Lieber Christian, Liebe Mitgeschädigte,
danke für Deine treffende und kompetente Erklärung zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes. Und danke für die viele Arbeit, die Du in die ganze Angelegenheit gesteckt hast und noch stecken wirst.
Auch nach meiner Einschätzung ist der Beschluß für uns Contergangeschädigte sehr negativ ausgefallen. Dabei verwundert mich vor allem, daß das Verfassungsgericht in seiner Ablehnung unseres Anliegens sogar von solchen Positionen abzurücken scheint, die dasselbe Gericht bereits in seinem großen Beschluß im Jahr 1976 festgezurrt hat. Es erschien bis letzte Woche eindeutig, daß die Ansprüche gegen Grünenthal durch das erste Stiftungsgesetz uns weggenommen wurden. Auch wurde die Verpflichtung zur Hilfe für die Conterganopfer 1976 eindeutig hervorgehoben.
Sehr verwunderlich ist auch, daß das Verfassungsgericht einerseits uns auf den Rechtsweg verweist, was zwar auch sehr problematisch ist - vgl. Christians treffende Ausführungen. Dies würde uns aber zumindest grundsätzlich die Möglichkeit lassen, bei den Zivilgerichten eine Entschädigung einzuklagen.
Andererseits führt das Verfassungsgericht jedoch aus, daß "ein Schuldanerkenntnis" des bundesdeutschen Staates durch seine Pflichtenübernahme in den Conterganstiftungsgesetzen nicht bestehen würde. Genaue diese für uns möglicherweise ganz entscheidende Frage wäre aber von den Zivilgerichten zu entscheiden. Indirekt könnte uns diese Aussage also noch viele Probleme bereiten. Inhaltlich ist diese Aussage nach meiner Meinung auch nicht richtig.
Wir sollten uns aber trotzdem nicht entmutigen lassen, denn: Aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts geht auch hervor, daß wir um unser Recht kämpfen sollen und müssen !
Wünchen wir uns also alle viel Erfolg in Straßbourg.
Viele Grüße von
Ralph