Stefan Hirsch schrieb:
Heute war eine Bericht im Radiosender DLF, wonach das Gericht in Köln eine Aussicht auf Klage in Sachen Gefäßschädigungen nicht Anerkennen will. Ich Persönlich bin mehr als Sprachlos, gar entsetzt wie wieder mit System gegen uns und der Berichtigten Forderung vorgegangen wird. Hier liegen die Gleichen Gewaltigen Mächte vor , die schon 1970 das ganze als Bagatelle bis zur Einstellung des Prozesses erwirkt haben.
Das Uhrteil könnte ihr auf DLF Radio als Podcast unter Contergan zu hören.
Verwaltungsgericht Köln
Klage von Contergan-Opfern auf Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen
9. Juli 2019
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Eine Originalpackung des Medikamentes Contergan am 13.11.2007 in Ulm. Durch das Schlafmittel Contergan des Pharmaherstellers Grünenthal kam es in den fünfizger und sechziger Jahren zu Missbildungen bei Neugeborenen. (Stefan Puchner / dpa)Eine Originalpackung des Medikamentes Contergan (Stefan Puchner / dpa)
Das Verwaltungsgericht Köln hat vier Klagen von Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen.
Die Kläger hatten argumentiert, dass ihre Arterien missgebildet seien, was zu Schmerzen und Durchblutungsstörungen führe. Sie verwiesen auf eine Contergan-Studie aus dem Jahr 2013, in der der Verdacht geäußert wurde, dass Contergan bei den Opfern auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen verursacht haben könnte. Das Gericht entschied jedoch, dass dafür ausreichende wissenschaftliche Beweise fehlten. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.
In den späten 50er und frühen 60er Jahren waren weltweit etwa 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und Beinen zur Welt gekommen, weil ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan des deutschen Herstellers Grünenthal eingenommen hatten. Die Opfer erhielten von 1971 an Geld aus einer Stiftung. Seit 1997 kommen die finanziellen Leistungen vor allem für Rentenzahlungen aus Steuermitteln.