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Nacht außen

 Rückblick: Contergan-Symposium 16.03.2024

in Stuttgart-Bad Cannstatt

Wir danken allen Gästen des Symosiums für ihr zahlreiches Erscheinen. 

Die gehaltenen Reden, waren fantastisch und haben unsere Sache vorangebracht - vielen herzlichen Dank an die tollen Referenten! Die entsprechenden Videos werden hier nach und nach, aber auch Fotos zur Veranstaltung, eingestellt. Im Unterhaltungsteil der Veranstaltung haben die Theatergruppe "Bühnenreif Saar" und die Band "n*cognito" und auch Lilli Eben mit einer Bilderausstellung für viel Freude gesorgt. Auch an alle Künstlerinnen und Künstler ein großes Dankeschön!

Auch danke ich meinen Mitstreitern, die geholfen haben - hierunter ganz besonders meinen langjährigen Mitkämpferinnen und Mitkämpfern, so Nancy Roski, Martina Geburzi, Iris Marianne Cygan (mit ihrem netten Freund Stefan), Lilli Eben, Werner Wittpoth und Torsten Schwarz. Ein großartiges Team! Danke für Eure Unterstützung! Wir haben viel bewegt und werden es weiter tun! Hervorzuheben ist auch das Helferinnen- und Helferteam, die ein herausragendes und liebevolles Engagement gezeigt haben. Auch an jede(n) dieser Gruppe ein herzlches Danke!

Euer Christian Stürmer

 

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THEMA: Schreiben an das BMFSFJ zu Gutachterbeauftragung

Schreiben an das BMFSFJ zu Gutachterbeauftragung 05 Feb 2018 12:46 #44772

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Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Telefon: 0172/7935325
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Frau
Ministerialdirektorin
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Bettina Bundszus

Berlin





Evaluierungsverfahren bezüglich der Strukturen der Conterganstiftung
Ihr heutiges Schreiben





Sehr geehrte Frau Bundszus!


Vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben, mit dem Sie darum bitten, dass ich im Rahmen des Evaluierungsverfahrens bezüglich der Strukturen der Conterganstiftung gegenüber dem vom BMFSFJ mit einer Gutachtenerstellung beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Prof. Schauhoff, Stellung nehme.
Das habe ich mit der beigefügten Stellungnahme (Anlage: "Stellungnahme-Stiftungsstruktur-ChristianStuermer.pdf") bereits am 29.01.2018 getan.

Allerdings habe ich auszuführen:

Wir ordentlichen Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen sind sehr enttäuscht darüber, dass das BMFSFJ bezüglich der Evaluierung der Strukturen der Conterganstiftung, die uns, ferner im Plenum des Deutschen Bundestages und Bundestagsabgeordneten gegenüber gemachten Versprechungen nicht eingehalten hat:
Zusagewidrig hat das BMFSFJ ,ohne uns Betroffenenvertreter und den Stiftungsrat der Conterganstiftung zu beteiligen und ohne uns auch nur anzuhören, Herrn Prof. Schauhoff als Gutachter im Evaluierungsverfahren der Stiftungsstrukturen beauftragt. Die beigefügte Stellungnahme (Anlage: "Stellungnahme-Stiftungsstruktur-ChristianStuermer.pdf") führt auch hierzu näher aus und enthält Nachweise.
Alleine diese Vorgänge lassen unsererseits zudem auch eine mangelnde Objektivität von Herrn Prof. Schauhoff befürchten.
Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes haben wir auch nicht an dem, einseitig durch Herrn Prof. Schauhoff anberaumten "Workshop" teilgenommen, an dessen Modalitäten wir zudem keine Einflussmöglichkeit hatten, Vor allem hätten wir uns gewünscht, wie dies mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch der Fall ist, mit dem BMFSFJ direkt ins Gespräch zu kommen.

Wie vorstehend schon ausgeführt, habe ich, obwohl wir den Gutachter und sein zu erstellendes Gutachten ablehnen, mit Stellungnahme vom 29.01.2018 ausführlich mit entsprechenden Nachweisen, zu den Stiftungsstrukturen (Anlage: "Stellungnahme-Stiftungsstruktur-ChristianStuermer.pdf") Position bezogen.

Ständig entscheidet man über unsere Köpfe hinweg! Als weiteres Beispiel - von vielen - nenne ich insoweit die Diskussion um die Verlegung der Geschäftsstelle von Köln nach Berlin. Weder haben wir von solchen Überlegungen, noch vom dem insoweit eingeholten Gutachten gewusst, bevor wir - geradezu überfallartig - in der Tagesordnung der kurzfristig anberaumten Stiftungsratssitzung vom 16.10.2017 damit konfrontiert wurden. Als Betroffenenvertreter bin ich mit einer Geschäftsstellenverlegung übrigens nicht einverstanden. Bei der jetzigen Geschäftsstelle in Köln hat sich indessen mühevoll eine Fachkompetenz aufgebaut. Die Verlegung der Geschäftsstelle kann auch nicht losgelöst vom Sitz der Stiftung gesehen werden. Eine Sitzverlegung würde auch eine Änderung der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeuten, die in Köln in jahrzehntelanger Entwicklung zu einer gefestigten Fachkompetenz der schwierigen Conterganmaterie geführt hat. Eine Sitz- und/oder Geschäftsstellenverlegung ginge damit zu Lasten der Geschädigten. Fernerhin dürften die mit einer Geschäftsstellenverlegung verbundenen Kosten immens und völlig unverhältnismäßig sein! Höflich bitte ich um Mitteilung, welche Absichten und Überlegungen insofern beim BMFSFJ vorliegen und aus welchen Gründen.

Ich bitte sehr herzlich darum, damit aufzuhören, hinter dem Rücken der Vertreter der Conterganopfer zu agieren. Eine solche Verhaltensweise wird weder dem Grundsatz aus der normalen Behindertenpolitik "Nichts ohne uns über uns!", aber vor allem nicht der Conterganhistorie gerecht. Wenn bis zum 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz die schlechte Versorgung der Contergangeschädigten gewisse Erklärungsnöte des BMFSFJ mit den entsprechenden Folgen hervorriefen, so ist es mehr als unverständlich, warum das BMFSFJ den mit dem 3. ContStifÄndG erfolgten Paradigmenwechsel, mit Entschuldigungen von Bundestagsabgeordneten, nicht nachvollzieht und uns endlich adäquat behandelt.

Ich betone nochmals, dass ich, wie oben aufgeführt, bei der Ablehnung von Herrn Prof. Schauhoff als Gutachter und seines Gutachtens bleibe,
bin aber zu jeder konstruktiven Zusammenarbeit bereit.


Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
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