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THEMA: Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 27 Mai 2016 23:46 #40198

  • nocontergan
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Ich denke,
es liegt hier ein Tippfehler in der Überschrift vor.

Die Stiftungsratsitzung findet am 15.06.2016 statt.



Der 25. wäre ein Samstag - da glaube ich nicht dran
Gruß Markus

______________________________________________________________________

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 00:14 #40200

  • Brigitte1959
Christian was heißt dieser § für uns ?

TOP 15: Stellungnahme des BMAS zur Rechtslage und zu den Auswirkungen des § 102 SGB XII auf contergangeschädigte Menschen und Auskunft zu Veränderungen dieser Regelung im Zusammenhang mit der Reform der Eingliederungshilfe

TOP 12: Sachstand Evaluation des Dritten Änderungsgesetzes

Werden wir da wirklich eine Antwort bekommen ?
Ich denke nein .
Wahrscheinlich kommt die Antwort es muss erst vor dem Bundestag und das wars .
Oder um uns zufrieden zu stellen versuchen sie uns Häppchen zuzuschmeißen .

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 09:48 #40201

  • monika
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Wer weiß, ob wir überhaupt bis zu diesen Tops kommen. Leider beschränkt sich Frau Rupprecht beim Reden nicht auf das Wesentliche und dadurch geht unnötig viel Zeit verloren. (meine Erfahrung).
Herzliche Grüße
Monika

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 09:58 #40202

  • nicola1961
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Wenn wir nun jetzt alle schön kommen, dürfen aber selbst keine Sachbezogene Fragen stellen, dürfen wir dann wenigstens unsere Fragen optisch zeigen??

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 11:37 #40203

  • Brigitte1959
Bis jetzt erklären wir unseren Unmut mit Geräusche wie Lachen , Buhrufe Trampeln und so weiter mehr is net drin würde jetzt Frau Hudelmeyer sagen .

Und Frau Rupprecht muss ja immer alles wiederholen und bevor sie zu Ende gelacht hat ist ja wieder kostbare Zeit vergangen unsere Zeit .
An Andreas hätte ich die Bitte dreh nicht alles um bis ins kleinste es ist unsere kostbare Zeit .

Und die Punkte Monika sind glaube ich extra so weit nach hinten damit sie nicht abarbeitet werden können .
Ein Schelm der sich dabei Böses denkt .

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 13:23 #40204

  • nicola1961
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Ja dann wollen wir mal hoffen das die Fachmatten ihre Brillen geputzt haben und ich nicht soweit hinten sitze!!

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 14:04 #40205

  • Brigitte1959
Diesmal wird der Raum voller wie mir scheint .
Wohl dann auch lauter

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 28 Mai 2016 17:29 #40213

  • nicola1961
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Kann ich nur hoffen!!

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 29 Mai 2016 08:48 #40221

  • mitstreiter
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Ich hoffe dass ich auch komme.
Mitstreiter
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Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 29 Mai 2016 13:37 #40236

  • WerBo
dejure.org/gesetze/SGB_XII/102.html
§ 102
Kostenersatz durch Erben

(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind und die das Dreifache des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 übersteigen. Die Ersatzpflicht des Erben des Ehegatten oder Lebenspartners besteht nicht für die Kosten der Sozialhilfe, die während des Getrenntlebens der Ehegatten oder Lebenspartner geleistet worden sind. Ist die leistungsberechtigte Person der Erbe ihres Ehegatten oder Lebenspartners, ist sie zum Ersatz der Kosten nach Satz 1 nicht verpflichtet.
-------

So wie ich das verstehe, muss also der Ehepartner die Sozialhilfekosten NICHT aus dem Erbe zurückzahlen. Alle anderen zahlen für die letzten 10 Jahre, abzuglich Freibetrag von ca 15.000 €, und nicht mehr, als sie erben.
Hartz 4 / Grundsicherung muss man gar nicht zurückzahlen.

Offizielle Einladung zur Stiftungsratsitzung am 15.06.2016 09 Jun 2016 11:39 #40507

  • WerBo
leider muss ich zu § 102 noch eine Ergänzung nachschieben:

natürlich zahlt der Ehepartner nicht zurück. Aber wenn es Kinder / sonstige gleichzeitig Erbberechtigte gibt, wird die Sache komplizierter.
Es ist ja nicht so, wie man oft denkt, dass Kinder mit dem Erben warten müssen, bis auch der 2. Elternteil stirbt.
Beispielrechnung "klassische Ehe" mit 2 Kindern : 100.000 zu vererben ( * ) --> 50.000 Partner, je 25.000 pro Kind. Also zahlt jedes Kind 10.000 an Sozialhife zurück. Variante: per Testament wird den Kindern nur der Pflichtteil vererbt. --> 75.000 Partner, ja 12.500 pro Kind. Also nichts an die Sozialhilfe.

(*) 100.000 klingt nach viel, ist aber mit Eigenheim schon überschritten. Das kann und sollte man mit den bekannten Techniken wie Teilschenkung und Eintragen eines Wohnrechts vermeiden.
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