Der neuste Brief an das Familienministerium:
An Bundesministerium für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
z.H. Frau Dr. Kürschner
Berlin, 27.04.2014
Betreff :- Erneute Beschwerde über den Vorstand der Conterganstiftung wegen :
- mangelnder Transparenz und Blockadehaltung ggü. den berechtigten
Leistungsempfängern
- vorsätzliche Falschinformation durch den Stiftungsvorstand
Sehr geehrte Frau Dr. Kürschner
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 17.03.2014 habe ich erhalten.
Mit Verwunderung musste ich feststellen, dass sich Ihre Antwort im alten Verteidigungs-muster bewegt. Sämtliche Vorträge sind falsch bzw. halb falsch und entsprechen nicht den Fakten.
Stellungnahme zu Ihren Punkten im Schreiben vom 17.03.2014 :
Zu Punkt 1 : Die Einsicht in die Akten hat meine Schwester nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht Köln erhalten. Dazu musste von meiner Schwester Prozessgebühren und Anwaltsgebühren aufwenden. Zum Beleg habe ich das Gerichtsakten und Rechnungen beigefügt(Anlage 1).
Es kann also keine Rede von Transparenz sein, wenn diese erst eingeklagt werden muss.
Die Aussage des Stiftungsvorstandes ist damit mit Vorsatz falsch.
Zu Punkt 2 : Keiner hat etwas gegen die Spenden der Verursacher Fa. Grünenthal GmbH und es ist auch richtig diese anzunehmen. Jedoch ist es nicht legitim, durch ständige „Zusammenarbeit“ sowie zweckgebundene Spenden Einfluss auf die Stiftung zu nehmen.
Die Fa. Grünenthal GmbH erdreistet sich, nachdem die Allgemeinheit den von Ihr verursachten Schaden trägt, in der staatlichen Stiftung mit zielgerichteten Geldern Abhängigkeiten zu schaffen.
Zu Punkt 3 : Der Rechtsanwalt Wartensleben war Rechtsanwalt der Fa. Grünenthal und anschließend Vorsitzender der medizinischen Kommission. Diese Tatsachen werden von der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage vom 22.04.2013 bestätigt. Dort heißt es im Wortlaut : „Herr Wartensleben war bis zum 31.Dezember 2003 gemeinsam mit Herrn Schulte-Hillen vorsitzender der Medizinischen Kommission.“ Und weiter: „Zum Zeitpunkt des Conterganprozesses war Herr Wartensleben Justitiar der Firma Grünenthal GmbH“ . (Anlage 2)
Es dürfte damit mehr als deutlich sein, dass die Fa. Grünenthal bis zum Ausscheiden des Vorstands der medizinischen Kommission direkten Zugang zu den medizinischen Akten der Stiftung hatte.
Zu Punkt 4 : Erfreulich, wenn von den Kosten der medizinischen Kommission von jährlich 300.000.-€ die Fa. Grünenthal GmbH in Höhe von 24.000.-€ beiträgt. Die Differenz beträgt 276.000.-€ . Was sollte diese lächerliche Spende Anderes sein, als der Versuch der Einflussnahme.
Zu Punkt 5 : Es mutet merkwürdig an, wenn angeblich 5 Jahre alte, oder ältere, Projekt-anträge immer noch durch die Conterganstiftung geistern. Meines Erachtens hatte die Verwässerung über die „Stiftung für das behinderte Kind“ , statt „Conterganstiftung“, stets das Ziel der Diffussierung der Verantwortlichkeit.
Zu Punkt 6 : Eine nachvollziehbare Einnahmen /Ausgaben - Aufstellung ist im Geschäftsbericht 2012 nicht vorhanden.
Zu Punkt 7 : Auf die Frage der Arbeitsanweisungen des Vorstand schreiben Sie, „Es gibt keine „Arbeitsanweisung“ des Vorstands und des Stiftungsrates.“
Diese Aussage ist auf große Verwunderung gestoßen. Ich möchte Sie bitten, Stiftungs-vorstand und Stiftungsrat dahingehend anzuweisen den Betroffenen, den Opfern zu helfen und sie zu unterstützen. Bisher hatte man mehr den Eindruck, dass die Stiftung ein komplettes Eigenleben entwickelt hat, und zur „Stiftung zur Verhinderung der Rechte der Opfer des Conterganskandals“ mutiert ist.
Ich fordere Sie auf gegen den Stiftungsvorstand Konsequenzen einzuleiten und mich zeitnah davon zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüssen
L.Eben