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Ruf nach uneingeschränktem Wahlrecht für alle Behinderten
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THEMA: Ruf nach uneingeschränktem Wahlrecht für alle Behinderten

Ruf nach uneingeschränktem Wahlrecht für alle Behinderten 21 Feb 2013 08:22 #26263

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www.derwesten.de/politik/ruf-nach-uneing...erten-id7642142.html

Berlin. Behinderte, die unter Totalbetreuung stehen, haben in Deutschland kein Wahlrecht. Das wollen Grüne und SPD nun ändern: Sie fordern eine Korrektur des Wahlrechts, denn die bisherige Praxis verstößt gegen UN-Konventionen. Wie viele Behinderte betroffen sind, ist unklar. Inoffiziell ist von 200.000 die Rede.

Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. So klar, so einfach steht es im Grundgesetz. Bei Wahlen indes haben Behinderte, die unter „Totalbetreuung“ stehen, keine Stimme: Sie sind ausge­schlossen.

An der Rechtspraxis nehmen nun SPD, Grüne, das Land Rheinland-Pfalz, der Verein „Lebenshilfe“, aber auch der Behindertenbeauftragte Hu­bert Hüppe (CDU) Anstoß. „Ich bin dafür, dass alle Menschen mit ­Behinderung wählen dürfen“, sagte er zur WAZ Mediengruppe.

Es gebe keinen Grund, sie auszugrenzen. „Wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, kommen wir um eine ­Korrektur des Wahlrechts nicht ­herum“, fügte Hüppe noch hinzu.
Grüne und SPD fordern Korrektur

Nach den Grünen will die SPD heute im Bundestag die Regierung zu einer Gesetzeskorrektur auf­fordern. „Wir wollen die Diskriminierung nicht“, sagte die SPD-Abgeordnete und Vorsitzende der ­„Lebenshilfe“, Ulla Schmidt.

Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten wird.

Wie viele Behinderte betroffen sind, ist unklar. Inoffiziell ist von 200.000 die Rede. Es seien dazu ­„keine statistischen Daten“ vorhanden, heißt es in einem Brief von ­Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an Hüppe. Die Innenpolitiker der Koalition wehren sich gegen ­rasche Korrekturen. Sie wollen das Ergebnis einer Studie abwarten.

CDU-Politiker Günter Krings verteidigte die bisherige Praxis. „Es ist nicht plausibel, warum ein Mensch, der nicht mal selbstständig eine ­Zeitung kaufen kann, eine Wahlentscheidung treffen soll“, sagte er zur WAZ Mediengruppe. Mit Änderungen vor der Bundestagswahl im Herbst wird in allen Parteien nicht mehr gerechnet.
Deutsche Praxis verstößt gegen die UN-Konvention

Der Grünen-Politiker Markus Kurth spricht von „Verzögerungs­taktik“. Bereits 2011 hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte ein uneingeschränktes Wahlrecht für ­alle Behinderten gefordert. Die Praxis verstößt für Kurth gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Es ist eine große Allianz: Die SPD, Grüne, das Land Rheinland-Pfalz, der Verein „Lebenshilfe“, aber auch der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) nehmen Anstoß an der deutschen Rechtspraxis zu Wahlen. Von diesen sind Behinderte, die unter Totalbetreuung stehen, ausgeschlossen.

Die SPD fordert auch Erleichterungen für Analphabeten und für Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche. Das seien etwa 7,5 ­Millionen Bürger, so die SPD-Innenpolitikerin Gabriele Fograscher. Auch für sie solle man die Wahlzettel mit Grafiken und Fotos verein­fachen und die Programme der Parteien in leichter Sprache anbieten.

In ei­ner rechtlichen Grauzone wähnen Experten die Demenzkranken. Etwa jeder 60. Wahlberechtigte soll bereits an einer Demenzer­krankung leiden.

Miguel Sanches
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Braunauge
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Ruf nach uneingeschränktem Wahlrecht für alle Behinderten 21 Feb 2013 08:24 #26264

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www.derwesten.de/wp/meinung/was-fuer-ein...f-cmt-id7641746.html

20.02.2013
Was für ein Krampf!

Union sollte auf Hubert Hüppe hören


Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten wird.

Wählen zu können, ist ein politisches Grundrecht, Artikel 38. Es gibt keine vernünftige Begründung dafür, einen Teil der Behinderten auszugrenzen, nur weil sie auf Betreuung angewiesen sind. Es kann ja sein, dass viele im Einzelfall nicht wählen können – ja, dann werden sie halt kein Kreuz machen. Aber sie müssen generell die Chance dazu haben, am politischen Geschehen teilzunehmen.

Einige seien politisch interessiert und wollten auch wählen. Das behauptet der Behinderten-Beauftragte. Es gibt keinen Grund, es in Abrede zu stellen. Das Amt macht nur Sinn, wenn es kein Alibi-Job ist und Hubert Hüppe als Anwalt der Betroffenen auch politisch ernst genommen wird.

Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten wird. Das ist ein einziger Krampf. Das Wahlgesetz ist aus der Zeit gefallen. Es widerspricht UN-Standards und einer modernen Behindertenpolitik. Die Union sollte auf Hüppe hören.

Miguel Sanches
Grüsse Euch

Braunauge
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