1970, 18. Dezember: Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen wird der sogenannte Contergan-Prozess gegen führende Angestellte des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH eingestellt. Die Firma hatte von 1957 bis 1961 das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan angeboten, das bei Schwangeren jedoch zu einer Häufung von Wachstumsstörungen der Föten führte. Weltweit kamen schätzungsweise bis zu 10.000 geschädigte Kinder auf die Welt. Bereits im April 1970 kam es zu einem Vergleich. Gegen 100 Millionen D-Mark Entschädigung verzichteten die Opfer auf weitere Klagen.