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THEMA: Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 04 Jul 2016 13:22 #40909

  • WerBo
Im Jahr 2015 haben wir diese beiden Spezifischen Bedarfe> Infrarotkabine ( 900 € ) und PowerPlate ( auch als "Galileo" bekannt ) für 1.700 € geltend gemacht, was abgelehnt wurde. Wir legten Widerspruch ein.

"Selbstverständlich" kam am Freitag die Ablehnung unseres Widerspruchs. Und ebenso selbstverständlich werden wir uns dann vor dem Verwaltungsgericht wiedersehen.

Denn neben dem bekannten Urteil zum Boxspringbett kann ich jetzt auch aus dem Rechtsgutachten zitieren, das die Stiftung ja selbst in Auftrag gegeben hat:

"Dabei kann sie insbesondere nicht darauf zurückgreifen, dass Maßnahmen ausgeschlossen sein sollen, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist oder die eher der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. Denn damit begründet bereits der Gemeinsame Bundes-ausschuss nach § 5 HeilmittelRL den Ausschluss von Heilmitteln aus der Leistungspflicht der Krankenversicherung."
( s. 112 )

"Warum werden die Kosten für Infrarotlampen, Lagerungskissen, Nackenstützkissen, Pflegesessel, maßgeschneiderte Handschuhe, Eintrittsgelder für Sauna und Thermal-bad übernommen, die Kosten für elektronische Küchengeräte, den Mitgliedsvertrag für ein Fitnessstudio, Schuh-Spikes, elektrische Markisen oder Infrarotwärmekabinen jedoch nicht?
...
Die aktuelle Bewilligungspraxis der Conterganstiftung kratzt vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht nur am Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen, sondern vollführt auch in Hinblick auf die Gewährleistung von Rechtssicherheit und das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG einen Balanceakt.
" ( S 127 f. )

im Übrigen ist laut Gutachten fast gar nichts von der Leistung ausgeschlossen, denn die Einschränkungen aus den Richtlinien werden als rechtlich unwirksam dargestellt. Ein Anwalt ( ich also nicht ) würde jetzt dazu raten, immer einen Antrag zu stellen und bei Ablehnung zu klagen statt zu schimpfen.

( Ist doppelt, aber der ursprüngliche Text steht im Vollmitgliederbereich und ist somit nicht allen sichtbar, die es angeht. )

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 04 Jul 2016 20:02 #40913

  • WerBo
das "fast gar nichts" möchte ich doch noch präzisieren : natürlich fällt allen ein, dass damit alle medizinischen Bedarfe genehmigt werden müssen. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, die auf die dauernde Konditionierung der Stiftung zurückzuführen ist.
Die Einschränkung auf "medizinisch" ist eine Erfindung des Ministeriums und steht nicht im Gesetz.
Also muss die Stiftung auch Psychotherapie ( na gut, ist medizinisch ), aber auch Assistenz und Umbauten für Haus und Auto und was auch immer bezahlen. Nur hat noch keiner versucht, hier sein Recht einzuklagen.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 09:53 #40914

  • nicola1961
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Medizinisch? Wir Contis sind nicht krank!! Wir sind behindert!!!

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 11:32 #40916

  • WerBo
medizinisch heißt nicht gleich krank, sondern nur, wer dafür qualifiziert ist.
( Eine Infrorotkabine heilt keine Krankheit, zB. )
Und ich glaube kaum, dass Du eine Einschränkung der Bedarfe auf "behinderungsbedingt" haben möchtest.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 19:01 #40925

  • Lilli Eben
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Ach übringens habe ich Aufbauspritzen Vitamin B6 und B12 - gegen Erschöpfungszustände beantragt/3-monatige Kur wurde natürlich nicht bezahlt trotz ärztlichen Attest.
In der Stiftung wird nicht objektiv entschieden!
Grüße
Lilli

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 20:12 #40926

  • nicola1961
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Was ich ja damit sagen wollte, das wir nicht über medizinische Hilfsmittel reden, sondern über HILFSMITTEL die für uns Contis wichtig sind!! Und das muss jeder für sich entscheiden womit er sein LEBEN am besten bestreiten kann!!

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 20:17 #40927

  • WerBo
Hallo Lily, hast Du Widerspruch eingelegt oder ist die Frist schon rum ?
Ohne Anwalt, oder wenn man Prozeßkostenhilfe bekommen kann, ist das Risiko bei einer Klage sehr gering.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 05 Jul 2016 20:19 #40928

  • WerBo
nicola1961 schrieb:
Was ich ja damit sagen wollte, das wir nicht über medizinische Hilfsmittel reden, sondern über HILFSMITTEL die für uns Contis wichtig sind!! Und das muss jeder für sich entscheiden womit er sein LEBEN am besten bestreiten kann!!


also eine pauschale Auszahlung der spezifischen Bedarfe
Übrigens werden auch "Heilmitttel" bezahlt ( oder manchmal eben doch nicht ), obwohl sie einen Conterganschaden nicht beheben. Aber um Begrifflichkeiten sollten wir uns nicht streiten.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 06 Jul 2016 13:07 #40930

  • Lilli Eben
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Ich habe keinen Einspruch gemacht, aber ich habe gerade eine Untätigkeitsklage am laufen wegen meiner Kur letzten Jahres.
Es wurde nur teil bezahlt darauf hin habe ich sofort einen Einspruch im September letzten Jahre gemacht. Der wurde nicht bearbeitet und
als die Akte zum Gericht ging wurden zwei weitere unbearbeitete Anträge gefunden. Super! Tolle Stiftung!
Gruß Lilli
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Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 06 Jul 2016 18:39 #40932

  • WerBo
Das beweist mal wieder, dass die Stiftung zur Druchführung der Richtlinien nicht ausreichend qualifiziert ist.

Hast Du das Rechtsgutachten gelesen, was die zur Arbeitsweise sagen ? Ganz schön bitter.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 14 Jul 2016 11:47 #40986

  • Cora1961
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Wo kann man das Rechtsgutachten einsehen?
Gibt es einen Link?
Danke Cora.

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 14 Jul 2016 13:07 #40987

  • WerBo
Cora1961 schrieb:
Wo kann man das Rechtsgutachten einsehen?
Gibt es einen Link?
Danke Cora.



www.contergan-infoportal.de/fileadmin/do...achten_Schindler.pdf

Spezifische Bedarfe Infrarotkabine und Vibrationstrainer 14 Jul 2016 19:22 #40992

  • Cora1961
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