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Christian Stürmer

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    07.01.2013           

 


Presseerklärung
zur Vorenthaltung der Studienergebnisse
durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen
gegenüber gewählten Betroffenenvertretern

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Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. erinnert an die von 10 Conterganopferverbänden erhobene Forderung nach mehr Einbindung der Geschädigten und ihrer Interessenvertretungen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen[1]:

 

Anlass hierfür ist,

 

dass die Conterganstiftung den gewählten Betroffenenvertretern im obersten Stiftungsorgan (Stiftungsrat) in einer entscheidenden politischen Phase zur Leistungsverbesserung für die Conterganopfer, die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag initiierten Studie über die Situation der Conterganopfer vorenthält und so eine qualifizierte Vertretung der Geschädigten beeinträchtigt:

 

 

Im Einzelnen:

 

Nach Jahrzehnten der Unterversorgung der Conterganopfer wurde durch das Gerontologische Institut der Universität Heidelberg, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, eine wissenschaftliche Studie über die Versorgungslage der Conterganopfer erstellt.


Der Endbericht der Studie ist indessen fertig, am 22.12.2012 bei der Stiftung eingegangen und wird  - trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Aufforderungen seit Mitte Dezember - den gewählten Betroffenenvertretern im aufsichtsführenden und Kontrollorgan der Stiftung (dem Stiftungsrat) bis heute, aufgrund einer Weisung des Vorstandes, vorenthalten.

 

Nach Eingang erhielten sowohl der Vorstand, das Ministerium und der satzungsmäßig nicht vorgesehene sog. Forschungsbeirat den Endbericht der Studie zugesandt. Den gewählten Betroffenenvertretern des Stiftungsrates, wohlgemerkt: oberstes Organ der Stiftung, wurden die Unterlagen bislang mit der Begründung verweigert, es müssten erst noch „kleinere Korrekturen“ vorgenommen werden.

 

Somit haben alle im Umraum der Stiftung Zugriff auf die Studienergebnisse nur die gewählten Betroffenvertreter aus dem Stiftungsrat nicht…..

 

Dies ist um so dramatischer, als am 17.1.2013 im Stiftungsrat über die Studie beraten werden soll, da hierzu am 1.2.2013 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgen soll. In der Ausschusssitzung sollen gerade die von den Forschungsergebnissen bisher ausgeschlossenen Betroffenvertreter angehört werden.

 

Ich halte es für unmöglich,  so Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat und Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. „dass wir uns bis zur Stiftungsratssitzung qualifiziert mit der wissenschaftlichen, 260 Seiten umfassenden Studie auseinandersetzen können.“

 

Es geht, so Stürmer weiter, darum, „dass jetzt die Chance einer Leistungsverbesserung für die Opfer besteht. Die Politik ist hierzu bereit. Wir sind äußerst schockiert und entsetzt, dass man uns in dieser entscheidenden Phase durch die Stiftung in dieser Weise behindert!“

 

Wenn diesmal besonders in der Wirkung desaströs, so ist ein solcher Umgang mit den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat nicht untypisch. Gegen 3 Stimmen von Ministerienvertretern stehen 2 Stimmen von Betroffenen. Die Sitzungen werden regelmäßig vorab mit Mehr-heit als „nicht öffentlich“ deklariert, so dass es den Betroffenenvertretern nach § 6 der Satzung verboten ist, hierüber zu berichten. Sogar die Conterganopfer dürfen nicht informiert werden….

 

Wir ersuchen die Politik, der Bitte aus dem gemeinsamen Schreiben von 9 Conterganopferverbänden zu entsprechen und dafür zu sorgen, dass

 

- alle wesentlichen Conterganopferverbände in die Stiftungsarbeit mit einbezogen werden;

 

- die Mehrheit der Sitze in den Organen der Stiftung mit Conterganopfern besetzt werden – mindestens paritätisch (wobei bei Stimmgleichheit die Mehrheit der Conterganopfervertreter entscheidet);

 

- sichergestellt wird, dass die Beschlüsse der Stiftung, soweit dem nicht erheblich überwiegende andere Interessen entgegenstehen, veröffentlicht werden, bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 


[1] http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/19420-Conterganopferverb%C3%A4nde-fordern-Mehrheit-in-Conterganstiftung.html#23939

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22.12.2012                    

 

E r w i d e r u n g
zu den neusten Newsletter-Unverschämtheiten
des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V.

