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"Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention auf EU -Ebene"
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THEMA: "Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention auf EU -Ebene"

"Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention auf EU -Ebene" 31 Okt 2012 05:22 #22550

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Die Bundesregierung europäisch in der Pflicht!

Die Europäische Union (EU) ratifizierte am 23. Dezember 2010 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) und damit erstmalig ein internationales Menschenrechtsübereinkommen.
Alle Institutionen der EU - wie unter anderem die Kommission, das Parlament und der Rat - sind somit verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die in der Konvention festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Dies bedeutet auch, dass alle bestehenden Konzepte, Vorschriften, Verordnungen und Praktiken überprüft werden müssen, ob sie eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen.
Ebenfalls ist darauf zu achten, dass in allen zukünftigen politischen Konzepten und Programmen der EU die Förderung und der Schutz der Rechte dieser Menschen berücksichtigt werden.
Wenige Monate später - am 3. März 2010 - beschloss die EU-Kommission die Strategie „EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020 endgültig), in der nur geringfügig auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingegangen wird.
Die Kommission verabschiedete am 15. November 2011 die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010) 636 endgültig). Unklar ist, ob diese als Parallelstrategie behandelt wird oder ob sie im Rahmen der Umsetzung der Strategie Europa 2020 Berücksichtigung finden wird.
Einen bemerkenswerten Beschluss fasste das Europäische Parlament (EP) am 25. Oktober 2011 mit der Verabschiedung der Entschließung „zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020“ (P7_TA-PROV(2011)0453). Hier werden Hinweise gegeben und Forderungen gestellt, die sich die Mitgliedsstaaten und die übrigen EU-Institutionen zur Grundlage ihrer Arbeit machen könnten.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention bereits seit
dem 26. März 2009 rechtsverbindlich. Damit ist die Bundesregierung verpflichtet, sich nicht nur national, sondern auch auf EU-Ebene für die Umsetzung der Konvention und die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Gleichzeitig ist die Bundesregierung angehalten, Beschlüsse, Verordnungen und Richtlinien der EU, die die Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern, zügig umzusetzen.



In der Anlage die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene“ (Drucksache 17/10701).


„Die Antwort der Bundesregierung ist unbefriedigend“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Ilja Seifert, „denn der Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention geht doch national wie auf EU-Ebene immer noch sehr schleppend voran. Auch muss die Bundesregierung ihre unsägliche Blockadehaltung zum Entwurf für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie aufgeben.“



Eine ominöse „hochrangige Gruppe“ behandelt laut Bundesregierung behindertenpolitische Fragen auf EU-Ebene. Die Einsetzung eines europäischen Ausschusses für Behindertenpolitik ist nicht in Sicht. „Die Bundesregierung sieht nicht die Notwendigkeit zusätzliche finanzielle, personelle und strukturelle Ressourcen bereitzustellen, um ihr Handeln auf EU-Ebene abzustimmen. Bereits mit den vorhanden Ressourcen ist eine Abstimmung und Beteiligung auf EU-Ebene gewährleistet.“



Hinsichtlich der Problematik, dass Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen von Wahlen ausgeschlossen werden, verweist die Bundesregierung zum einen auf eine Studie, die die Situation untersuchen soll. Zum anderen lässt sie widersprüchliches verlauten: Die „gesetzliche Ausgestaltung und Novellierung“ des Wahlrechts liege „traditionell“ beim Bundestag. Und dann: „Bei der im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl anstehenden Überarbeitung der das neue Wahlrecht konkretisierenden Bundeswahlordnung wird das Bundesministerium des Innern die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.“



Auch begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Europäischen Strategie zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020“. Wird sie jedoch nach ihrer Einschätzung einer Feststellung der Entschließung gefragt, in der Kürzungen von Leistungen oder Projekten für Menschen mit Behinderungen als nicht hinnehmbar bezeichnet werden, dann verweist die Bundesregierung darauf, dass sie „nicht die Bemühungen anderer Mitgliedstaaten bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte aufgrund der Krisensituation auf den internationalen Finanzmärkten“ bewerte.



Dazu Seifert: „Das kann nur als Ablenkungsstrategie bezeichnet werden!“



Kommentarlos dazu die folgende Äußerung: „Die Regelbedarfsstufe 3 steht nicht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention oder dem angesprochenen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, da es sich hierbei nicht um eine <Kürzung> von Leistungen für Menschen mit Behinderungen handelt.“ Auch hinsichtlich der Kindergeldabzweigung wird kein gesonderter „Handlungsbedarf“ gesehen und die Verschiebung der Einbringung eines Bundesleistungsgesetzes auf nächste Wahlperiode wird, wie die Befürwortung der Streichung der Ex-Ante-Konditionalität „Menschen mit Behinderungen“, ebenfalls noch mal bestätigt.







--




Dr. Ilja Seifert, MdB (DIE LINKE)
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/ 227 721 76
www.ilja-seifert.de

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Aw: "Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention auf EU -Ebene" 31 Okt 2012 05:28 #22551

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Hier die Antwort der Bundesregierung:
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