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Der Frühling ruft
15. Feb 2013 von stilch0 Kommentare
Egal wie alt und egal wohin: Vom Strandurlaub an der Ostsee über die Ostereiersuche in Duderstadt bis zur „Fußballstadt“ Bremen – diesen Frühling ist alles möglich!
Warum auf den noch so weit entfernten Sommerurlaub warten, da doch der Osterhase dieses Jahr ein ganz besonderes Geschenk mitbringt! Dank des Pflegeneuausrichtungsgesetzes habt Ihr nun noch mehr Möglichkeiten, Euren YAT Urlaub über die Krankenkasse abzurechnen. Ihr erhaltet jetzt bei der Inanspruchnahme der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte Eures Pflegegeldes und alle von Euch, die bisher über die Kurzzeitpflege abrechnen, können dies nun nicht nur bis zu ihrem 18., sondern sogar bis zum 25. Lebensjahr tun.
Wer von Euch keine Pflegestufe, aber Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen hat, erhält seit Anfang des Jahres Pflegegeld und kann weitere 1.550,- € jährlich über die Verhinderungspflege für den Traumurlaub nutzen.
Doch nun genug geredet! Hier könnt ihr unseren exklusiven Frühjahrskatalog mit barrierefreien Reisen für behinderte Menschen durchstöbern.
Unser Frühjahrskatalog