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 Wenn der Staat stiften geht

 

Von 1957 bis 1961 war Contergan rezeptfrei in Apotheken erhältlich. In der Bundesrepublik kamen etwa 5 000 Menschen mit einer Contergan-Schädigung zur Welt.

von Anina Valle Thiele

Contergan, einst aggressiv als Wundermittel gegen Übelkeit beworben, steht für den folgenschwersten Arzneimittelskandal des 20. Jahrhunderts und für scheinbar unerklärliches Leid: ein Skandal, der Deutschland 1960 in einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Glaubens an den Fortschritt überraschte. Während die Arzneimittelbranche boomte und monatlich rund 75 Präparate neu auf den Markt kamen, ereignete sich der Vorfall. Das schlechte Gewissen ist in Gestalt Contergan-Geschädigter bis heute präsent. Ihr Auftreten prägte die öffentliche Wahrnehmung behinderter Menschen. An den Anblick von Kriegsinvaliden war man gewöhnt, an junge Menschen mit verkürzten Armen und Beinen nicht. Hier hatte ein profitgieriges Unternehmen gepfuscht, hatten Chemiker mit NS-Vergangenheit etwas zusammengebraut und Menschen mit körperlichen Fehlbildungen waren das Resultat – so lautete eine Deutung des Skandals. Dass der Staat Anfang der siebziger Jahre gemeinsam mit dem Hersteller Grünenthal eine Stiftung schuf, um das Pharmaunternehmen zu schützen und die Contergan-Geschädigten damit gleichsam enteignete, ist bis heute kaum bekannt.

Nach einem halben Jahrhundert könnte Gras über die Sache gewachsen sein. Doch vielen der heute noch lebenden Menschen mit Schädigungen geht es schlecht: Ihre verschlissenen Gelenke machen ihnen zu schaffen, die spärliche Rente reicht kaum zum Leben und eine dringend benötigte Assistenz ist unbezahlbar, wie kürzlich eine Studie der Universität Heidelberg über Versorgungsdefi­zite Contergan-Geschädigter nachwies. Bis heute warten sie auf eine angemessene Entschädigung und auf eine wirkliche Entschuldigung.

Jahrestage haben den Nachteil, öffentliche Erinnerung zu provozieren. Ende August enthüllte Harald Stock, Konzernchef von Grünenthal, am Sitz des Pharmaunternehmens in Stolberg bei Aachen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie ein Denkmal – die bronzene Skulptur eines kleinen Mädchens mit verkümmerten Armen und Beinen. Außerdem rang er sich gegenüber den Contergan-Geschädigten eine Entschuldigung dafür ab, dass Grünen­thal so spät auf sie zugehe. Irgendwie habe man den Weg zu ihnen nicht gefunden, so Stock. Dennoch beharrte er darauf: »Grünen­thal hat bei der Entwicklung von Contergan nach dem damaligen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehandelt.« Wenige Tage später kündigte er an, man werde zudem eine neue Stiftung gründen, sie solle »das vor einem Jahr auf­gelegte Programm zur Unterstützung von Härtefällen ergänzen«.

Die »Katastrophe« um Contergan hätte, wenn nicht vermieden, so doch viel früher erkannt und begrenzt werden können. Obwohl bereits Mitte 1958 die ersten »Contergan-Kinder« zur Welt kamen, dauerte es noch mehr als drei Jahre, bis der Zusammenhang zwischen der Einnahme des Wirkstoffs Thalidomid und den Fehlbildungen erkannt beziehungsweise eingeräumt wurde. Während in den USA eine für die »Food and Drug Administration« tätige Pharmazeutin 1960 die Verträglichkeit von Thalidomid in Zweifel zog und seine Zulassung verhinderte – einige Proben kamen dennoch in Umlauf –, suchte die Bundesregierung lange nach anderen Ursachen. Vermutet wurde unter anderem Radioaktivität als Grund. Ein echtes Arzneimittelrecht wurde erst in den Folgejahren geschaffen, wirksame Kontrollinstitu­tionen existierten nicht. Der Kinderarzt Widukind Lenz begann auf eigene Faust zu recherchieren und präsentierte sein Ergebnis im November 1961. Kurz darauf erschien ein Enthüllungsartikel in der Welt – am folgenden Montag war das Medikament nicht mehr in westdeutschen Apotheken erhältlich.

