Am 28.08.2014 03:37, schrieb xxxxxxxxxxx
> Hallo Hr. Stürmer,
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> folgende Fragen habe ich.
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> 1) Fall Olaf T. Wieso werden Revisionanträge wie Neuanträge behandelt. Dies wird bei ihnen nicht so dargestellt. Sie vertreten nur die Dauer und angleichung der Punktetabelle. Wie Hr. Meyer sagt, eimal Rente immer Rente.
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> 2) Wieso gibt es soviele Verbände wie Contergannetzwer Deutschland e.V (Stürmer) - Bundesverband Contergabgeschödigter e.V (BV)-(Hudelmaier)-(Strebitz) mit zwei 1. Vorsitzenden - Grünenthalopfer-(Meyer)
> ICTA-(Herterrich) Welche Interessen werden da vertreten? Man beweihräuchert sich zwar alle mit dem Ergebniss, doch die Programme sind doch recht unterschiedlich. Wir nicht an einem Strang gezogen.
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> Iher Antwort entgensehend verbleibe ich
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> Mit freundlichem Gruß
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Hallo Herr xxxx!
Schön das Sie mir schreiben und Ihre Fragen beantworte ich gerne:
zu 1.) Der Fall Olaf T.: Hierbei war es völlig eindeutig, dass die Stiftung rechtswidrig handelte, so dass diese nach deutlichem Hinweis des Gerichts auch gleich aufgegeben hat. Natürlich muss gelten: einmal Rente, immer Rente! Das ergibt sich, wie das Gericht auch deutlich erklärt hat, in Fällen wie bei Olaf T. bereits aus dem Gesetz. Damit die Geschädigten aber nicht das Gefühl haben, dass man ihnen ihre Versorgung wieder aberkennen könnte (schließlich sind sie in menschrechtswidriger Weise Jahrzehnte unterversorgt gewesen und haben daher entsprechende Ängste) werde ich bei einem 4. Conterganstiftungsänderungsgesetz, was kommen wird, ohnehin auf einen klärenden Passus hinwirken.
Man kan nicht sagen, dass Revisionsanträge als Neuanträge behandelt werden: Bestandsschutz bezüglich der bereits anerkannten Schäden bleibt erhalten, wenigstens bezüglch der Höhe der Leistungen insgesamt. Es gibt Fälle, in denen bei einem HNO--Schaden bei einer Revision z.B. für das Ohr links Punkte abgezogen wurden, aber dann für das rechte Ohr wieder mehr Punkte gewährt wurden. Auch wenn hin und hergerechnet wird und sogar insgesamt die Revision ergeben würde, dass Ihnen weniger Punkte zuständen, darf Ihre Gesamtleistung nicht niedriger werden.
Renten werden zwar ab Antragsstellung und damit im Falle eines Reisionsantrages auch ab seiner Stellung gezahlt - leider unverzinst. Leistungen wie Kapitalenschädigung, die verzinst werden und auch die jährlichen Sonderzahlungen werden rückwirkend geleistet.
Hierbei gibt es auch noch einige offene Fragen, über die man gleichfalls bei einem 4.Conterganstiftungsänderungsgesetz reden muss. Vor allem muss eine Klarstellung zum Bestandsschutz ins Gesetz!
zu 2.). Ich möchte an dieser Stelle nicht über die anderen Verbände herziehen - das muss jeder für sich selbst beurteilen. Sagen kann ich aber, dass wir vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. uns deshalb gegründet haben, um nach wissenschaftlich fundierter Weise der Sachlage auf den Grund zu gehen und die hieraus gewonnene Haltung der Politik gegenüber vertreten. Die Ergebnisse liegen vor und so werden wir weitermachen. Hierzu sind Sie auch eingeladen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung!
Wir haben viel erreicht - nach 50 Jahren Unterversorgung! Jetzt müssen wir in den kommenden Jahren alles Weitere in Ordnung bringen, damit wir in Ruhe unseren Lebensabend angehen können!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer