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erlin (ots) - Der Deutsche Bundestag erhöht am heutigen Donnerstag die Hilfen für Contergan-Opfer um jährlich 120 Millionen Euro. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Thomas Jarzombek:
"Mit dem Gesetz stellen wir eine angemessene Unterstützung der Contergan-Opfer sicher. Unser oberstes Ziel war es, den contergangeschädigten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Aufgrund der Spätfolgen der Schädigung sind die Betroffenen im Alltag immer häufiger auf Hilfen angewiesen. Angehörige sind damit überlastet. Die Erhöhung der Maximalrenten von bislang 1.152 Euro auf künftig 6.912 Euro monatlich gibt den Contergan-Geschädigten ein Stück Unabhängigkeit.
Für die Erhöhung der Renten stellen wir jährlich 90 Millionen Euro, für den Hilfefonds jährlich bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Aus ihm sollen Heil- und Hilfsmittel bezahlt werden, wenn die Kosten von keiner anderen Stelle übernommen werden. Finanziert werden können unter anderem spezielle Rollstühle, Hörgeräte aber auch Schmerztherapien, Osteopathie oder Lymphdrainagen.
Um Eltern, Kinder und Ehepartner von contergangeschädigten Menschen zu entlasten, haben wir geregelt, dass sie weder vom Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden können noch mit ihrem Einkommen und Vermögen einspringen müssen, wenn die Contergan-Geschädigten Leistungen des SGB XII beziehen, die unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängen.
Mit der finanziellen Unterstützung können wir das Leid der Betroffenen nicht aufwiegen, aber wir können ihnen damit das Leben ein wenig erleichtern."
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