A+ A A-
Willkommen, Gast
Benutzername Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA: Schwerbehinderung wird nach Dauer und Umfang....

Schwerbehinderung wird nach Dauer und Umfang.... 08 Jun 2013 07:44 #32593

  • Femme
  • OFFLINE
  • Forummitglied
  • Beiträge: 2622
  • Punkte: 1834
  • Honor Medal 2010
...der Einschränkung bestimmt!


Quelle: www.myhandicap.de/schwerbehinderung.html

Auszug:

Begriffsbestimmung: Schwerbehinderung wird nach Dauer und Umfang der Einschränkung bestimmt
Ob man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann oder gar in den Genuss der Schwerbehinderten Rente kommt, hängt davon ab, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Wann eine Einstufung zur Schwerbehinderung nun aber tatsächlich vorliegt, ist im Sozialgesetzbuch neun (SGB IX) ganz klar geregelt. In Paragraph 2 SGB IX heißt es:
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

LG
Femme
Folgende Benutzer bedankten sich: Gabriele 888, nocontergan, kimischni
  • Seite:
  • 1
Moderatoren: admin
Ladezeit der Seite: 0.23 Sekunden

Wir in Sozialen Netzwerken

FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedinMixxRSS Feed
@ Contergannetzwerk Deutschland e.V. - alle Rechte vorbehalten!

Login or Register

LOG IN

Register

User Registration
or Abbrechen