Zum Ausnahmetatbestand, wann RENTENSICHERHEIT für Conterganofer NICHT gelten soll:
Nach dem ursprünglichen Gesetzenwurf hätte der neue  Rentenschutz nicht gegolten, wenn die Leistungsansprüche auf  "unvollständigen" Angaben beruhen. 
Was aber ist "unvollständig"? Da  hätte manches behauptet werden können....  Ich freue mich, dass es  aufgrund meiner Intervention gelungen ist, das einzugrenzen. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass man VORSÄTZLICH unvollständige Angaben gemacht  hat, um Leistungen entzogen zu bekommen. "Ein  Wort macht einen großen Unterschied", so der Bundestagabgeordnete Jens  Beek in der Bundestagsdebatte am 18.06.2020  „Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum  5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit  eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich  unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können.  
Ein Wort macht einen großen Unterschied“
Die Rente ist nun sicher!
Zu den näheren Hintergründen: 
www.contergannetzwerk.de/Hintergr%C3%BCn...20Conterganopfer.pdf