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Die Vertreter der Conterganopfer fordern seit Jahren mehr Mitsprache in ihrer Conterganstiftung. Nun hat die Koalition ein Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht, welches am Donnerstag verabschiedet werden soll. Die Geschädigten, so das Contergannetzwerk Deutschland e. V. in einer Presseerklärung vom Sonntag, sollen demnach nicht mehr, sondern weniger Rechte in der Conterganstiftung bekommen:
Hierzu führt der gewählte Betroffenenvertreter der Opfer im Stiftungsrat, Christian Stürmer, aus: »Dem Errichtungsgesetz der Conterganstiftung lagen Vereinbarungen zwischen dem Staat, der Firma Grünenthal, welche ›Contergan‹ auf den Markt gebracht hatte, und den Eltern der Geschädigten zugrunde. Danach wurden die für die Conterganopfer vorgesehenen 100 Millionen DM der Firma Grünenthal in die Stiftung eingezahlt. Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung wurden sämtliche Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht.« Stürmer, auch Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e. V., erläutert: »Die Stiftung wurde wegen der Mitschuld des Staates als Schnittstelle zwischen dem Staat und den Geschädigten etabliert und uns Geschädigten, bzw. seinerzeit unseren Eltern, ein adäquates Mitspracherecht versprochen. Dem wurde man nie richtig gerecht.« Zwei Betroffenenvertreter sitzen im Stiftungsrat der Conterganstiftung drei Ministerialvertretern gegenüber. (…)