Aufgrund »geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses« wurde der Prozess, der 1968 vor dem Aachener Landgericht gegen Beteiligte von Grünenthal wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung begann, im Dezember 1970 eingestellt. Grünenthal wurde nicht von jeder Schuld entlastet, doch Produkthaftung sollte offenbar keine Schule machen. An der Verteidigung von Grünenthal nahm die Anwaltssozietät von Josef Neuberger teil, der als nordrhein-westfälischer Justizminister oberster Dienstherr des Verfahrens war, das von einem zweifelhaften Deal begleitet wurde. Im April 1970 schloss Grünenthal einen Vergleich mit den Eltern der Geschädigten über 100 Millionen D-Mark. Eine Stiftung wurde eingerichtet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und aus dem Bundeshaushalt. Aus diesem Fonds erhalten die Geschädigten bis heute eine Rente, die bis 2008 maximal 545 Euro betrug. 2009 wurde sie auf maximal 1 152 Euro angehoben, aber angesichts der Lebensumstände reicht sie bei weitem nicht aus.

Das Stiftungsmodell empfinden viele der heute noch etwa 2 700 in Deutschland lebenden Geschädigten als Versuch der Protektion der Firma Grünenthal. »Stellen Sie sich vor: Es gibt ein Bundesgesetz, damit werden sämtliche Ansprüche von schwerstgeschädigten Kindern, von Tausenden Opfern gegen eine einzelne Firma zum Erlöschen gebracht«, sagt Christian Stürmer vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. Er spricht von einer »Enteignung« der Individualansprüche und fordert, die Bundesrepublik als Haftungsnachfolger in die Pflicht zu nehmen und auf Contergan-Geschädigte fortan das Soziale Entschädigungsrecht anzuwenden. Ähnlich sieht es Ilja Seifert, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, der den Vergleich als »sittenwidrig« und »unter Druck zustande gekommen und Diktat zu Lasten Dritter« wertet, da die Eltern zwar das Erziehungsrecht gehabt hätten, nicht aber das Recht, auf alle Zeit hinaus für ihre Kinder Schadensersatzansprüche auszuschließen. Er will deshalb über den Bundestag eine Revision der Contergan-Entschädigung erreichen.

Grünenthal hat in der Vergangenheit nur auf öffentlichen Druck reagiert. So etwa nach der Ausstrahlung des WDR-Films »Contergan« im Jahr 2007, gegen den das Unternehmen erfolglos prozessierte. 2009 zahlte das Unternehmen einmalig weitere 50 Millionen Euro in die Stiftung ein. Als ernsthafte Bedrohung für das Unternehmen, das wirtschaftlich gut dasteht und eine Internationalisierung der Absätze anstrebt, könnten sich die Entschädigungsklagen in den USA erweisen, nicht nur wegen möglicher fälliger Zahlungen in für mögliche spätere Klagen exemplarischer Höhe, sondern auch im Hinblick auf das Firmenimage. In den USA wird Grünenthal sehr viel deutlicher mit der NS-Vergangenheit der Besitzerfamilie Wirtz und damaliger Wissenschaftler des Unternehmens konfrontiert. Anfang September titelte die Newsweek »The Nazis and Thalidomide: The Worst Drug Scandal of All Time« und schilderte Zusammenhänge zwischen Wirkstoffversuchen in Konzentrationslagern und dem späteren Contergan.

Ob die verdruckste Entschuldigung, das Denkmal und die neue Firmenstiftung deshalb Zeichen dafür sind, dass die derzeitige Firmenleitung »ein winziges bisschen freier« mit der Firmengeschichte umgehen könnte, wie Seifert meint, oder doch strategischem Kalkül folgen? Stürmer hat jedenfalls konkrete Vorstellungen: »Von der Firma Grünenthal fordern wir, dass sie ihre Härtefallgeschichten, also diese Bettelkons­truktion, die sie da aufgebaut haben, einstellen und diese Beträge verwenden, um den Geschädigten endlich mal ein Schmerzensgeld zu zahlen.« Zumindest will er Leistungen durchsetzen, die andere Geschädigte in ähnlichen Situationen bekämen, beispielsweise Kriegsversehrte, Unfallgeschädigte oder pharmazeutisch Geschädigte. Mittlerweile hat das Contergannetzwerk Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Über die Zulassung soll noch bis Ende des Jahres entschieden werden.

Quelle: http://jungle-world.com/artikel/2012/40/46324.html

 

 

 

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