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Der Koalitionsvertrag im Wortlaut - Gesundheit und Pflege
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THEMA: Der Koalitionsvertrag im Wortlaut - Gesundheit und Pflege

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut - Gesundheit und Pflege 05 Dez 2013 08:22 #34730

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www.focus.de/politik/deutschland/bundest...ng-4_id_3436731.html

Auszug:

Ambulante Gesundheitsversorgung
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambu-lante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl.
Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgungwollen wir die Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unnötige bürokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulassungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten
Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Ermächtigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen wollen wir verbindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführt.

Pflege

Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.
Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflegebedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bessere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhalten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt.
Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu Lasten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversicherung verlagert werden.
Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissenschaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Verständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dafür sollen bereits vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegearbeit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt werden. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter einander angleichen.
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor allem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein.
Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen auch durch die Einführung von Budget s besser und flexibler aufeinander abstimmen.
Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen ausbauen.
Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen.
Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen.
Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen.
Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann.
In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein.
Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SG B XI im Hinblick auf die konse-quente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll.
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Bürokratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden.

Und:

Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhu ng stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen, insbesondere für eine bessere Betreuung d er Pflegebedürftigen, sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben.


LG
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Der Koalitionsvertrag im Wortlaut - Gesundheit und Pflege 05 Dez 2013 08:34 #34733

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www.aerzteblatt.de/nachrichten/56730/Koa...ag-Geteilte-Resonanz


Koalitionsvertrag: Geteilte Resonanz
Mittwoch, 27. November 2013

Auszug:

Berlin ­ – Union und SPD haben heute den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode unterschrieben. „Der Geist des Vertrages ist, dass eine große Koalition antritt, um auch größere Aufgaben für Deutschland zu meistern“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages in Berlin. Wie auch die Parteivorsitzenden von SPD und CSU, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer, hob sie die vertrauensvolle Atmosphäre während der Beratungen in den vergangenen Wochen hervor.

„Es waren Verhandlungen, bei denen wir nie den Eindruck hatten, es würde auf unterschiedlichem Niveau mit- und übereinander geredet“, sagte Gabriel. Die SPD habe nun ihre Mitglieder in einem Brief dazu aufgefordert, dem Koalitionsvertrag zuzustimmen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass das auch passieren wird“, so Gabriel. „Wir werden eine breite Mehrheit dafür finden.“

Merkel wies darauf hin, dass die Ressortzuschnitte und die Besetzung der Ministerposten erst nach der Abstimmung der SPD-Mitglieder bekannt gegeben würden. Zudem sei es der Wunsch der SPD gewesen, bei der Abstimmung nur über Inhalte und nicht über Personalfragen entscheiden zu lassen. Bis zum 12. Dezember haben die SPD-Mitglieder nun Zeit, per Post über den Koalitionsvertrag abzustimmen.

Investitionsfonds gestrichen
Vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hatten die Parteichefs gestern verschiedene, zuvor von den Arbeitsgruppen (AGs) ausgehandelte Vorhaben gestrichen. Im Gesundheitsbereich wurde so der Plan getilgt, einen Investitionsfonds in Höhe von 500 Millionen Euro einzurichten, mit dem Krankenhäuser in lokale Versorgungseinrichtungen wie Altenheime, Medizinische Versorgungszentren oder Pflegezentren umgewandelt werden können. Das Geld hätte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genommen werden sollen.

Ebenfalls gestrichen wurde das Vorhaben, im Rahmen eines Präventionsgesetzes den Richtwert für Präventionsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung von heute 3,01 Euro schrittweise auf zehn Euro anzuheben.

Entfernt wurde außerdem der Satz: „Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro bleibt auch in Zukunft zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in der gesetz­lichen Krankenversicherung erhalten.“ Auf Nachfrage relativierte Merkel, der Zuschuss bleibe „im Grundsatz selbstverständlich erhalten“. Schon in der Vergangenheit habe er ja „immer mal wieder geschwankt“. Verschwunden sei er jedoch in keiner Weise.

zum Thema
Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 18. Legislaturperiode
Die Arbeitsgruppe Gesundheit hatte sich darauf verständigt, dass bei Anstellung beziehungsweise Zulassung ausländischer Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland deren Kenntnis der deutschen Sprache und der medizinischen Fachsprache einer kompetenten Sprachverwendung, dem sogenannten Referenzniveau C1, entsprechen solle. Dieses Vorhaben ist nun im Koalitionsvertrag nicht mehr enthalten.

Koalition will Unterschiede in der ärztlichen Vergütung prüfen
Wurden manche Vorhaben der AG Gesundheit gestrichen, so wurden andere neu in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Union und SPD wollen künftig zum Beispiel „prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können“.

Neu ist ebenfalls der Plan, zur Verbesserung der Datenlage für die Versorgungs­forschung Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben zu erheben.

Auch die Reform der Pflegeausbildung wurde im Koalitionsvertrag konkretisiert. So heißt es nun: „Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren.“

Und die Koalitionäre wollen künftig auch „die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Frauen- und Männergesundheitsforschung insbesondere für die gesundheitliche Versorgung und Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben“.

BÄK: Koalitionsvertrag weist in richtige Richtung
„Der Koalitionsvertrag zeigt durchaus gesundheitspolitische Ansätze, die in die richtige Richtung weisen“, kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. So werde die hausärztliche Versorgung gestärkt, die Finanzierung von Krankenhäusern der Maximalversorgung und der Universitätskliniken werde stabilisiert und endlich sollten auch die Personalkosten in die DRG-Kalkulation einfließen. Zudem werde die langjährige Forderung der Ärzteschaft nach einer klaren, strafrechtlichen Regelung zu Korruption im Gesundheitswesen aufgenommen....


LG
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