Es darf nicht sein, dass die Gewinne, die mit Contergan erzielt wurden, privatisiert, die Verluste (die Schäden der Opfer) aber sozialisiert werden. Schwerstgeschädigte Conterganopfer sollten nun nach dieser vorbildlichen behindertenpolitischen Entscheidung der konservativen Entscheidungsträger ein vernünftiges Schmerzensgeld von dem Conterganhersteller Grünenthal erhalten. Zudem sollten die Einnahmen Grünenthals solange direkt in die Staatskasse fließen, bis alle Kosten beglichen sind. Hierzu wäre nur ein kreatives Gesetz notwendig.