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Entschädigung für Kindermörder Gäfgen 10.10.2012
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THEMA: Entschädigung für Kindermörder Gäfgen 10.10.2012
Entschädigung für Kindermörder Gäfgen 10.10.2012 10 Okt 2012 20:12 #21833
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Für mich als Mensch nicht verständlich .
So ein Monster in meinen Augen hat seine Menschenrechte dann verwirkt als er den kleinen Jakob elendig ertränkt hat . Dieser Mistkerl in meinen Augen . www.spiegel.de/panorama/justiz/kindermoe...digung-a-860587.html Entschädigung für Kindermörder Nächster Sieg für Gäfgen Von Gisela Friedrichsen, Frankfurt am Main dapd Gäfgen im Oberlandesgericht Frankfurt am Main: 3000 Euro für Gewaltandrohung Es geht ihm immer nur um sich selbst, seine Ansprüche, sein Recht. Wieder kann Magnus Gäfgen zufrieden sein. Endgültig wurde dem Kindermörder eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm von der Polizei Folter angedroht worden war. Das Land Hessen wollte nicht zahlen, aber die Rechtslage war eindeutig. Nein, das ist keine kluge Entscheidung des Landes Hessen gewesen, gegen das gut begründete Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2010 zugunsten des Kindermörders Magnus Gäfgen Berufung einzulegen. Am Mittwochnachmittag bestätigte der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Entschädigung Gäfgens in Höhe von 3000 Euro. ANZEIGE Denn hessische Polizeibeamte hätten ihm nach seiner Festnahme 2002 mit der Zufügung von erheblichen Schmerzen gedroht, was gegen das Verbot der Drohung mit Misshandlung verstoße sowie gegen das Verbot, einen Festgenommenen körperlich oder seelisch zu misshandeln - auch wenn es das Ziel gewesen sei, das Leben eines Kindes zu retten. Eine Revision des Urteils ist nun nicht mehr möglich. Das OLG hat dieses Rechtsmittel nicht zugelassen, "da die maßgeblichen Rechtsfragen" durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg "als geklärt anzusehen sind". Der Fall ist also zu Ende. Das Land hat verloren. Und Gäfgen wieder einmal gewonnen. Denn der Senat fand keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Tatsachenfeststellung des Landgerichts zu den Geschehnissen in der Nacht vom 1. Oktober 2002 in den Räumen des Frankfurter Polizeipräsidiums, als Gäfgen den Aufenthaltsort des von ihm entführten elfjährigen Jungen partout nicht nennen wollte. Dass das Kind zu jener Zeit schon tot war, wussten die Beamten nicht. Sie hofften, den Jungen noch retten zu können, und griffen daher zu Vernehmungsmethoden, die, wie der Senat sagte, "weder polizeirechtlich noch strafrechtlich gerechtfertigt oder entschuldigt" gewesen seien. Ein Mörder mit Rechten Das klingt hart. Doch eine andere Entscheidung war trotz der "achtenswerten Beweggründe der zwei Polizeibeamten" - es handelte sich um den Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und den Beamten Ortwin Ennigkeit - nicht zu erwarten. Natürlich schrie 2010 ein Teil der Öffentlichkeit empört auf, als die Frankfurter Richter sich dem Spruch der Straßburger Kollegen beugten, die eine "spürbare", also harte Reaktion des Staates gegenüber Polizeibeamten forderten, wenn diese ihre Grenzen überschreiten. Natürlich begreifen bis heute viele Menschen nicht, dass einem Straftäter, der ein überaus scheußliches Verbrechen an einem Kind begangen hat, Rechte zustehen, von denen er Gebrauch machen darf. Und Polizeibeamte, die ein Kind retten wollten, verurteilt werden. Ebenso ist es unerfreulich, wenn ausgerechnet der Verbrecher Recht bekommt und Geld obendrein. Doch die Chancen des Landes Hessen, Gäfgen verweigern zu können, was ihm zustand, waren von vornherein gering. Das hätte man erkennen können und müssen, trotz aller öffentlichen Empörung. Wäre dem Kindermörder eine Geldentschädigung damals nicht zuerkannt worden, hätte er in Straßburg erneut einen Verstoß gegen den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorbringen können. Und er hätte wieder gewonnen. Emotionslos, kühl, gewandt Er ist ein wenig stattlicher geworden im Vergleich zu damals, 2003, als er sich auf der Anklagebank wand wie ein verstocktes, kaum der Schule entwachsenes Bürschchen. Jetzt betrat er festen Schrittes mit größter Selbstverständlichkeit und Nonchalance den Gerichtssaal. Dunkelgrauer Anzug, weißes Hemd mit geöffnetem Kragenknopf, ohne Krawatte - Jurist durch und durch, emotionslos, kühl und gewandt. Kein Moment der Unsicherheit, keine Regung im Gesicht. So sehen Langzeithäftlinge normalerweise nicht aus. Sonst hat sich nicht viel verändert, seit Gäfgen zu Lebenslang plus der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden war. Vielleicht umlagern heute noch mehr Fernsehjournalisten das Frankfurter Gerichtsgebäude als damals, und mehr Kameras