Link zum Newsletter Nr. 7 des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. :

http://www.contergan.de/671/files/20121221140850CON_Newsl_dezember_12_E.pdf
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Mit Rundschreiben vom 20.12.2012 beginnt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. eine unfassbare Schlammschlacht gegen Betroffenenverbände mit dem flehentlichen Versuch, sich die abzeichnenden Leistungsverbesserungen als alleinigen Erfolg zuzuschreiben.

 

Andere Betroffenenverbände, womit aufgrund der weiteren Studie insbesondere auch der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. gemeint sein muss, dermaßen mit Dreck zu bewerfen und deren intensiven Kampf für alle Conterganopfer so zu diskreditieren weisen wir empört und als maßlose Unverschämtheit zurück!

 

Die Unfähigkeit in der Interessenwahrnehmung durch den Bundesverband Contergangeschädigter zeichnet sich unseres Erachtens nach alleine schon daran ab, dass dieser Verein bis dato im Rahmen seines Forderungskataloges nicht in der Lage war, die Bedarfe der Geschädigten in Geld vernünftig zu beziffern. Pauschal eine Verdreifachung der Renten – ausgehend von dem damaligen Höchstrentensatz von 545 Euro monatlich aausgehend -  zu fordern,  lässt erkennen,  dass  es an einer profunden adäquaten Auseinandersetzung mit den Bedarfen der Geschädigten fehlt.

Jahrzehntelang war der Bundesverband nicht in der Lage, die angemessene Versorgung der Conterganopfer durchzusetzen.


Rund 1,2 Millionen Euro Vermögen hat man angehäuft, welches im Kern von unseren Eltern stammt. Der Bundesverband war ein Zusammenschluss unserer Eltern. Die Nachfolger haben sich etabliert, gewählt von Orts- und Landesverbänden, wobei Kleinstvereine dasselbe Stimmrecht haben wie große Landesverbände.

Mit der so gesicherten Macht wurden alleine an Reisekosten 50.000 Euro in rd. 2 Jahren produziert.

 

Nachdem sich viele von diesem Konstrukt abgewandt haben, sich in eigenen Interessenverbänden organisierten, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine gerechte Entschädigung gekämpft haben, wagt der Bundesverband auf diesem Engagement herumzutrampeln!

 

Wenn der Bundesverband sich als alleinige Verfechterin einer Studie bezüglich der Conterganopfer postuliert, so ist zu sagen, dass niemand gegen eine solche Arbeit war – sie hat nur erhebliche Mängel: Sie leidet nämlich daran, dass sie um den „heißen Brei herumtanzt“: So fragt der ausgeteilte Fragebogen eben nicht ab, wie hoch jeweils die conterganopferspezifischen Bedarfe sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenübersteht.


Grund für dieses Versagen der Studie ist, dass der Bundesverband als EINZIGE Interessenvertretung im Forschungsbeirat der Conterganstiftung zugelassen wurde, in welchem man den Fragebogen „erarbeitet“ hat. Alle anderen Conterganopferverbände wurden ausgeschlossen!!!
Übrigens war es nicht der Bundesverband, sondern der Deutsche Bundestag, der die Studie beschlossen hat.

 

Wir weisen den Versuch des Bundesverbandes, die vom Bundestag initiierte Studie - als Zusammenschrieb von dem, was ohnehin offenbar war und jeder wusste -  als eigenen Erfolg zu verkaufen deshalb nachdrücklich zurück!

 

Leistungsverbesserungen werden kein Erfolg des Bundesverbandes sein, sondern von allen Interessenvertretungen und Conterganofern, die mit Engagement für eine gerechte Entschädigung gekämpft haben!

 

Nach Jahrzehnten der Erfolglosigkeit so aufzutreten, wie es der Bundesverband jetzt macht, empfinden wir schlicht als beschämend und sehen hierin den Versuch, die „wegschwimmenden Felle aufzuhalten“….                          

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 

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zur HistorieSkandalen des Bundesverbandes:

http://www.gruenenthal-opfer.de/Bundesverbands_Skandale

 

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet nun über die Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. 

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