17.12.2009 - 18:05
Bundessozialgericht stärkt Teilhabeanspruch.
Kassel/Berlin (kobinet) Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute entschieden, Festbeträge für Hilfsmittel der Krankenkassen so zu bemessen, dass sie für einen wirklichen Ausgleich der Einschränkung ausreichen. Mit dieser Entscheidung stärkt das Bundessozialgericht nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Markus Kurth den Teilhabeanspruch behinderter Menschen und steht dabei ganz im Zeichen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
"Ich begrüße das heutige Urteil des Bundessozialgerichts, verbietet es doch fortan Festbeträge, die vielfach nicht annähernd den Bedarf von Menschen mit Behinderung decken. Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen. Die Krankenkassen müssen nun endlich das nachholen, was sie jahrelang verweigert haben: Sie müssen die gesamten Kosten von bedarfsdeckenden Hilfsmitteln übernehmen", erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. sch
Nach dem Urteil, in dem es um moderne Hörgeräte ging, könnten auf die Krankenkassen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen (Az: B 3 KR 20/08 R
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