werden in Stellung gebracht, wenn noch einmal ein Blick auf diesen jungen Mann geworfen werden kann, dessen Verbrechen die Stadt und das ganze Land wie kaum ein zweites erschüttert hat und noch immer umtreibt. Viele Menschen empört es, dass dieser Mörder seither mit nichts anderem beschäftigt zu sein scheint, als die Schuld von sich zu schieben und sich als das eigentliche Opfer in den Vordergrund zu drängen. Er, der Gefolterte, er, der angeblich unmenschlich Behandelte. Es geht ihm um sein Recht. Seine Ansprüche. Seine Interessen. Es geht ihm nur um sich. Er, er, er. Aber das war schon immer so. Wenn er ein anderer wäre, hätte er den kleinen Jungen nicht getötet, um mit seiner jungen Freundin ein Luxusleben führen zu können. Kampf durch die Instanzen Es war schon merkwürdig damals. Dass er "gefoltert" worden war, hatte Gäfgen erst gemerkt, als sein Verteidiger später in den Akten auf die Notiz Daschners stieß, der seine Vorgehensweise - offenbar ohne jedes Unrechtsbewusstsein - schriftlich niedergelegt hatte. Für Gäfgen war es der Königsweg, der Auseinandersetzung mit dem Verbrechen zu entfliehen. Seitdem beschäftigt er, nachdem er noch während des Mordprozesses in der U-Haft das erste juristische Staatsexamen hatte ablegen dürfen, die hessische Justiz mit immer neuen Anträgen und Beschwerden, so auch mit der Forderung nach Schmerzensgeld. Ursprünglich wollte er 10.000 Euro haben. Diese bekam er zwar nicht. Aber er wurde entschädigt dafür, dass sich die Beamten nicht korrekt verhalten hatten. Doch war die Androhung von Schmerzen durch Ennigkeit tatsächlich "Folter"? Oder war es einfach Aussageerpressung, die nach der Strafprozessordnung zur Nicht-Verwertbarkeit eines Geständnisses führt? Die Rechtsgelehrten streiten sich noch immer, und der so genannte kleine Mann auf der Straße ist nach wie vor der Auffassung, dass Gäfgens Menschenwürde im Vergleich zu der seines Opfers nichts, aber auch gar nichts wiegt. Doch so einfach ist es nicht. In einem Rechtsstaat werden Straftäter nicht mehr gehenkt und auch nicht gefoltert. Selbst die Androhung von Folter ist verboten, weil sie den freien Willen des Verdächtigen ebenfalls unzulässig beeinflusst. Ein beliebtes Argument war stets, Daschner habe wegen "Gefahrenabwehr" so handeln müssen, einen anderen Weg zur Rettung des Kindes habe es nicht gegeben. Gleich, ob daran zu zweifeln ist: Wo verläuft die Grenze? Soll bei Kindern gefoltert werden dürfen, bei Erwachsenen nicht? Oder bis zu einem Alter des Opfers von 16 Jahren? Wenn es um eine Frau geht, ja, bei einem Mann, nein? Oder stets, wenn ein Verdächtiger schweigt? Wer bestimmt die Grenze? Der Polizeiführer hier und ein anderer dort? Und was passiert, wenn einer sich weigert, verbotene Vernehmungsmethoden anzuwenden? Solche Fragen sollten aus gutem Grund in einem Rechtsstaat gar nicht erst gestellt werden. "Symbolische Bedeutung" Gäfgen hatte von seiner sehr zögerlichen Bereitschaft damals, das Verbrechen vor Gericht noch einmal zu gestehen, nicht profitieren können, zu schwer wogen die Gründe, die das Schwurgericht mit dem Vorsitzenden Hans Bachl die härteste Strafe verhängen ließen. Eine andere Frankfurter Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Bärbel Stock verwarnte 2004 Daschner und Ennigkeit hingegen nur mit Strafvorbehalt - das war die mildeste Sanktion überhaupt, die das Strafrecht kennt -, fand aber in der Urteilsbegründung doch deutliche Worte zum unbedingten Folterverbot. Es war Musik in Gäfgens Ohren, wie auch die Straßburger Entscheidung. Als Opfer wächst er, höchstrichterlich erneut bestätigt, über sich hinaus. ANZEIGE Das Land Hessen hätte dem Kindermörder die 3000 Euro Entschädigung am liebsten komplett verweigert, menschlich verständlich, aber rechtlich eben nicht haltbar. Das Oberlandesgericht hatte sich zunächst um einen recht vernünftigen Vergleich bemüht: Das Land zahlt nur 2000 Euro, und die an eine gemeinnützige Einrichtung, so dass der Kindermörder nicht davon profitiert. Doch diesen Ausweg beschritt das Land nicht. Und einer, dem es nur um sich geht, zieht sogar daraus noch einen Vorteil. Wieder einmal stand Gäfgen am Mittwoch im Scheinwerferlicht. Die Bühne gehörte wieder einmal ihm. Diesmal gab er den Großzügigen, den Abgeklärten und Besonnenen. Meine Güte, die 3000 Euro waren für ihn doch ohnehin nur von "symbolischer Bedeutung", ließ er durch seinen Anwalt ausrichten. Der Mandant lege keinen Wert auf die Summe. Es wird wieder Musik in Gäfgens Ohren sein, wenn er erfährt, dass auch das OLG die Summe für eine "der Höhe nach symbolische" Entschädigung hält. Und dass Daschner und Ennigkeit eben doch eine "schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen" hätten, für die das Land Hessen einzustehen habe. |
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