widrigkeiten. Denn vor Gericht einigten sich der Freizeitpark und das Contergan-Opfer auf einen Vergleich. Darin ist verfügt, dass Andreas Brand ein Fahrgeschäft entweder grundsätzlich fahren darf – oder es mit einem Zusatz-Gurt für ihn nachgerüstet werden muss.
Den Weg für andere Behinderte macht die Regelung nicht automatisch frei

Von den 20 Fahrgeschäften auf der einstigen Verbotsliste darf er künftig immerhin 17 benutzen. Allerdings wird dem Freizeitpark eine Frist eingeräumt, in der die Nachrüstarbeiten zu erledigen sind. Spätestens bis Pfingsten 2021 muss alles umgesetzt sein. „Die restlichen Dinger will ich gar nicht fahren, weil sie zu riskant sind. Mir geht es ja darum, Spaß zu haben und mir – wie jeder andere – einen blauen Fleck bei einer wilden Achterbahnfahrt holen zu dürfen. In Gefahr bringen will ich mich natürlich nicht.“

Auch Horst Rieth, für den mit Abschluss des Rechtsstreits aus Altersgründen auch die Berufstätigkeit endet, ist zufrieden. „Der Vergleich ist nach meinen Recherchen bisher einmalig in der Bundesrepublik.“ Den Weg für andere Behinderte macht die Regelung nicht automatisch frei, weil der Vergleich nur für Andreas Brand und nur im Europapark gilt. Doch eine Tür geöffnet hat die Klage trotzdem, indem sie auch bei Freizeitparkbetreibern das Bewusstsein schärft.
Man habe gewusst, dass für Behinderte nachzurüsten sei

Denn auch in Rust sieht man den Vergleich positiv. „Das ist für uns keinesfalls eine Niederlage. Stattdessen denken wir mehr denn je über Inklusion nach und wollen bei dem Thema auch eine Vorreiterrolle einnehmen“, sagt Volker Klaiber, in der Geschäftsleitung des Europaparks für die Bereiche Operation und Service zuständiger Direktor. Man habe gewusst, dass für Behinderte nachzurüsten sei. „Der Fall Brand war jetzt quasi das Zünglein an der Waage, der Turbolader, um Behinderten im Europapark künftig ganz andere Bedingungen zu bieten“, sagt Volker Klaiber.

Vielleicht ziehen dann auch andere Vergnügungsparks nach, denn Andreas Brand hat nicht die Kraft, auch für andere Parks eine Fahrerlaubnis zu erstreiten. Der Politologe, bis zur Erwerbsunfähigkeit 2011 beim Land beschäftigt, sagt: „Ich wurde schon immer diskriminiert. Aber um weiterzumachen, bin ich nicht fit genug. Generell muss noch viel passieren.“
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